Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 813

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 813 (NJ DDR 1960, S. 813); Das neue Arbeitsgesetzbuch ein Lehrbuch der Arbeitermacht Von Dr. HEINZ PAUL, komm. Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Bezirksarbeitsgerichts Gera Die Diskussion über den AGB-Entwurf Ausdruck unserer sozialistischen Demokratie It I Die 6. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB hat den Auftakt zu einer breiten Diskussion des Entwurfs des Arbeitsgesetzbuchs gegeben. Dieses große Gespräch mit den Menschen, das zugleich ' Klarheit über die Grundfragen schaffen und anleiten soll, sie mit Hilfe des Rechts noch besser zu lösen, ist typisch für unsere sozialistische Demokratie. Es ist eben nur in einer sozialistischen Demokratie möglich, daß ein so wichtiges Gesetzeswerk vor seiner Annahme durch die gewählten Vertreter des Volkes in aller Öffentlichkeit diskutiert wird, um alle Werktätigen mit dem Inhalt vertraut zu machen und ihre Meinung dazu zu hören. Diese umfassende Diskussion wird die Werktätigen erkennen lassen, daß das Arbeitsgesetzbuch als Gesetz der herrschenden Arbeiterklasse zutiefst ihren Interessen entspricht. c In Westdeutschland wird auch an einem „Arbeitsgesetzbuch“ gearbeitet’ Dieses Gesetzbuch wird aber den Interessen der Ausbeuterklasse dienen, es wird ein Mittel sein, die Ausbeutung zu verschärfen, die sozialen Rechte der Werktätigen weiter abzubauen und ihnen den letzten Rest ihrer formalen demokratischen Rechte zu nehmen. Dieses Gesetz öffentlich zu diskutieren, haben die Arbeiter in Westdeutschland keine Möglichkeit. Der Rechtsausschuß des Bundestages hat auch ausdrücklich festgelegt, die Gewerkschaften zur Frage des Arbeitsgesetzbuches nicht zu hören. Auch an diesem Beispiel wird deutlich, daß unter den Bedingungen der klerikal-militaristischen Diktatur keinerlei Voraussetzungen bestehen, soziale und demokratische Rechte der Arbeiterklasse, Rechte der Gewerkschaften, Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung zu verwirklichen. Der Entwurf unseres Arbeitsgesetzbuchs ist das Ergebnis gründlicher Beratungen von Partei-, Staatsund Gewerkschaftsfunktionären, Arbeitsrechtlern aus Wissenschaft und Praxis und Werktätigen aus den Betrieben. Die große Bedeutung des Entwurfs und die führende Rolle der Partei bei seiner Ausarbeitung sind daraus zu ersehen, daß sich der V. Parteitag der SED eingehend mit dem sozialistischen Recht, besonders auch dem sozialistischen Arbeitsrecht, befaßt und den Auftrag zur Ausarbeitung eines Arbeitsgesetzbuchs gegeben hat und daß die Arbeit der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs vom Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genossen Walter Ulbricht, geleitet wurde. Die historische und nationale Bedeutung des AGB-Entwurf s Mit dem Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs wird der deutschen Arbeiterklasse ein Dokument von wahrhaft historischer und nationaler Bedeutung vorgelegt, ein Dokument der Macht der von Ausbeutung befreiten Arbeiterklasse in der Deutschen Demokratischen Republik. Der Entwurf des Arbeitsgesetzbuches „zeugt von der Überlegenheit unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates über den Bonner Unrechtsstaat“, wie der Vorsitzende des Bundesvorstandes des FDGB, Herbert W a r n k e, in seinem Leitartikel zur Veröffentlichung des Entwurfs (ND vom 15. November 1980) ausführte. Er dokumentiert die Funktion der Gewerkschaften als Schulen des Sozialismus und ihre sich daraus ergebenden großen Rechte, er zeigt, wie sich die sozialistischen Beziehungen der Werktätigen und ihr Klassenbewußtsein, ihre Teilnahme an der Leitung der Produktion und ihre aktive schöpferische Mitwirkung an der Erfüllung der Pläne immer höher entwickeln. Nicht zuletzt legt er Zeugnis ab von den umfassenden sozialen Rechten der Werktätigen. Der Entwurf beweist, „daß die Gewerkschaften als Klassenorganisation der Arbeiter nur in der sozialistischen Gesellschaft in der Lage sind, dauerhafte Rechte und umfassende soziale Errungenschaften für die Arbeiter und Angestellten zu sichern“, daß solche Rechte nur dort entwickelt werden können, „wo das Volk den Staat regiert, wo sich die Produktionsmittel in den Händen des Volkes befinden, wo das Volk auch die Grundsätze der Rechtsprechung bestimmt“.1 Die Macht der Arbeiterklasse und der Entwicklungsstand der sozialistischen Arbeitsverhältnisse machen es möglich, erstmals in Deutschland ein umfassendes Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, das als Dokumentation der Errungenschaften der Arbeiterklasse in der Deutschen Demokratischen Republik den westdeutschen Arbeitern Vorbild ist, sie unterstützt in ihrem Kampf um parlamentarisch-demokratische Verhältnisse, um die Bändigung des Militarismus, um die Gewährung sozialer Rechte. Die Schaffung des Arbeitsgesetzbuchs ist aber auch notwendig, um die für den Sieg des Sozialismus entscheidenden gesellschaftlichen Verhältnisse, die sozialistischen Arbeitsverhältnisse, zu festigen und weiterzuentwickeln, sie vor allem so zu regeln, daß die Gesetzmäßigkeiten unserer gesellschaftlichen Entwicklung mit Hilfe des Rechts bewußt und planmäßig durchgesetzt werden. Damit gewinnt das sozialistische Arbeitsrecht, wie es in der Präambel des Entwurfs heißt, „eine aktive Rolle für die Entfaltung der Produktivkräfte und die Vervollkommnung der sozialistischen Pro- * duktionsverhältnisse. Es hilft, die sozialistische Arbeitsdisziplin und Arbeitsmoral weiterzuentwickeln, und fördert die Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen zu neuen, sozialistischen Menschen.“ Der Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs macht deutlich, welche grundlegende Wandlung sich mit der Befreiung der Arbeiterklasse von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung im Charakter der Arbeit vollzogen hat und noch vollzieht: „Aus der Last der unfreien Arbeit für schmarotzende Ausbeuter wurde die freie Arbeit der Werktätigen für sich selbst und für die Gesellschaft. In einem langwierigen, konfliktreichen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung, im Kampf gegen die Überreste der alten Denkweise und gegen rückständige Gewohnheiten wandelt sich die Einstellung der Menschen zur Arbeit und zueinander. Kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe bestimmen in zunehmendem Maße die Arbeit und das gesellschaftliche Leben. Bei der Eroberung der Wissenschaft und Technik entfalten sich'die von allen Fesseln befreiten schöpferischen Talente und Fähigkeiten der Werktätigen. In der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit bildet sich der sozialistische Mensch heraus. Die Arbeit beginnt zur Sache des Ruhmes und der Ehre zu werden.“ l Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Walter Ulbricht, vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960, ND vom S. Oktober 1960. 813;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 813 (NJ DDR 1960, S. 813) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 813 (NJ DDR 1960, S. 813)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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