Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 81

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 81 (NJ DDR 1960, S. 81); ausgewertet. Die Arbeit dieses Organs hat bereits Anerkennung im Bezirkstag gefunden. Im VEB Glühlampenwerk Berlin ist die schon länger bestehende Rückkehrerkommission durch einige Schöffen erweitert worden und befaßt sich nunmehr äußerst aktiv mit gesellschaftlicher Erziehung. Die wöchentlich zusammentretende Kommission berät unter dem Vorsitz des Parteisekretärs und der BGL-Vorsitzenden. Auch die FDJ ist in der Kommission vertreten. Bisher hat die Kommission sowohl für gerichtlich als auch durch Strafbescheid des AZKW bestrafte Angehörige des Betriebes konkrete Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung festgelegt, durchgeführt und auch entsprechend ausgewertet. Die Auswertung wird in der gesellschaftlichen Organisation vorgenommen, der der Betreffende angehört, oder auch innerhalb der Brigade, sofern diese um den Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ kämpft. Es ist jetzt beabsichtigt, die Neubildung der Konfliktkomissionen vorzunehmen. Ein gutes Beispiel für die immer stärkere Aktivität der gesellschaftlichen Organisationen auf dem Gebiet der Vorbeugung von Straftaten sind die Verkehrs-sicherheits'äktivs in Betrieben, Verwaltungen, MTS usw. Die Verkehrssicherheitsaktivs in vier Berliner Betrieben (Kabelwerk Oberspree, VEB Taxi, Berliner Glühlampenwerk und Berliner Bremsenwerk) haben auf dem Gebiet der Erziehung und Aufklärung bereits Erfolge zu verzeichnen. So wurde bereits vor Jahresfrist vom Verkehrssicherheitsaktiv des Bremsenwerkes im Friedrichstadtpalast eine Großveranstaltung mit der Verkehrspolizei durchgeführt, die durdj den Rundfunk übertragen wurde, Die Mitglieder des Aktivs kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl innerhalb des Werkgeländes als auch (gemeinsam mit Angehörigen der Verkehrspolizei) außerhalb, vor allem bei Schichtwechsel vor dem Werkeingang, wobei auch die Fahrzeuge der Betriebsangehörigen überprüft werden. Zwischen den Verkehrsaktivs der genannten vier Betriebe findet eine gegenseitige Information statt, wenn „Verkehrssünder“ des anderen Betriebes festgestellt werden. Als Mittel zur erzieherischen Einwirkung werden Belehrung an Ort und Stelle, Übertragung solcher Gespräche durch den Betriebsfunk sowie die Wandzeitung und ähnliche Formen benutzt. Disziplinarische Maßnahmen sind noch nicht ergriffen worden. Im Zuge der Erweiterung der Konfliktkommissionen ist auch im Berliner Bremsenwerk geplant, in absehbarer Zeit geringere Verstöße gegen die Straßenver- kehrsordnung vor der Konfliktkommission zu verhandeln14. Einige Schlußfolgerungen für die Justizorgane 1. Auf dem Weg zum Sieg des Sozialismus ist die Übertragung staatlicher Funktionen auf gesellschaftliche Organe eine Gesetzmäßigkeit. Hierbei müssen in jedem Fall die konkreten Bedingungen, besonders der politisch-moralische Entwicklungsstand beachtet und jeder Schematismus vermieden werden. Die sich daraus ergebenden vielseitigen Aufgaben erfordern das enge Zusammenwirken der Staatsorgane und gesellschaftlichen Organisationen bis hinunter in die Kreise und Gemeinden. 2. Die Justizorgane als Teil eines einheitlichen Staatsapparates haben diese Entwicklung aktiv zu unterstützen. Die Gerichte und Justizverwaltungsstellen sowie die Staatsanwaltschaften müssen sich einen genauen Überblick über die sich in ihrem Bereich entwickelnden Organe und Methoden der gesellschaftlichen Erziehung verschaffen, positive Beispiele fördern, rasch verallgemeinern und darüber auch viel stärker als bisher in der Tages- und Fachpresse berichten. Die Justizorgane müssen sich aber immer von der Erkenntnis leiten lassen, daß diese gesellschaftlichen Organe bei aller Notwendigkeit der Zusammenarbeit keine Hilfsorgane der Justiz sind, sondern Organe der umfassenden Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen. 3. Die Entwicklung zu sozialistischen Justizorganen wird auch daran gemessen, wie das sich entwickelnde Neue bei der Bildung