Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 785

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 785 (NJ DDR 1960, S. 785); gewisse Spanne Zeit genauer: eine allzu lange Zeitspanne in Anspruch genommen hat, bevor wir die Meinung der Babelsberger Konferenz in ihrer vollen und tiefsten Bedeutung verstanden; der hierbei durch Reden und Schriften hervorragender Mitglieder der Partei- und Staatsführung, insbesondere des Sekretärs des ZK der SED, Genossen Gerhard Grüneberg, und des Genossen Prof. Dr. Karl Polak, erneut geleisteten Hilfe muß in diesem Zusammenhang besonders gedacht werden. Es ist auf jene Frage dann weiter festzustellen, daß sich die Fakultät nunmehr und das gilt etwa für die Zeit seit der zweiten Hälfte des vorigen Jahres im vollen Prozeß der Verarbeitung und Realisierung der aus der Babelsberger Konferenz, dem V. Parteitag und den darauf folgenden Plenartagungen des Zentralkomitees zu schöpfenden Erkenntnisse befindet, daß sie in diesem Prozeß auch schon erste Erfolge erzielt hat und daß hierzu die um die Aufstellung des Siebenjahrplans der Fakultät geführten Diskussionen wie vor allem die dieses ganze Jahr intensiv betriebene wissenschaftliche Vorbereitung der 150-Jahr-Feier sehr wesentlich beigetragen haben. Ich möchte das durch eine Betrachtung der einzelnen Sparten des Fakultätslebens und der Fakultätsarbeit belegen. 1. Die wissenschaftlich-theoretische Arbeit des Lehrkörpers unterscheidet sich in der gegenwärtigen Periode von früher vor allem durch drei bedeutsame Erscheinungen, die sowohl den Inhalt wie die Methode der Arbeit berühren. Die erste von ihnen ist die grundlegende inhaltliche und methodische Änderung der Arbeit des Rats der Fakultät. Der Rat in seiner Gesamtheit und meist unter Zuziehung aller wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät konzentriert sich auf die Diskussion wissenschaftlicher und politischer Probleme, um seiner Aufgabe der ideologischen Führung der Fakultät besser gerecht zu werden. Die zweite bedeutsame Erscheinung ist die Koordinierung der Arbeit auf den einzelnen Rechtsgebieten * im Republikmaßstab im Rahmen der Sektionen des Prorektorats für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Diese neue Organisation der Forschungsarbeit, die wir den Anregungen und Hinweisen der zentralen Staatsund Rechtskommission beim ZK der SED zu danken haben, erfüllt zwei Erfordernisse des sozialistischen Arbeitsstils: sie gewährleistet eine langfristige und koordinierte Planung der wissenschaftlichen Arbeit, und sie gewährleistet zumindest in den einzelnen Rechtszweigen den Übergang zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, wie sie in diesem Maße und Umfang in der Rechtswissenschaft der DDR vorher nicht erreicht war. Die dritte bedeutsame Erscheinung ist die Mitarbeit von Fakultätsangehörigen an der neuen Gesetzgebung unserer Republik. Die Bedeutung dieser Tätigkeit für die ideologische und wissenschaftliche Entwicklung der Fakultät kann nicht hoch genug veranschlagt werden, denn vornehmlich sie ist es, in der sich die auf der Babelsberger Konferenz und später gegebenen Impulse in der Auseinandersetzung mit dem alten Recht und den alten juristischen Denkformen in die Wirklichkeit umsetzen, wo wir uns in der konkreten Mitarbeit an der Gestaltung des sozialistischen Rechts viel eindringlicher als in der theoretischen Betrachtung an das Wesen dieses neuen Rechts herangearbeitet haben und heranarbeiten. Um die enorme Befruchtung der rechtswissenschaftlichen Arbeit unserer und aller anderen Fakultäten durch die Teilnahme an der Gesetzgebung zu ermessen, braucht man nur einen Blick in unsere rechts wissenschaftlichen Zeitschriften der letzten Jahre zu werfen oder sich die Dissertationen aus dieser Zeit anzusehen. Zugleich ist uns die Gesetzgebungsarbeit eine Schule der Gemeinschaftsarbeit nicht aur mit Rechtspraktikern, sondern vor allem auch mit Werktätigen aus der sozialistischen Produktion und sonstigen Wirtschaft. 