Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 80 (NJ DDR 1960, S. 80); Die Bildung anderer gesellschaftlicher Organe zur gesellschaftlichen Erziehung 1. Schiedskommissionen in Gemeinden und Wohnbezirken Die Behandlung bestimmter Rechtsverletzungen durch gesellschaftliche Organe kann nicht auf den Bereich der sozialistischen Betriebe beschränkt bleiben. Auch für die Wohngebiete ist zu prüfen, ob, wann und wie ein im Prinzip den neuen Konfliktkommissionen entsprechendes gesellschaftliches Organ geschaffen werden soll. Es wird dabei an die Schaffung von Schiedskommissionen gedacht, die sich als Organe der gesellschaftlichen Erziehung mit Verletzungen der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens, geringfügigen Straftaten und gegebenenfalls kleineren vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Umfang der bisherigen Zuständigkeit des Schiedsmanns beschäftigen sollen. Wenn auch hier die Situation komplizierter ist als in den sozialistischen Betrieben, wo bereits ein mehr oder weniger festes Kollektiv vorhanden und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins weiter fortgeschritten ist, so lassen doch die Erfahrungen mit den Konfliktkommissionen eine schrittweise Bildung von Schiedskommissionen als richtig erscheinen. Demzufolge wären zunächst einzelne Beispiele unter Berücksichtigung des politisch-moralischen Entwicklungsstandes zu schaffen. Eine gesetzliche Regelung kommt erst später in Verallgemeinerung der Erfahrungen bei der Bildung und Tätigkeit dieser Schiedskommissionen in Betracht. Bei der Bildung dieser Organe sind die Erfahrungen der Schiedsmänner zu beachten. Das Schiedsmanns-wesen ist unter den Bedingungen der sozialistischen Gesellschaftsordnung eine Keimform der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit. Die Schiedsmänner haben in der Vergangenheit jährlich Zehntausende von Streitigkeiten (Beleidigungen, Verleumdungen, kleinere vermögensrechtliche Streitigkeiten) gütlich beigelegt und dadurch die Bewußtseinsentwicklung der Bürger positiv beeinflußt, obwohl sie bisher nur eine Schlichtungsfunktion und keine Entscheidungsfunktion hatten. Die Tätigkeit und die Qualität der Schiedsmänner ist noch sehr unterschiedlich. Während ein Teil versucht, seine Tätigkeit zu einem Organ der gesellschaftlichen Erziehung umzugestalten, haben andere den Übergang von der Friedensrichtertätigkeit alten Stils zu einer aktiven gesellschaftlichen Erziehung noch nicht gefunden. Einzelne Schiedsmänner sind dazu übergegangen, Verhandlungen gemeinsam durchzuführen oder Schöffen hinzuzuziehen und so ihre individuelle Tätigkeit zu einer kollektiven umzugestalten. Auf Veranlassung von Schiedsmännem ist im Kreis Auerbach probeweise mit der Bildung von Schiedskommissionen über die Nationale Front in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen begonnen worden. In der Gemeinde Basdorf, Bezirk Halle, verhandelt der im VEB Gölzau tätige Schiedsmann in einer Kommission mit einem Schöffen und dem Vorsitzenden der Nationalen Front. Nach Abstimmung mit den zuständigen zentralen Organen und der Nationalen Front als dem politischen Träger dieser künftigen Schiedskommissionen sollte zunächst eine versuchsweise Bildung von einigen Schiedskommissionen auch in anderen Bezirken erfolgen. 2. Kommission -für Ordnung und Sicherheit Die Entwicklung von Schiedskommissionen braucht nicht die einzige Form zu bleiben. Ein Beispiel hierfür sind die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit im Kreis Merseburg12 13, durch welche die Einbeziehung der Werktätigen in die justizpolitische Arbeit erhöht wird. Diese Kommissionen bestehen aus drei bis vier Gemeindevertretern und schaffen sich ihrerseits ein arbeitsfähiges Aktiv, in das Schöffen, Schiedsmänner, der Abschnittsbevollmächtigte, Vertreter der Nationalen Front, des DFD, Volkspolizeihelfer, Feuerwehr und Jugendhelfer aufgenommen sind. Aufgabe dieser Kommission ist die vorbeugende Verbrechensbekämpfung 12 vgl. hierzu Steffens, Formen der gesellschaftlichen Erziehung im Bezirk Halle, NJ 1959 S. 709, umd dort angegebene Literatur. 