Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 822

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 822 (NJ DDR 1960, S. 822); Justizorgane bei. Trotz allem vollzog sich diese Entwicklung nur langsam und keinesfalls konfliktlos, sondern war das Ergebnis eines langwierigen Entwick-lungs- und Erziehungsprozesses, der auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Durch die Vorstellungen der Richterkandidaten unmittelbar vor den Werktätigen in den Betrieben und in den Wohnbezirken und die damit verbundene Diskussion über die Grundfragen unserer Politik wurde bei vielen Richtern und auch bei Abgeordneten das Verständnis für die große politische Bedeutung der Bestimmungen10 11 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht und des Richterwahlgesetzes vertieft. Im Verlauf dieses Prozesses setzten sich immer stärker folgende Erkenntnisse durch: 1. Die Gewährleistung der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie der Sicherheit und Ordnung ist nicht etwa die alleinige Aufgabe der Volkspolizei, der anderen Untersuchungs- und Kontrollorgane. der Staatsanwaltschaft und der Gerichte", sondern sie ist eine Aufgabe aller staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen. Dabei kommt der örtlichen Volksvertretung als höchstem Machtorgan der Bevölkerung eine besondere Bedeutung zu, wie dies im Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht, insbesondere in seinem § 6, bestimmt ist. 2. Die Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben, wie sie sich aus dem Siebenjahrplan für die einzelnen Gemeinden, Kreise und Bezirke ergeben, und die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes unseres sozialistischen Aufbaus vor Verbrechen und anderen Gesetzesverletzungen sind eine Einheit. Die Rechtsprechung der Gerichte ist demnach, wie die Arbeit aller anderen Sicherheits- und Justizorgane, eine Seite der umfassenden Tätigkeit unserer einheitlichen Staatsmacht zur Organisierung des Sieges des Sozialismus. 3. Die Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte muß wirksam zur Erfüllung der konkreten Aufgaben 10 §§ 6, 8 und 34 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 (GBl. I S. 65) und § 4 des Gesetzes über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen vom 1. Oktober 1959 (GBl. I S. 751). 11 Buchholz, Die Einbeziehung der Werktätigen in die Be- kämpfung und Überwindung der Kriminalität ., Demokratie und Recht 1960, S. 105. im örtlichen Bereich beitragen und sich in die von den örtlichen Volksvertretungen bestimmte staatliche Leitungstätigkeit einfügen. Die am 1. Dezember 1960 in Kraft getretene neue Arbeitsordnung für die Justizverwaltungsstellen legt die Stellung, die prinzipiellen Aufgaben und die Methoden ihrer Durchführung nach den Grundsätzen des Prinzips des demokratischen Zentralismus fest. Natürlich ist die neue Arbeitsordnung allein noch nicht geeignet, die erforderliche Wende herbeizuführen, sondern nur ein geeignetes Mittel, um zur weiteren Erhöhung der Leitungstätigkeit des Ministeriums der Justiz und seiner Justizverwaltungsstellen in den Bezirken beizutragen. Jetzt kommt es aber darauf an, daß die Leiter der Justizverwaltungsstellen in Durchführung des Politbürobeschlusses vom 12. Juli 1960 auf der Grundlage der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates die ihnen obliegende politische Leitungstätigkeit nach den Grundsätzen der Arbeitsordnung voll entfalten. Die Entwicklung des sozialistischen Aufbaus in der DDR beweist, daß die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Revolution, wie sie in der Moskauer Deklaration der kommunistischen und Arbeiterparteien der sozialistischen Länder im Jahre 195712, der Bukarester Erklärung der kommunistischen und Arbeiterparteien der sozialistischen Länder vom Juni I96013 und der Moskauer Erklärung vom November 1960 als Verallgemeinerung besonders der sowjetischen Erfahrungen zum Ausdruck kommen, für unseren volksdemokratischen Staat und somit auch für seine Justizorgane beim Übergang zum Sieg des Sozialismus volle Gültigkeit haben. War die große revolutionäre Umwälzung, die seit 1945 auf dem Gebiete der DDR durchgeführt wurde, nur möglich, weil die SED als marxistisch-leninistische Partei die Arbeiterklasse und die werktätigen Massen führt und dem deutschen Volk gleich von Anfang an den Weg in die Zukunft wies, so ist der demokratische Zentralismus die einzig mögliche und notwendige Grundlage, mittels derer die Diktatur des Proletariats erfolgreich ausgeübt und der Sieg des Sozialismus gesichert werden kann. !2 Einheit 1957, Heft 12, S. 1479. 13 Einheit 1960, Heft 7, S. 961. Die Rechtsanwälte unterstützen die sozialistische Umwälzung Von Rechtsanwalt HANS-GERHARD CHEIM, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte von Groß-Berlin In unserer Republik, in der sich die Menschen „von den politischen, wirtschaftlichen und geistigen Fesseln der alten militaristischen und imperialistischen Gesellschaft“! befreit haben und in der die Grundrechte und -freiheiten der Bürger zu realen Rechten und Freiheiten wurden, hat auch die Funktion und Tätigkeit des Anwalts eine neue Qualität, einen sozialistischen Inhalt erhalten. Ganz gleich, ob unsere Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Strafrechts, des Familienrechts, des Zivilrechts oder auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts oder des LPG-Rechts arbeiten immer wird sich ihr Wirken von der spontanen, dem Konkurrenzkampf unterworfenen Enge des bürgerlichen Anwalts wesentlich unterscheiden. Die Rechtsanwälte der DDR wissen sehr wohl, daß sie nur dann zum Nutzen der Gesellschaft wirken, ihr l Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, ND vom 5. Oktober 1960. Ansehen vergrößern und das Vertrauen der Werktätigen rechtfertigen können, wenn sie in ihrer Tätigkeit eng mit dem Leben und der Arbeit der Werktätigen verbunden sind, wenn sie ihre Tätigkeit auf den Boden der gesellschaftlichen Wirklichkeit stellen. Überzeugt von der Gerechtigkeit der sozialistischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, haben sie sich die Aufgabe gestellt, mit der alten, aus der bürgerlichen Advokatur übernommenen Arbeitsweise zu brechen -und auf der Grundlage eines sozialistischen Arbeitsstils einen konkreten Beitrag vor allem auf ideologischem Gebiet zum Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten. Deshalb ist der Anwalt in unserer Republik eine geachtete, respektierte Institution des Rechtslebens, was insbesondere darin zum Ausdruck kommt, daß seine Aufgabenstellung erstmalig auch im Gerichtsverfassungsgesetz (§ 14) ihre gesetzliche Regelung gefunden hat. 822;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 822 (NJ DDR 1960, S. 822) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 822 (NJ DDR 1960, S. 822)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinvveisen in Abgrenzung zu denselben im Ermittlungsverfahren führen. Ausgehend von der Aufgabenstellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, vorliegende Verdachtshinweise auf mögliche Straftaten dahingehend zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen.

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