Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 788

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 788 (NJ DDR 1960, S. 788); Yoshitaro Hirano Das wissenschaftliche und politische Werk, das Prof. Dr. Yoshitaro Hirano in den letzten 40 Jahren schuf, ist charakterisiert durch das ständige und erfolgreiche Bemühen um immer tiefere Klarheit über die Rolle der gesellschaftlichen Hauptkräfte in der Grundfrage unserer Zeit: Sicherung des Friedens vor den Bedrohungen der aggressiven imperialistischen Kräfte und Ausschaltung des Krieges als Mittel zur Lösung internationaler Streitfragen überhaupt. Sein Lebenswerk ist mit diesem Hauptanliegen der friedliebenden Menschen aller Völker in Theorie und Praxis eng verbunden. Es ist durch kenntnisreiche Sachlichkeit der Beweisführung und durch das schöpferische Weiterführen von Fragen gekennzeichnet, die das Leben in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus stellt. Es ist beherrscht von dem echten Patriotismus eines um die Selbsterhaltung und demokratische Selbstbestimmung seines Vaterlandes Japan besorgten Mannes und zugleich von einem zum Bestandteil seines Lebens gewordenen Internationalismus. Prof. Dr. Hirano hat sich bei den besten Kräften seines Landes, seines Erdteils und der ganzen Welt als Wissenschaftler in den verschiedensten Zweigen und Disziplinen Zivilrecht, Völkerrecht, Ökonomie und als nationaler und internationaler Streiter für Frieden und Völkerfreundschaft einen hochgeachteten Namen erworben. Die Verbindung seines Wirkens mit dem deutschen Volk und der deutschen Rechtswissenschaft ist vielfältig und geht bis auf die Zeit zurück, in der Prof. Dr. Hirano am Institut für Sozialforschung der Universität Frankfurt (Main) in den Jahren 1927/29 arbeitete, nachdem er nach Abschluß seines Studiums an der Tokioter Universität dort bereits 1921 außerordentlicher und 1923 ordentlicher Professor für Zivil-recht geworden war. Die Verbundenheit mit Fachproblemen der deutschen Rechtswissenschaft zeigt die Thematik der 1924 in Japan veröffentlichten Schrift „Die römisch-rechtlichen und germanisch-rechtlichen Gedanken im Zivilrecht". Noch bevor Prof. Dr. Hirano als antimilitaristischer Kämpfer in der dunkelsten Periode der neueren Geschichte seines Vaterlandes schwere Erfahrungen sammeln mußte 1936 erfolgte seine Verhaftung und Amtsenthebung , hat er seine Aufmerksamkeit auf die Grundprobleme der Entwicklung von Staat und Recht in Japan, in Asien, in den internationalen Beziehungen der Gegenwart überhaupt gelenkt. Davon zeugen japanisch geschriebene Arbeiten, die uns nur von der Wertschätzung her bekannt sind, die sie in Prof. Hiranos Heimat genießen; davon zeugen aber auch international bekannt gewordene, uns zugängliche und auch von uns selbst hochgeschätzte Veröffentlichungen. Aus der ersten Gruppe seiner Werke sind zu nennen: „Der Klassenkampf in der geschichtlichen Entwicklung der Rechtsinstitutionen" (1925), „Ausgewählte Aufsätze von Marx und Engels über Staat und Recht" (1933, neu verfaßt 1956), „Die Widersprüche in der kapitalistischen Gesellschaft Japans" (1954), „Die Struktur der Staatsmacht“ (1954), „Die Befreiung der Völker Asiens" (1954), „Die kapitalistische Gesellschaft Japans und das Recht“ (1956), „Die geschichtliche Entwicklung der Verfassung in der Volksdemokratie" (1956). Die von Prof. Hirano redigierten sieben Bände der „Geschichte des japanischen Kapitalismus" (1932/33) gelten als Standardwerk. Aus der Reihe international bekannt gewordener Arbeiten Prof. Hiranos seien hier genannt: „Verbot der A- und H-Bomben-Experimente" (Rede im Rat der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen auf dem Kongreß in Leipzig 1954), „Rechtswidrigkeit der A- und H-Bombe nach dem Völkerrecht" (Rede im Weltkongreß der IVDJ in Brüssel), „Law in the Atom Age“, „Zum Problem der Okinawa-Inseln" (1958). Prof. Dr. Hirano ist Vorsitzender der Sektion Jurisprudenz und Politische Wissenschaften an der japanischen Akademie der Wissenschaften seit 1948, Vorsitzender des Instituts für China-Forschung seit 1945, Vizepräsident der Freundschaftsgesellschaft zwischen China und Japan, Generalsekretär