2. Eine der entscheidenden Aufgaben der Fakultät besteht darin, unserer Staatspraxis hochqualifizierte sozialistische Juristen zur Verfügung zu stellen. Mit Recht kann die Fakultät heute sagen, daß sie in der Vergangenheit bei der Lösung dieser Aufgabe schon wesentliche Erfolge erzielt hat. Abgesehen von unserer Fakultät und den anderen Fakultäten und rechtswissenschaftlichen Institutionen, in denen 'zahlreiche unserer Absolventen tätig sind, von denen einige zu den namhaftesten Vertretern der jüngeren wissenschaftlichen Kader zählen, arbeiten Absolventen unserer Fakultät in großer Zahl im Justizapparat und in nahezu allen zentralen Organen und deren Bereichen. Viele dieser Absolventen haben sich in ihrer praktischen Arbeit hervorragend bewährt und wurden mit außerordentlich verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Es war eines der Ergebnisse der Babelsberger Konferenz, daß eine den Anforderungen der sozialistischen Praxis entsprechende Ausbildung die tiefgehende Veränderung der Lehrpläne auf der Grundlage des dialektischen Materialismus und unter Einbeziehung der reichen politischen Erfahrungen, die sich im Leben bereits bewährt haben, erfordert. Diese prinzipiellen Veränderungen des gesamten Ausbildungsprogramms wurden während der beiden letzten Jahre sukzessive eingeführt. Die bis dahin noch bestehende weitgehende Bindung an das Vorbild des bürgerlichen Ausbildungssystems wurde gelöst. Mit dem neuen Studienplan wurde die Umgestaltung der gesamten Ausbildung nach Inhalt und Form eingeleitet, um der Lehre einen einheitlichen Charakter zu geben, dessen kennzeichnendes Merkmal die Orientierung auf die Erfordernisse der sozialistischen Praxis ist2. - 3. Dieser Bericht wäre unvollständig, wenn er nicht auch etwas über unsere Arbeit zur Entwicklung unserer Nachwuchskräfte aussagen würde. Angesichts der längst bekannten Tatsache, daß die systematische Entwicklung sozialistischer wissenschaftlicher Kader zu den wichtigsten Pflichten der Fakultät gehört, muß gesagt werden, daß es hier lange Zeit ernste Versäumnisse gegeben hat, die um so schwerer wiegen, als nach unserem Perspektivplan anstatt der jetzt vorhandenen 5 Professoren im Jahre 1965 an der Fakultät 21 Professoren und statt der jetzt vorhandenen 3 Dozenten und 7 beauftragten Dozenten insgesamt 21 Dozenten wirken sollen. Die Vernachlässigung der Nachwuchsentwicklung fand in der viel zu geringen Zahl abgeschlossener Promotionen und der im Widerspruch zur Assistentenordnung stehenden übermäßigen Dauer der Assistenturen ihren sinnfälligen Ausdruck. Die Fakultät hat in Befolgung der ernsten Hinweise der Staats- und Rechtskommission beim ZK der SED das Jubiläumsjahr zum Anlaß genommen, um hier Wandel zu schaffen und Versäumtes nachzuholen. Wir haben erkannt, daß auch die Betreuung und systematische Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht wie bisher Sache eines einzelnen, in der Regel des Institutsdirektors, sein kann, sondern daß sich das gesamte Institutskollektiv, einschließlich der Nachwuchskräfte selbst, und darüber hinaus das Kol- 2 in den folgenden Abschnitten des Berichts wurde ausführlich die Herstellung der Einheit von Theorie und Praxis in der Ausbildung der Studenten und die Bildung sozialistischer Studentengemeinschaften geschildert. Da diese Abschnitte hier aus Raumgründen nicht wiedergegeben werden können, sei auf die Beiträge von Benjamin, a. a. O., und von Panzram/ Maskow/Zimmermann in NJ 1960 S. 708 ff. verwiesen. Die Red. 785;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 785 (NJ DDR 1960, S. 785) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 785 (NJ DDR 1960, S. 785)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung Berlin, und Schriftenreihe Fachwissen für Volkspolizisten, Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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