Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 799

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 799 (NJ DDR 1960, S. 799); Der Bundesgerichtshof verfolgt die Gegner des klerikal-militaristischen Regimes In Westdeutschland versucht man der Öffentlichkeit vergeblich vorzutäuschen, daß man die Übernahme und Fortbildung der Tradition des Reichsgerichts nur von dem Stande aus gelten lasse, in dem sie sich zu Beginn des Naziregimes befand. Schon an wenigen Beispielen läßt sich darlegen, daß sich auch der Bundesgerichtshof nicht um die großen nationalen Anliegen des deutschen Volkes schert, sondern im alten Geist fortfährt, die Interessen des Großkapitals zu wahren und unter den üblich gewordenen Phrasen von der „Rechtsstaatlichkeit“ und der „Demokratie“ des Bonner klerikal-militaristischen Regimes alle Gegner dieses Systems zu unterdrücken und zu verfolgen. Auf dem Gebiet des Strafrechts besitzen wir seit dem Vorjahre den von einem Autorenkollektiv zusammengestellten umfangreichen Dokumentarband „Staat ohne Recht“12, in dem an Hand eines umfassenden Tatsachenmaterials der reaktionäre, friedens- und menschenfeindliche Charakter der vom Obersten Bundesgericht geübten und angeleiteten Strafjustiz unwiderleglich bewiesen wird. Jeder Leser dieses Buches kann sich davon überzeugen, daß dieses von der bundesstaatlichen Gesetzgebung autorisierte System darauf abzielt, nicht nur die Arbeiterbewegung und ihre konsequentesten Vertreter zu unterdrücken, sondern jeden Widerstand gegen die imperialistische Kriegspolitik der Adenauer und Strauß unmöglich zu machen. Der Nachweis, daß der Bundesgerichtshof dabei ungescheut an die, wie erwähnt, vom Reichsgericht bereits in der Weimarer Periode im Keime entwickelte und vom Hitlerregime zum furchtbarsten Terror gesteigerte Gesinnungsstrafjustiz anknüpft, wird in dem genannten Werke umfassend und überzeugend geführt, wobei denn zugleich erhellt, daß auch der Jubilar traditionsgebunden ganz offensichtlich seine politische Hauptaufgabe wie sein Vorgänger darin erblickt, als „Waffe gegen links“ zu wirken. Das geschieht nicht etwa nur „dem äußeren Anschein“ nach, sondern offenkundig, mit Wissen und Wollen und mit gesteigerter Intensität. Nach Art. 26 des Bonner Grundgesetzes sind zwar Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen. Gleichwohl wird offene Propaganda eines Angriffskrieges gegen Staaten des sozialistischen Lagers getrieben und geduldet. Chauvinistische und militaristische Verbände aller Art treiben ihr frevelhaftes Spiel mit dem Feuer des Krieges unbehindert wie in der Weimarer Zeit und genießen dabei die Unterstützung der herrschenden Klasse. Das Verbot der NSDAP ist aufgehoben, und die im faschistischen Raubkriege verliehenen Orden und Auszeichnungen dürfen öffentlich wieder getragen werden. Dafür läuft auf der anderen Seite aber die nach links ausgerichtete Linie ohne Unterbrechung von dem Fünf-Broschüren-Urteil, dem ersten Musterurteil dieser Art im April 1952, bis zu dem neuerdings durch die Rückkehr des Hauptangeklagten Erich Passarge aus der Strafhaft in unser aller Gedächtnis zurückgerufenen Antigewerkschaftsurteil vom 4. Oktober 1958. ■Beides sind Urteile des für politische Strafsachen zuständigen 3. Strafsenats, dessen Vorsitz nach dem Ausscheiden des Senatspräsidenten Geier im Frühjahr 1958 bekanntlich Dr. Kanter übernahm, unter Hitler oberster Richter für die gesamte Kriegsgerichtsbarkeit im okkupierten Dänemark! Unter seinem Vorsitz erging auch das Terrorurteil gegen Erich Passarge. 2 Gerats/Ktihlig/Pfannenschwarz, Staat ohne Recht, Berlin 195. 