Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 789

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 789 (NJ DDR 1960, S. 789); ren in den Jahren 1957/58 wurde er auf Grund des als Urteil bezeichneten Rechtsbeugungsakts des Karlsruher Bundesgerichtshofs vom 13. April 1958 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Geheimnis der verfassungsmäßigen Ordnung im Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes besteht eben darin, daß das Grundgesetz durch das herrschende Staatsregime selbst systematisch gebrochen wird und daß derjenige von den Rechtsbrechern bestraft wird, der die Zusicherungen des Grundgesetzes ernst nimmt und das Seinige dafür tut, daß mit ihnen Ernst gemacht wird, der gar die Rechte der illegal in die Illegalität gebrachten KPD verteidigt und im Sinne ihres Aktionsprogramms für eine von der Souveränität des Volkes getragene parlamentarisch-demokratische Ordnung in der Bundesrepublik eintritt. Dr. Hans Mertens stand und steht im Westen unseres Vaterlandes für die Sache des Volkes, für die Sache der deutschen Nation und des Völkerfriedens mit seiner ganzen Person ein. Indem die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität einen solchen Mann wie Dr. Hans Mertens mit der Doktorwürde ehrt, ehrt sie alle Streiter für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit in seiner westdeutschen Heimat, so verschieden deren politische, soziale, weltanschauliche, konfessionelle Positionen auch sein mögen. Prof. Dr. Hans Nathan zum 60. Geburtstag Am 2. Dezember vollendete Professor Dr. Hans Nathan sein 60. Lebensjahr. Dieser Ehrentag ist für uns Anlaß, unserem Genossen Hans Nathan den Dank für seine hervorragenden. Leistungen bei der Entwicklung einer sozialistischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis auszusprechen. Aus einer Anwaltsfamilie stammend, studierte Hans Nathan in den Jahren 1919 bis 1922 an den Universitäten Berlin, Marburg, München und Breslau und promovierte 1922 in Breslau mit einer Arbeit über die arglistige Erschleichung eines Urteils. 1925 trat er in die Praxis seines Vaters ein und war bis zur Machtergreifung Hitlers als Rechtsanwalt in Görlitz tätig. Die faschistische Barbarei vertrieb Hans Nathan aus Deutschland. Er emigrierte nach Prag und reihte sich in die antifaschistische Widerstandsfront ein. Hier begann seine Entwicklung zu einem bewußten Sozialisten. Er wurde zunächst Mitherausgeber der damals in der CSR erscheinenden „Weltbühne“ und dann Mitarbeiter einer antifaschistischen satirischen Zeitschrift. Als die Hitlertruppen die CSR überfielen, mußte Hans Nathan Prag verlassen. Auf Umwegen gelangte er nach England, wo er sich sofort wieder den Genossen der Kommunistischen Partei anschloß und selbst Mitglied der Partei der Arbeiterklasse wurde. Während der schweren Jahre der Emigration war er als Arbeiter und später in der Verwaltung der Verkehrsbetriebe von Manchester tätig. Als Mitorganisator einer Gruppe des Freien Deutschen Kulturbundes und Mitbegründer einer Gruppe des Nationalkomitees Freies Deutschland in Manchester stand Hans Nathan auch hier aktiv im antifaschistischen Kampf. Nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus kehrte Hans Nathan nach Deutschland zurück. Der bewährte Antifaschist wurde 1946 zunächst Vortragender Rat in der Deutschen Justizverwaltung in der damaligen sowjetischen Besatzungszone und später Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz. In dieser verantwortungsvollen Funktion setzte sich Hans Nathan mit seiner ganzen Persönlichkeit für die Überwindung des traurigen Erbes der Vergangenheit und für den Sieg der Sache des Fortschritts ein. Als Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung war er maßgeblich an der demokratischen Umgestaltung der Justiz und der Entwicklung eines neuen Rechts beteiligt. Seine langjährigen, umfangreichen praktischen Erfahrungen fanden in vielen Publikationen ihren Niederschlag, mit denen er den Justizpraktikern Hilfe und Anleitung gab. Allein in der „Neuen Justiz“ ist er bis zum heutigen Tage mit über 200 Artikeln und Urteilsanmerkungen hervorgetreten. Als Chefredakteur der „Neuen Justiz“, zu dem er im April 1952 berufen wurde, hat er wesentlich das Niveau unserer Zeitschrift bestimmt. Als Mit- glied des Redaktionskollegiums steht er der Redaktion auch heute noch stets mit Rat und Tat zur Seite. Nachdem sich Hans Nathan schon während seiner Tätigkeit im Justizministerium immer wieder der wissenschaftlichen Arbeit sowie der Entwicklung eines fortschrittlichen Juristennachwuchses gewidmet hatte er übernahm wiederholt Lehraufträge an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität und war später auch Präsident des Justizprüfungsamtes , wurde ihm im November 1952 der Lehrstuhl für Gerichtsver-fassungs- und Zivilprozeßrecht an der Berliner Universität übertragen. Mit diesem Zeitpunkt begann eine Etappe im Leben Hans Nathans, in der er, gestützt auf seine tiefe Kenntnis und Verbundenheit mit der sozialistischen Praxis, als Hochschullehrer wesentlich zur Entwicklung einer sozialistischen Rechtswissenschaft beigetragen hat. Durch grundlegende Artikel, kleinere Beiträge und Urteilsanmerkungen insbesondere zu Fragen des Zivilund Familienrechts, des Zivilprozeßrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes bestimmte er in hervorragendem Maße das Gesicht dieser Rechtszweige mit. Die große Autorität, die er sich dabei unter den Praktikern des Rechts, vor allem unter den Richtern und Staatsanwälten, errang, ist darauf zurückzuführen, daß er immer wieder mutig Probleme zur Debatte stellte und behandelte, die dringend einer Antwort bedurften. Seit 1952 hat eine große Anzahl junger Juristen das Glück gehabt, Hans Nathan als Lehrer zu erleben und einen Teil aus der Fülle seines Wissens von ihm vermittelt zu erhalten. Die besondere Zuneigung, die er sich bei den Studenten erworben hat, resultiert nicht zuletzt aus seiner Einfachheit, seinem tiefen menschlichen Verständnis, seiner Kameradschaftlichkeit und Hilfsbereitschaft kurz: aus seiner charakterlichen Größe. Hans Nathans Verdienste auf dem Gebiet der Erziehung erstrecken sich aber nicht nur auf die Studenten. Unter seiner Anleitung und mit seiner Hilfe entwik-kelte sich eine Reihe von jungen Rechtswissenschaftlern, die heute an sämtlichen juristischen Bildungsstätten der DDR tätig sind. Unter seiner Leitung und unmittelbaren Mitwirkung hat ein Kollektiv junger Wissenschaftler das zweibändige Lehrbuch des Zivilprozeßrechts schreiben können, das ein wichtiger Schritt auf dem. Wege zur Herausbildung einer sozialistischen Prozeßrechtswissenschaft war. In diesem Zusammenhang müssen, auch die hervorragenden Verdienste Hans Nathans als langjähriger Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität erwähnt werden. In unermüdlicher Arbeit hat er sich an der Spitze der Fakultät für einen Aufschwung der Wissenschaft, für eine fortschrittliche Gestaltung 789;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 789 (NJ DDR 1960, S. 789) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 789 (NJ DDR 1960, S. 789)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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