80 und die Umerziehung der straffällig gewordenen Personen sowie die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Ort. Die Kommission in Wallendorf verfolgt das Ziel, die Werktätigen in das Strafverfahren und möglicherweise auch schon in die Entscheidung der Frage, ob ein Verfahren überhaupt eingeleitet werden soll, einzubeziehen. Diese Kommission hat bereits eine gute Arbeit geleistet. Sie arbeitet nach einem konkreten Arbeitsplan und hat die Anerkennung der Bürger des Ortes gefunden. Es wurden Versammlungen mit Eltern und Kraftfahrern organisiert. Mit Hilfe der Rechtsprechung wurde der Kampf gegen das Spe-kulantentum geführt und damit die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft vorangetrieben. In den Kreisplan der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz ist aufgenommen worden, daß die Kommissionen für Sicherheit und Ordnung jeweils über ihre Arbeit vor der Kommission des Kreistages berichten. 3. Ordnungsgruppen der Freien Deutschen Jugend Das VI. Parlament der FDJ 1959 in Rostock beschloß das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“, in dem es u. a. unter der Überschrift „Wir sorgen selbst für Ordnung“ heißt: „Durch die Bildung von freiwilligen Ordnungsgruppen der Freien Deutschen Jugend wollen wir mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht, flegelhaftes Verhalten gegenüber Älteren, Lektüre von Schundschriften usw. zu beseitigen.“ Ordnungsgruppen der FDJ sollen dort gebildet werden, wo es Schwerpunkte der Jugendgefährdung und der Jugendkriminalität gibt. Sie sollen helfen, konkrete Erscheinungen und Ursachen der Jugendgefährdung und der Jugendkriminalität zu unterbinden bzw. einzuschränken. Die Ordnungsgruppen haben also vorbeugend zu wirken und mit dafür zu sorgen, daß die Ordnung und politisch-moralische Sauberkeit bei Jugendveranstaltungen., und anderen der Jugend zugänglichen Veranstaltungen gewahrt bleiben und daß die zum Schutz der Jugend von unserem Staat erlassenen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und Verletzer dieser Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden. Die Methoden des Auftretens der Ordnungsgruppen müssen vielseitig sein. Die Leitungen der FDJ haben darauf zu achten, daß die Ordnungsgruppen alle Jugendlichen als ihre Freunde und Kameraden betrachten und stets eine geduldige Überzeugungsarbeit leisten. Unerläßlich ist die Zusammenarbeit der FDJ mit den staatlichen Organen, anderen Massenorganisationen und den Eltern, weil von der Unterstützung der Ordnungsgruppen durch die Öffentlichkeit der Erfolg ihrer Tätigkeit zu einem großen Teil abhängt. In vielen Orten haben sich Ordnungsgruppen der FDJ gebildet13. Ein umfassender Überblick über ihre Tätigkeit und Erfolge besteht noch nicht. Es wurde jedoch festgestellt, daß noch nicht in allen Schwerpunkten der Jugendgefährdung und Jugendkriminalität Ordnungsgruppen gebildet worden sind. Diese sind jedoch gerade in den Orten notwendig, wo es in der Vergangenheit zu Zusammenrottungen, Bandenbildung u. dgL gekommen ist (z. B. Erfurt). Bei zielstrebiger Anleitung und wirkungsvoller Unterstützung werden sich die Ordnungsgruppen der FDJ zu wertvollen Organen der sozialistischen Erziehung unserer Jugend und damit auch der Überwindung der Jugendkriminalität entwickeln. 4. Erziehungskommissionen und Verkehrssicherheitsaktivs Im RAW Stendal ist im Rahmen des Schöffenkollektivs ein Erziehungskollektiv entwickelt worden, das eng mit den im Betrieb tätigen Volksvertretern zusammenarbeitet. Dieses Kollektiv trifft keine Entscheidung, sondern wirkt durch Überzeugungsarbeit auf die jeweiligen Werkangehörigen ein, welche die sozialistischen Moralgesetze oder Rechtsnormen verletzt haben. Auch Gerichtsurteile werden dementsprechend 13 ebenda, S. 708.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 80 (NJ DDR 1960, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 80 (NJ DDR 1960, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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