9 Allein die Tatsache, daß es möglich war, einen Menschen mit derart blutbefleckter faschistischer Vergangenheit zum obersten Bundesrichter für politische Strafsachen zu berufen, ist gewiß ein einzigartiges Phänomen und muß in allen anständigen deutschen Menschen Scham und Empörung darüber auslösen, daß auf diese Weise wenige Jahre nach dem schmachvollen Ende der braunen Gewaltherrschaft der Ehre des deutschen Volkes abermals und vor aller Welt schwerer Abbruch getan wurde. Zwar sah man sich schließlich unter dem Druck des Proteststurms aus dem In- und Auslande genötigt, diesen echten Repräsentanten des Hitlerismus, dessen Kriegsverbrechen nicht nur objektiv feststehen, sondern um einmal gern gebrauchte Vokabeln westdeutscher Gerichtssprache am rechten Orte anzuwenden „offenkundig“ und „gerichtsbekannt“ sind, mit auskömmlicher Pension aus den Reihen der aktiven Vertreter der Rechtsstaatlichkeit Bonner Prägung zurückzuziehen; allein aber am verhängnisvollen Wirken Kanters am Bundesgerichtshof mag jedermann ermessen, daß es Schall und Rauch ist, ja fast wie Selbstironie anmutet, wenn dessen Präsident in seinem Beitrag zur Zehnjahrfeier versichert, daß „die lichte Flamme des Rechts, in Deutschland verdunkelt oder gar erloschen , nach 1945 erst von neuem entzündet werden mußte“.13 Ist das nun aber etwa auf den anderen oben behandelten Rechtsgebieten geschehen? Es ist eine bekannte und wissenschaftlich erwiesene Tatsache, daß auf wirtschaftlichem Gebiet die Entwicklung in Westdeutschland beherrscht wird von einer ungeheuren Steigerung des wirtschaftlichen und politischen Einflusses aller Erscheinungsformen des Monopolkapitalismus auf die innere und äußere Politik des Bonner Staates. Das Finanzkapital besitzt heute in Westdeutschland eine ökonomische Macht, wie es diese in einem solchen Maße noch niemals im imperialistischen Deutschland besessen hat. Dabei dokumentieren die Vertreter der größten Konzerne und Interessengruppen, die in den Aufsichtsräten der Monopolbanken sitzen, vor jedermann sichtbar die Verschmelzung von Industrie- und Bankkapital auch auf personellem Gebiet. Diese wirtschaftliche Machtstellung auf den verschiedensten Wegen und mit den raffiniertesten Methoden zur politischen Herrschaft über den Staatsapparat auszubauen, ist das Ziel aller großen Interessenverbände, die, straff organisiert, sogar schon eine gewisse Arbeitsteilung unter sich eingeführt haben. Koordinierendes Organ ist dabei der „Gemeinschaftsausschuß der deutschen gewerblichen Wirtschaft“. Was sich hinter diesem harmlos klingenden Namen verbirgt, wird zur Genüge klar, wenn man weiß, daß an der Spitze dieses Gremiums bis zu seinem Tode der frühere Gewaltige des AEG-Konzerns, Friedrich Spennrath, gestanden hat. Es kann daher nicht wundernehmen, daß sich unter den ohnehin nur ganz vereinzelten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf kartellrechtlichem Gebiete, die sich zudem durchweg mit nebensächlichen Fragen beschäftigen, selbstverständlich nicht eine findet, die der auch für das Oberste Bundesgericht bindenden Bestimmung des Potsdamer Abkommens über die notwendige Liquidierung der deutschen Wirtschaftsmonopole zur Verwirklichung verhelfen könnte oder gar sollte. Ausfluß dieses Machtbegehrens der Monopolverbände sind denn auch deren sich gerade in letzter Zeit ständig steigernde Angriffe auf die geringen noch bestehenden Grundrechte der Arbeiterklasse. Auch hier geht man systematisch vor. Im Jahre 1958 hat sogar einer der Ideologen des Monopolkapitals (Ernst B a r d e y) eine „Streikfibel für Unternehmer“ herausgegeben mit dem ausgesprochenen Ziel, „der Streiktaktik der Gewerkschaften . Gleichwertiges entgegenzusetzen“. Alles 13 Deutsche Richterzeitung 1960, Heft 10, S. 302. 799;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 799 (NJ DDR 1960, S. 799) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 799 (NJ DDR 1960, S. 799)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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