Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 8 (NJ DDR 1960, S. 8); Allgemeine Aufsicht gesammelten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse für eine politisch wirksame Rechtsprechung sind. Uns scheint, daß über diese Fragen besonders in den zentralen und den Bezirksorganen der Justiz Auseinandersetzungen geführt werden müssen. In den Kreisen ist schon von der Aufgabenstellung her ein soldier Ressortgeist und die scharfe Trennung der Tätigkeit nach Sachgebieten gar nicht möglich. In den zentralen und Bezirksorganen wird die Tendenz dazu noch begünstigt durch die Einteilung in Abteilungen. Das erklärt auch die Tatsache, daß die Genossen in den Kreisen, die sich täglich mit einer Fülle von Problemen befassen müssen, oftmals schneller voranschreiten als manche Genossen in den übergeordneten Organen. Darum gibt es auch in den Kreisen die geringsten Schwierigkeiten, die Werktätigen in die Erfüllung der Aufgaben einzubeziehen. Genossin Altnau führte aus, daß ihr in dem Bemühen, sich in der Brigadetätigkeit auf die Arbeiter zu stützen und sie in diese Arbeit einzubeziehen, oft entgegengehalten worden ist, die Arbeiter wollten dies gar nicht. Aus ihrer Erfahrung konnte sie überzeugend darlegen und das ideologisch Grundfalsche dieser Einstellung nachweisen , daß die Arbeiter sehr aufgeschlossen und bereit sind, an solchen Untersuchungen teilzunehmen, weil sie selbst daran interessiert sind, die Hemmnisse in ihrem Betrieb zu beseitigen. Auch der Kreisstaatsanwalt von Staßfurt berichtete auf der Aktivtagung in Magdeburg über die für unsere Entwicklung so charakteristische Aktivität und das Sich-verantwortlieh-Fühlen der Arbeiter für unsere Entwicklung, für den gesamten Betrieb und für die Steigerung der Produktion. Er hatte im VEB Maschinen- und Apparatebau Staßfurt die Einhaltung der Gesetzlichkeit auf den Gebieten des Vorschlags- und Erfindungswesens, des Arbeitsschutzes, der Prämienordnung und der Anwendung der Seifert-Methode überprüft. Das wesentliche hierbei ist nicht, d a ß er diese Überprüfung durchgeführt hat, sondern wie er diese Überprüfung vornahm. Unter Heranziehung des Arbeitsschutzinspektors des Kreises, mehrerer Aktivisten und anderer fortschrittlicher Arbeiter aus den einzelnen Betriebsabteilungen wurde eine genaue Analyse ausgearbeitet und darin nachgewiesen, welche Mängel auf diesen Gebieten die Erfüllung des Betriebsplans verhinderten. Bei der Auswertung im Betrieb verpflichtete sich der Werkleiter, einen Maßnahmeplan zur Beseitigung der Mängel aufzustellen. Die sofort getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, daß in dem Monat nach der Überprüfung eine Planerfüllung erreicht wurde, wie sie bisher im Betrieb einmalig ist. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte nicht ohne Schwierigkeiten. Weil aber die an der Überprüfung beteiligten Arbeiter sich weiterhin für die Beseitigung der von ihnen selbst mit auf-gedeckten Mängel verantwortlich fühlten, sorgten sie für eine exakte Durchführung der festgelegten Maßnahmen. In seinem Diskussiönsbeitrag erklärte der Kreisstaatsanwalt wörtlich: „Hier zeigt sich, daß wir mit diesen Kollegen mehrere Staatsanwälte im Betrieb zurückgelassen haben.“ Unsere Feststellung, daß in der Allgemeinen Aufsicht bisher die größten Fortschritte in der Entwicklung enger Verbindungen zu den örtlichen Machtorganen und in der Koordinierung der Kräfte zur gemeinsamen Lösung der Aufgaben erreicht wurden, daß sich hier die besten Erfahrungen und Erkenntnisse konzentrieren, zwingt zu der Schlußfolgerung, diese Erfahrungen und Erkenntnisse in die Rechtsprechung einfließen zu lassen. Die erste Voraussetzung dazu ist jedoch eine wirklich kollektive, kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Wie stellen wir uns das vor? Daß sich Richter ab und zu an den von der Staatsanwaltschaft organisierten Komplexbrigaden beteiligen, ist nur zu begrüßen. Dies kann aber nicht die Hauptmethode in der Zusammenarbeit sein. Nach wie vor hat jedes Organ seine eigenen spezifischen Aufgaben, die nicht vermischt werden dürfen. Es kommt vielmehr darauf an, daß der Staatsanwalt dem Richter die Materialien und Ergebnisse seiner Tätigkeit auf diesem Gebiet zugäng- lich macht, daß man im Zusammenhang mit den örtlichen Hauptaufgaben die jeweilige Lage vom Standpunkt der