Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 815

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 815 (NJ DDR 1960, S. 815); Abs. 2 heraus, daß er und das gilt für alle leitenden Mitarbeiter einschließlich der Meister nicht nur Verwalter von Sachen, sondern in erster Linie Leiter eines Kollektivs von Werktätigen ist, für deren politisch-ideologische Erziehung er mit die Verantwortung trägt. Nach § 8 Abs. 2 hat der Betriebsleiter die Pflicht, die Arbeit so zu organisieren, daß der Betriebsplan in voller Übereinstimmung mit den im Volkswirtschaftsplan beschlossenen gesamtstaatlichen Aufgaben erfüllt wird. Dazu bedarf er sowohl des Weisungsrechts gegenüber den Werktätigen, das §8 Abs. 3 regelt, wie ihrer Mitwirkung an der Lösung dieser Aufgaben, die sich in vielfältigen Formen vollzieht. Eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung des Betriebes und der Erfüllung seiner Planaufgaben sind die Ständigen Produktionsberatungen. Sie sind das wichtigste Forum der schöpferischen Mitarbeit der Werktätigen, in ihnen wird die sozialistische Demokratie im Bereich der unmittelbaren materiellen Produktion verwirklicht. § 17 unterstreicht die große Bedeutung der Ständigen Produktionsberatungen für die Verbesserung der Organisation der Produktion und für die Erreichung höchster Ergebnisse in der Arbeit. Er verlangt von den Betriebsleitern, die Ständigen Produktionsberatungen wirksam zu unterstützen, an den Beratungen teilzunehmen, ihre Beschlüsse zu verwirklichen und darüber Bericht zu erstatten. Die Ständigen Produktionsberatungen wirken bei der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne genauso mit wie bei ihrer Erfüllung und Kontrolle. Die sozialistische Demokratie beginnt also bereits bei der Aufstellung der Pläne. Das zeigt auch § 10. der dem Betriebsleiter aufgibt, gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung die Plandiskussion der Werktätigen zu organisieren und zu dem Planvorschlag die Stellungnahme der Vollversammlung ' der gewerkschaftlichen Vertrauensleute bzw. einer ökonomischen Konferenz einzuholen. § 10 legt aber ausdrücklich fest, daß die Verantwortung für eine den staatlichen Kontrollziffern entsprechende Ausarbeitung des Betriebsplanes beim Betriebsleiter liegt. Diese Einheit von straffer zentraler Leitung durch den vom Staat beauftragten Leiter bei dessen voller persönlicher Verantwortung und der breitesten Heranziehung der Werktätigen sowie der vollen Entfaltung ihrer schöpferischen Kräfte zur Lösung aller betrieblichen Aufgaben zieht sich durch das ganze Gesetz hindurch. ' Der Betriebsleiter ist für die richtige Lohnpolitik und die Lohndisziplin verantwortlich (§ 39), er setzt die Lohnformen, Arbeitsnormen und Kennziffern in Kraft (§ 43), nachdem die Ausarbeitung der Arbeitsnormen und Kennziffern unter Mitwirkung der Werktätigen erfolgt ist (§ 42). Dabei ist er verpflichtet, die sozialistischen Prinzipien der Entlohnung, wie das Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung und das Prinzip des gleichen Lohnes für gleiche Arbeitsleistung, streng zu beachten. Der Betriebsleiter hat weiter die Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin zu gewährleisten (§ 8 Abs. 2) und demzufolge auch das Recht, über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu entscheiden und Disziplinarmaßnahmen zu verhängen (§ 108); die zur sozialistischen Organisation der Arbeit und zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin zu schaffenden Arbeitsordnungen hat er unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und nach Einvernehmen mit der BGL in Kraft zu setzen (§ 106); auch hat er bei der Durchführung' eines Disziplinarverfahrens die Werktätigen einzubeziehen (§ 109). Diese konsequente Durchsetzung des demokratischen Zentralismus zeigt sich auch an der Weiterentwicklung der Richtlinie für die Arbeit der neuen Konfliktkommissionen vom 4. April 1960 durch den AGB-Entwurf. Während die Richtlinie vorsieht, daß von der Konfliktkommission Erziehungsmaßnahmen auf Grund der