des Japanischen Friedenskomitees, Mitglied des Präsidiums des Weltfriedensrates sowie Vizepräsident der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen. Trotz all dieser Pflichten hat er in den letzten Jahren wiederholt den Weg zur Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität gefunden und auch die wissenschaftliche Konferenz „Frieden Demokratie Freiheit" mit theoretisch weiterführenden und praktisch bedeutsamen Ausführungen zu aktuellen Fragen, des internationalen Rechts und der internationalen Beziehungen entscheidend bereichert. Dies zeigt seine enge Verbundenheit mit dem Friedenskampf der Deutschen Demokratischen Republik und der friedliebenden Menschen ganz Deutschlands gegen die den westdeutschen Staat beherrschenden deutschen Militaristen und Imperialisten. Das Lebenswerk Prof. Dr. Hiranos beweist seine Verbundenheit mit den Problemen unseres Volkes und aller Völker, seinen Glauben an die Kraft des demokratischen Vökerrechts als Waffe im Kampf um den Sieg der friedlichen Koexistenz in den Beziehungen der Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. Hans Mertens Durch die Verleihung des Grades eines doctor juris honoris causa an Dr. Hans Mertens würdigte die Juristische Fakultät die außerordentlichen Verdienste des Ehrendoktors im Kampf um die Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten in Westdeutschland. Als Kind eines rheinischen Bergarbeiters beschritt Hans Mertens den unter der Herrschaft des deutschen Imperialismus für einen Arbeiterstudenten besonders mühseligen Weg des Jurastudiums. Nach seiner Heimkehr aus dem von den deutschen Militaristen und Faschisten angezettelten zweiten Weltkrieg hat er in den Reihen der Vorhut der deutschen Arbeiterklasse, der Kommunistischen Partei Deutschlands, als Jurist und Publizist in allen Phasen des Ringens um die Verwirklichung der auf dem Papier des Bonner Grundgesetzes verhießenen, aber in der Praxis der militaristisch-klerikalen Diktatur verratenen parlamentarischdemokratischen Ordnung theoretisch und praktisch gekämpft. In seinen theoretischen Arbeiten, von denen hier vier grundlegende Aufsätze genannt werden sollen, die in den Jahren 1952 bis 1954 in der westdeutschen Zeitschrift „Die Justiz" veröffentlicht wurden, wies er auf der Grundlage einer exakten wissenschaftlichen Analyse nach, daß die westdeutschen Militaristen die demokratischen Rechte und Freiheiten beseitigen und mit Hilfe der politischen Strafjustiz eine Gesinnungsverfolgung durchführen. In seiner Arbeit „Das Verhältnis von Art. 21 Abs. 2 zu Art. 9 und 79 BGG und §§ 88, 80 ff. des (ersten) Strafrechtsänderungsgesetzes Verfassungsrechtliche Betrachtungen am Beispiel des Verbotsantrages der Bundesregierung gegen die KPD" bewies Hans Mertens die Verfassungswidrigkeit des Verbotsantrages der Bundesregierung und zeigte dessen Hintergründe auf. In einem weiteren Aufsatz „Die innere Aggression gegen die Verfassungen Zu einigen Fragen der verfassungsrechtlichen Theorie und Praxis in den USA und der Bundesrepublik" behandelte er die Bonner Politik des Bruches des Grundgesetzes; ein dritter hatte die Praxis der politischen Strafprozesse (über die Prinzipien der Gesetzlichkeit und die Methode ihrer Zersetzung durch die Einführung des Gesinnungsstrafrechts) zum Gegenstand. In seinem vierten Aufsatz „Der 1. Hochverratsprozeß vor dem Bundesgerichtshof" nahm Hans Mertens zum Prozeß gegen Horst Reichel und Herbert Beyer Stellung, die verurteilt wurden, weil sie für das Programm der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands eingetreten waren. Aber auch im praktischen Kampf trat Hans Mertens ständig gegen den nationalen Verrat und die Gesinnungsjustiz des Adenauer-Regimes auf, das ihn dafür dreimal auf längere Zeit ins Gefängnis warf. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft in den Jahren 1955/56 und fünf weite- 7 88;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 788 (NJ DDR 1960, S. 788) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 788 (NJ DDR 1960, S. 788)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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