Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 818

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 818 (NJ DDR 1960, S. 818); Auf dem Wege zur sozialistischen Justiz Weitere Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus in den Justizorganen Von ALFRED WOLFF, Hauptinstrukteur, und GERHARD SCHREIER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz In seiner Programmatischen Erklärung führte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, am 4. Oktober I960 vor der Volkskammer zur Arbeit der staatlichen Organe aus: „Was wir jetzt auf allen Gebieten brauchen, das ist der Schritt zu einer höheren Qualität der Arbeit in den Staats- und Wirtschaftsorganen und in den gesellschaftlichen Organisationen.“ Daraus ergibt sich auch für das Ministerium der Justiz die Notwendigkeit, seine Leitungstätigkeit entscheidend zu verbessern, um zu einer höheren Qualität seiner Anleitungs- und Kontrolltätigkeit gegenüber den ihm nachgeordneten Justizorganen zu kommen. Dadurch, daß sich die Aufgabenstellung des Staatsrates auch auf die ständige Beobachtung und Vervollkommnung der Arbeit aller Staatsorgane, der Methoden der Leitung, der Einbeziehung der Volksmassen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen in die staatliche Leitungstätigkeit konzentriert, um so die Einheit unserer Staatspolitik zu stärken und ihre Verwirklichung nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu sichern, erhalten auch die Justizorgane eine wirksame Hilfe zur Lösung der ihnen gestellten Aufgaben. Der demokratische Zentralismus sichert die Einheit von straffer zentraler Leitung und Planung bei gleichzeitiger Entwicklung der. schöpferischen Initiative und Mitarbeit der Volksmassen bei der Leitung von Staat und Wirtschaft. Deshalb bestimmt er auch uneingeschränkt den Aufbau und die Tätigkeit der Justizorgane. Ein sichtbarer Ausdruck hierfür ist die soeben durchgeführte Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte, die völlig neue Beziehungen zwischen den Gerichten und den örtlichen Volksvertretungen geschaffen hat. Nach § 13 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom I. Oktober 1959 werden die Kreis- und Bezirksgerichte in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert. Zum Aufgabenbereich des Ministeriums der Justiz gehört aber auch die Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Notariate. Ohne die Tätigkeit der letztgenannten Organe zu unterschätzen und die Verpflichtung des Ministeriums der Justiz ihnen gegenüber zu schmälern, liegt das Schwergewicht der anleitenden und kontrollierenden Tätigkeit des Ministeriums entsprechend der Bedeutung der Rechtsprechung bei den Kreis- und Bezirksgerichten. Diese hat das Ministerium der Justiz so unmittelbar und konkret anzuleiten und zu kontrollieren, daß sie in ständiger und enger Zusammenarbeit mit den anderen Justiz- und Sicherheitsorganen im Kreis bzw. Bezirk auf der Grundlage einer regelmäßigen Analyse und ständigen Auswertung ihrer Rechtsprechung aktiv bei der Vorbereitung der Beschlußfassung der örtlichen Organe der Staatsmacht, besonders der örtlichen Volksvertretungen, über die konkreten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Schwerpunktaufgaben mit-wirken und planmäßig mit dem Mittel der Rechtsprechung zur Lösung dieser Schwerpunktaufgaben mit der größtmöglichen Wirksamkeit beitragen. Das geschieht vor allem auf der Grundlage des Politbürobeschlusses vom 12. Juli 1960, der von allen Staatsorganen die schnelle und vollinhaltliche Durchsetzung aller die Arbeit des Staatsapparates betreffenden Beschlüsse der SED als der führenden Kraft unserer sozialistischen Gesellschaft fordert1, und entsprechend § 2 Absatz 1 Ziffer 3 des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates durch die Herausarbeitung der grundsätzlichen Fragen der Justizpolitik auf der Grundlage der Parteibeschlüsse sowie der Gesetze und Beschlüsse der zentralen staatlichen Organe2. Dabei gibt das Ministerium bei der Durchsetzung der festgelegten Aufgaben in den Kreisen und Bezirken unmittelbare Anleitung und Hilfe3. Eine neue Arbeitsordnung für die Justizverwaltungsstellen war notwendig Das Ministerium der Justiz kann jedoch seine Aufgaben nicht nur mit den Mitarbeitern der Zentrale lösen, sondern erfüllt sie vor allem durch seine Justizverwaltungsstellen in den Bezirken. Diese haben die besondere Aufgabe, zu sichern, daß die zentralen Beschlüsse der Partei, der Volkskammer, des Staatsrates und der Regierung sowie die zentralen Anleitungen des Ministeriums der Justiz unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und Bedingungen, wie sie im besonderen Maße in den Beschlüssen der örtlichen Organe der Staatsmacht zum Ausdruck kommen, durch die Kreis- und Bezirksgerichte und die Staatlichen Notariate mit ihren Mitteln der Rechtsprechung und Justiztätigkeit unter strengster Wahrung der einheitlichen sozialistischen Gesetzlichkeit durchgesetzt werden. Wenn in der Vergangenheit und auch gegenwärtig noch festzustellen ist, daß die Rechtsprechung der Kreis-und Bezirksgerichte trotz der vom Ministerium der Justiz prinzipiell richtigen zentralen Anleitungen noch nicht auf der Höhe der Aufgaben der Parteibeschlüsse und der Aufgaben aus dem Sieben jahrplan steht, ist eine der Ursachen hierfür die mangelnde Leitungstätigkeit der Justizverwaltungsstellen. Diese Schwäche ist allerdings wiederum auf die nicht genügend differenzierte Aufgabenstellung für die Justizverwaltungsstellen durch das Ministerium der Justiz zur Lösung der gesamtstaatlichen Schwerpunkte zurückzuführen. In Auswertung des Politbürobeschlusses vom 12. Juli 1960 hat deshalb das Ministerium der Justiz gemeinsam mit den anderen zentralen Justizorganen und den verantwortlichen Leitern der Bezirke auf einer Funktionärkonferenz in Weimar die ersten Voraussetzungen für eine entscheidende Wende in der Arbeit der Justizverwaltungsstellen geschaffen. Ausgehend von der Staatsratserklärung, werden gegenwärtig auf der Grundlage der Ergebnisse der Tätigkeit der Justizorgane in den Kreisen und Bezirken Auseinandersetzungen geführt, die zur weiteren Verbesserung der Leitungstätigkeit des Ministeriums der Justiz und seiner Justizverwaltungsstellen und der Justizorgane in den Kreisen und Bezirken führen werden. Die bereits jetzt schon, aber noch vereinzelt vorhandenen Beispiele guter Leitungstätigkeit der Justizverwal- 1 vgl. Stoph, Für eine höhere Qualität der Arbeit der staatlichen Organe, Demokratischer Aufbau 1960, S. 610. 2 vgl. Benjamin in NJ 1960 S. 1 ff., 253 ff., 557 ff. 3 vgl. hierzu Feige/Krutzsch, Die Leitungstätigkeit durch komplexe Zusammenarbeit qualifizieren, NJ 1960 S. 672. 818;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 818 (NJ DDR 1960, S. 818) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 818 (NJ DDR 1960, S. 818)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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