Justiz, also vom Standpunkt des Klassenkampfes und der Durchführung der Gesetze, gemeinsam einschätzt, um auf der Grundlage dieser Einschätzungen eine politisch fundierte Rechtsprechung und qualifizierte Massenarbeit durchführen zu können. Das zwingt ferner zu einer Abstimmung der Arbeitspläne beider Justizorgane auf der Grundlage der vom örtlichen Machtorgan beschlossenen Hauptaufgaben. Die Rechtsprechung so muß man als Ergebnis der Aktivtagung in allen Bezirken einschätzen ist qualifizierter, ihre gesellschaftliche Wirksamkeit größer geworden. Weil das so ist, traten die noch vorhandenen Mängel um so deutlicher zutage und führten zu Auseinandersetzungen über nicht klassenmäßige Urteile, über liberale und überspitzte Entscheidungen. Wir verzichten auf die Anführung solcher Beispiele. Es interessiert vielmehr das ausnahmslos in jeder Tagung vorhandene Bemühen, Klarheit darüber zu bekommen, wie mit der Rechtsprechung auf die Erfüllung der Pläne und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins eingewirkt werden kann. Es gibt hier Beispiele dafür, wie Justizorgane die Rechtsprechung in die politischen Probleme des Kreises hineinstellen und damit eine große Massenwirksamkeit erzielen. So führte das Kreisgericht Oschatz im Strafverfahren gegen die ehemalige Buchhalterin der LPG in Niedergoseln wegen Unterschlagung einer erheblichen Summe genossenschaftlichen Geldes die Verhandlung vor einem großen Kreis von LPG-Vorsitzen-den, Buchhaltern, Mitgliedern der Revisionskommissionen und Staatsfunktionären durch. Durch die Aufdeckung der Ursachen, die zu diesem Verbrechen führten und es begünstigten, hat das Gericht nicht nur den „Fall“ entschieden, sondern gleichzeitig eine gute Erziehungsarbeit unter den bei der Verhandlung Anwesenden geleistet. Darüber hinaus faßte das Gericht zwei Kritikbeschlüsse zur Arbeit des Rates des Kreises und der Bauernbank. Dem LPG-Beirat empfahl es, das Verfahren in allen LPGs auszuwerten. Dieses Beispiel einer guten Durchführung und Auswertung solcher und ähnlicher Verfahren ist beim Kreisgericht Oschatz wie im Referat der Aktivtagung in Leipzig hervorgehoben wurde zur ständigen Arbeitspraxis geworden. Das ist jedoch in' der Rechtsprechung aller Gerichte noch nicht typisch und ein Beweis dafür, daß sowohl die Richter wie die Staatsanwälte trotz theoretischer Anerkennung der Grundkonzeption über die zukünftige Arbeit der Justizorgane die Auseinandersetzung auf dieser Grundlage nur ungenügend geführt haben, um auch in der Anklagepolitik und Rechtsprechung eine neue Qualität zu erreichen. Die „Fallentscheidung“ und der „Nachtrab“ in der Rechtsprechung sind immer noch vorherrschend. Im Zusammenhang mit diesen Problemen nahm die Diskussion über das Wegkommen von den zahlreichen kleinen, aus nichtantagonistischen Widersprüchen entstandenen Straftaten von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit einen breiten Raum ein. Die ausführliche und ernste Behandlung dieser Frage läßt erkennen, daß hier ein gesellschaftliches Problem besteht, dessen Lösung jetzt erforderlich ist, um in der Entwicklung zur sozialistischen Justiz weiterzukommen. Die vielen guten Gedanken und praktischen Beispiele, die auf den Aktivtagungen dafür angeführt wurden, dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß in dieser Richtung erst ein bescheidener Anfang gemacht worden ist. Das ist auch verständlich, weil in den Fragen der gesellschaftlichen Erziehung noch keine völlige Klarheit geschaffen worden ist und die bürgerlichen Auffassungen über das Legalitätsprinzip weiterwirken. Deshalb gibt es eine gewisse Ängstlichkeit der Justizfunktionäre, sich von der bisherigen Praxis in der Behandlung kleiner Rechtsbrüche zu trennen und mit Hilfe der Werktätigen diese negativen Erscheinungen zu überwinden. Dafür folgendes Beispiel: In Frankfurt/Oder schlug der Mannschaftsführer einer Fußballmannschaft dem Schiedsrichter mit der Faust in das Gesicht. Der Beschuldigte ist Mitglied einer Brigade, die um den Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ ringt. Diese Hand- 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 8 (NJ DDR 1960, S. 8) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 8 (NJ DDR 1960, S. 8)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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