Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 774

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 774 (NJ DDR 1960, S. 774); Brief des Ministers der Justiz an alle Richter der Kreis- und Bezirksgerichte Eine wichtige Etappe der Entwicklung unserer Gerichte zu sozialistischen Justizorganen hat in Verwirklichung des Beschlusses des V. Parteitages der SED mit der Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die Volksvertretungen in den Kreisen und Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik ihren Höhepunkt und Abschluß gefunden. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Richter hat die Erziehung und Selbsterziehung der Mitarbeiter der Justizorgane zu einem höheren Staatsbewußtsein wesentlich gefördert und die Voraussetzungen geschaffen für eine höhere Qualität der Arbeit der Justizorgane, zu einer ständigen engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen sowie den in der Nationalen Front zusammengeschlossenen ' Parteien und Massenorganisationen. Durch Ihre Arbeit haben Sie persönlich Ihren Teil mit dazu beigetragen, daß diese Erfolge erreicht und ein gutes Vertrauensverhältnis zu den örtlichen Volksvertretungen und unseren Werktätigen hergestellt werden konnte. 4 Mit Ihrer Wahl zum Richter ist Ihnen ein großes Vertrauen unserer Werktätigen entgegengebracht worden, und ich spreche Ihnen hierzu meine herzlichsten Glückwünsche aus. Nunmehr beginnt ein neuer Abschnitt in der Weiterentwicklung unserer Justizorgane, in dem die Anforderungen an die Qualität der Arbeit noch ansteigen werden. Es kommt auch weiter darauf an, unsere ganze Kraft, unser Wissen und Können ständig zu erhöhen und zur weiteren Festigung und Stärkung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht, zum Wohle unserer werktätigen Menschen, zur Erhaltung des Friedens und zur friedlichen Wiedervereinigung Deutschlands einzusetzen. Seien Sie sich dessen stets bewußt, daß wir diese vor uns stehenden großen Aufgaben nur lösen können, wenn auch Sie sich in der weiteren Arbeit des Ihnen entgegengebrachten Vertrauens ständig würdig erweisen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen volle Schaffenskraft und gute Erfolge bei der künftigen Arbeit. Dr. Hilde Benjamin Aus den Erfahrungen eines Verteidigers in politischen Prozessen V Von Kronanwalt Dr. h. c. DENIS NOWELL PRITT, London, Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Dem nachstehenden Beitrag liegt die unwesentlich gekürzte und überarbeitete Fassung eines öffentlichen Vortrags zugrunde, den Dr. Pritt am 17. November 1960 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität gehalten hat. ' Die Redaktion Meine Erfahrungen als Verteidiger in politischen Prozessen, die ich im Verlauf von über dreißig Jahren und davon besonders intensiv innerhalb eines guten Jahrzehnts sammeln konnte, beschränken sich fast ausschließlich auf Großbritannien und solche Länder, die zum Britischen Empire bzw. zum Commonwealth gehören oder gehört haben aber das ist schon ein ziemlich umfassendes Gebiet. Damit meine Ausführungen verständlich werden, will ich in groben Zügen auf folgende vier Punkte eingehen: - 1. Auf die Gerichte, vor denen solche Prozesse verhandelt werden, d. h. auf die Richter und Geschworenen; 2. auf die Rechtsanwälte, die Angeklagte in politischen Prozessen verteidigen; 3. auf die politischen Bedingungen, unter denen solche Prozesse zustande kommen; 4. auf die politischen Prozesse selbst, die vor diesen Gerichten stattfinden und in denen die Verteidiger unter den erwähnten Bedingungen die Angeklagten verteidigen. Bei der Erläuterung jedes dieser vier Punkte werde iih mehr yder weniger auf Großbritannien und auf die Dominien oder Kolonien Bezug nehmen, in denen ich die Verhältnisse aus eigener Anschauung kenne. Die Rolle der Richter und Geschworenen in Großbritannien und anderen Teilen des Commonwealth Der Beruf des Juristen, sowohl der des Richters als auch der des Anwalts, ist seit altersher in Großbritannien ein sehr angesehener Beruf, was zweifellos darauf zurückzuführen ist, daß die überwiegende , Mehrheit sowohl der Richter als auch der Barristers jederzeit treue Diener der herrschenden Klasse war. Die Richter sind im Gegensatz zu ihren Berufskollegen in den meisten europäischen Ländern keine Beamten (oder Angestellten). Niemand versucht von Anfang an, die Richterlaufbahn einzuschlagen, denn zu Richtern werden .die befähigsten Anwälte mit langer Praxis, im allgemeinen zwischen dem vierzigsten und fünfundvierzigsten Lebensjahr, ernannt. Die Ernennung zum Richter gilt auf Lebenszeit. Die Richter erhalten hohe Gehälter und Pensionen und die meisten Anwälte möchten um jeden Preis zum Richter ernannt werden. Die überwiegende Mehrheit der Anwälte, die für die Richterlaufbahn in Frage kommen, sowie die Richter selbst gehören entweder zur herrschenden Bourgeoisie, aus der sich der größte Teil des politischen und Verwaltungspersonals des Landes rekrutiert, oder sie haben sich, wenn' sie von Hause aus nicht zur herrschenden Klasse gehören, die Denkweise und Vorurteile der Bourgeoisie völlig zu eigen gemacht und unterscheiden sich im Hinblick auf ihre politische und berufliche Tätigkeit nicht von ihr. Einige bedeutende und fähige Anwälte sind diesem Einfluß auf die eine 774;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 774 (NJ DDR 1960, S. 774) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 774 (NJ DDR 1960, S. 774)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Maßnahmen und Schritte zur kontinuierlichen und zielgerichteten Heiterführung der Arbeitsteilung -und Spezialisierung nicht zu strukturellen Verselbständigungen führen. Durch konkrete Maßnahmen und Festlegungen, vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Haftpflichtversicherung reguliert. Entschädigungsansprüche bei rechtswidrigem Verhalten der Angehörigen der Untersuchungsorgane Staatssicherheit bei Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes. Bei Schädigungen durch rechtswidriges Verhalten durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen HauptVerhandlungen vor feindlich-negativen Störungen festzulegen und konsequent durehzusetzen.

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