betrieblichen Arbeitsordnung ausgesprochen werden können, sagt der Entwurf, daß diese Befugnis nur dem Betriebsleiter zusteht, wobei er selbstverständlich die Konfliktkommission in den Erziehungsprozeß mit einschalten kann (§ 108 Abs. 3). Auch für den Gesundheits- und Arbeitsschutz wird klar ausgesprochen, daß die Betriebsleiter und die ihnen unmittelbar übergeordneten staatlichen Organe voll verantwortlich sind (§ 87), daß sie auch die Verantwortung für die Erziehung der Werktätigen zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes tragen (§ 91), daß sie diese Aufgaben aber nur mit Hilfe des Kollektivs lösen können, indem sie sich bei der Verwirklichung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes insbesondere auf die Erfahrungen der Mitglieder der sozialistischen Brigaden und Gemeinschaften stützen (§ 91) und eng mit dem Leiter des Betriebs-Gesundheitswesens und den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Zusammenarbeiten (§ 89). Die gegensätzliche Stellung der Gewerkschaften in beiden deutschen Staaten Von größter Bedeutung für die Verwirklichung der sozialistischen Demokratie sind die umfassenden Rechte der Gewerkschaften. Hier tritt auch die gegensätzliche Lage der Gewerkschaften in den beiden deutschen Staaten sehr deutlich hervor. In Westdeutschland haben die Gewerkschaften keinen Einfluß auf die Arbeitsgesetzgebung, keine Rechte im Staat, keine Rechte im Betrieb. So beklagte sich z. B. die „Welt der Arbeit“, das Wochenblatt der westdeutschen Gewerkschaften, in ihrer Ausgabe vom 11. November 1960 darüber, daß der Ausschuß des Bundestages für Sozialpolitik dem westdeutschen Gewerkschaftsbund keine Möglichkeit gibt, an den Beratungen über so einschneidende Gesetze wie die Krankenversicherungsreform, die eine gewaltige Verschlechterung für die Versicherten bringen wird, teilzunehmen. Wir kennen auch das westdeutsche sog. Betriebsverfassungsgesetz, das nicht nur jede Mitbestimmung des Betriebsrates in den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebes versagt, sondern als ausgesprochenes „Maulkorbgesetz“ die Funktion hat, jede wirkliche Gewerkschaftsarbeit in den Betrieben zu verhindern. Die „Rechtsprechung der westdeutschen Arbeitsgerichte zu den berüchtigten §§ 49 und 51 des Betriebsverfassungsgesetzes zeigt, daß jede fristlose Entlassung durch den Unternehmer, die sich gegen klassenbewußte Arbeiter richtet, den Segen der Aden-auerschen Klassenjustiz findet. Bezeichnend für die Rechtlosigkeit der westdeutschen Gewerkschaft ist auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Oktober 1958, das die IG Metall verurteilte, den Unternehmern den durch den Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein entgangenen Profit zu ersetzen. Für das Kesseltreiben gegen die Gewerkschaften ist typisch, daß ein westdeutscher Unternehmerverband Arbeitsverträge herausgibt, die einen Passus enthalten, der an Hand eines konkreten Falles in der „Welt der Arbeit“ vom 25. November 1960 zitiert wird: („Fräulein G. R. versichert ausdrücklich, daß sie nicht {Mitglied einer Gewerkschaft ist. Sie verpflichtet sich (für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auch keiner ! Gewerkschaft beizutreten“. Ein weiteres bezeichnendes Beispiel bringt die „Welt der Arbeit“ am 8. Juli 1960. Danach raste der Mäntelfabrikant Heinrich Grabbe aus Bielefeld mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Wagen auf einen Gewerkschaftsfunktionär zu, der vor seinem Betrieb Werbematerial verteilte. Nur dadurch, daß dieser in letzter 315;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 815 (NJ DDR 1960, S. 815) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 815 (NJ DDR 1960, S. 815)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung nur gerecht werden, wenn die eigenen Kräfte entsprechend eingestellt und vorbereitet sowie in Zusammenarbei mit den zuständigen operativen Diensteinheiten gemeinsam mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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