gesellschaftlicher Organe erkannt und systematisch gefördert wird. 4. Ein wichtiges Bindeglied zwischen den Justizorganen und den sich entwickelnden neuen Organen der gesellschaftlichen Erziehung sind die Schöffen. Die Sicherung der Mitwirkung der Schöffen in den neuen gesellschaftlichen Organen ist ein Bestandteil der Arbeit mit den Schöffen. Die Schöffen sind dazu verpflichtet, in diesen Organen mitzuwirken und sie zu unterstützen. Diese Mitwirkung haben die Justizorgane sicherzustellen und bei der Arbeit mit den Schöffen stets zu beachten. Zu der Arbeit eines Verkehrssdcherheitsaktivs auf dem Lande vgl. Verkehrssidierheitsaktiv der MTS Neverien setzte sich durch, Die Voilespolizei 1959, Nr. 17, S. 18/19. Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung in erster Linie eine ideologische Frage Von HEINZ FRENZEL, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht" Die Ausführungen von Schlegel (NJ 1959 S. 768 ff.) zum Problem der gesellschaftlichen Erziehung und der Neubildung der Konfliktkommissionen geben Veranlassung, zu dieser Frage erneut Stellung zu nehmen. Vom Kreisgericht Potsdam-Stadt werden seit längerer Zeit Betriebsfunktionäre und Arbeiter des VEB Lokomotivenbau „Karl Marx“ in Potsdam-Babelsberg zur Teilnahme an bestimmten Verhandlungen eingeladen. In einzelnen Fällen wurde auch im Anschluß an die Hauptverhandlung zwischen Gericht, Staatsanwalt und Funktionären des Betriebes besprochen, wie eine Auswertung des Verfahrens im Betrieb erfolgen soll. Dessenungeachtet ist die Rechtsprechung des Kreisgerichts, selbst soweit sie den Betrieb unmittelbar betrifft, nicht im erforderlichen Maße im Werk bekannt. Oftmals werden keine Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung eingeleitet, obwohl der Täter im Betrieb weiterarbeitet oder nach Strafverbüßung in diesen zurückkehrt. In vielen Fällen aber ist das Urteil nicht einmal den Kaderinstrukteuren im Betrieb bekannt. Das Gericht hatte noch keine geeignete Methode gefunden, um den Betrieb über das Urteil zu informieren und erforderliche gesellschaftliche Maßnahmen anzuregen. Um zu einer Aktivierung der Schöffenarbeit zu kommen, war das Kreisgericht Potsdam-Stadt bereits dazu übergegangen, den Leitern der Schöffenkollektive Urteile zur Auswertung von Strafverhandlungen gegen Angehörige des Betriebes zur Verfügung zu stellen. Mangelnde Initiative der Schöffenkollektive und ihrer Leiter sowie ungenügende Kontrolle der Durchführung durch das Gericht waren die Ursache dafür, daß diese guten Ansätze nicht zur angestrebten Verbesserung der Arbeit führten. Besonders nachteilig kann sich das Nichtbekanntsein des Urteils bei der Erziehung von straffällig gewordenen Jugendlichen auswirken. So waren vom Kreisgericht Potsdam-Stadt in mehreren Verfahren gegen Jugendliche Weisungen ausgesprochen worden, deren Verwirklichung in erster Linie auch durch den Betrieb hätte kontrolliert und durchgesetzt werden müssen. Die Weisungen hatten z. B. die Qualifizierung der Jugendlichen durch den Besuch bestimmter Kurse zum Inhalt. Hier wäre es Aufgabe der Kaderinstrukteure gewesen, in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Betriebsakademie dafür zu sorgen, daß die vom Gericht gegebene Weisung-von den Jugendlichen befolgt wird. Ähnliches gilt für die Weisungen, den dem Betrieb verursachten Schaden zu ersetzen. Den Betrieben entgehen auf diese Art konkrete Möglichkeiten, straffällig gewordene Jugendliche zu erziehen. Daß eine mangelnde Kontrolle und Durchsetzung der vom Gericht ausgesprochenen Weisungen bei den meisten Jugendlichen nicht zur Achtung vor 81;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 81 (NJ DDR 1960, S. 81) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 81 (NJ DDR 1960, S. 81)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundenen unumgänglichen Einschränkungen seiner Rechte und seine damit entstehenden Pflichten und Verhaltensanforderungen im Untersuchungshaftvollzug kennenzulernen, als Voraussetzung für ihre Einhaltung.

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