Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 755

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 755 (NJ DDR 1960, S. 755); Die Methoden der Auswahl des Pflegers durch das Staatliche Notariat Von WALTER SCHÖNE, Leiter des Staatlichen Notariats Dresden-Stadt Die Methoden, die Werktätigen in die Lösung der Aufgaben des Staatlichen Notariats einzubeziehen, sind äußerst vielfältig. Im Vordergrund steht dabei eine enge Zusammenarbeit des Staatlichen Notariats mit den Ausschüssen der Nationalen Front. Diese Praxis entspricht voll und ganz den Erfahrungen aller anderen staatlichen Organe. Drews hat zur Verbesserung der Arbeit des Staatlichen Notariats als Pflegschaftsorgan bei der Bestellung von Pflegern vorgeschlagen, nach Möglichkeit einen festen Stamm solcher Mitarbeiter zju schaffen, mit dem das Staatliche Notariat nicht nur zum Zweck der Durchführung einer Pflegschaft zusammenarbeitet, sondern den es ständig und systematisch qualifiziert1. Das würde dazu führen, daß sich neue Sammelpfleger herausbilden. In der Praxis der Pflegschaftsorgane der CSSR sind gleichfalls Sammelpfleger bzw. Vormünder tätig. Es sind in der Regel Mitarbeiter des Kreisnationalausschusses und in der Stadt Prag z. B. vor allem Juristen2. Die Meinung Drews’ und die Erfahrungen in der CSSR auf diesem Gebiet sollten näher überprüft werden. Es ist zwar richtig, daß die Arbeit des Staatlichen Notariats auf dem Gebiet des Pflegschaftswesens wesentlich erleichtert wird, wenn ein Stamm von Mitarbeitern vorhanden ist, der ständig und systematisch qualifiziert werden kann bzw. juristische Vorbildung hat. Es leidet aber im konkreten Fall die individuelle Betreuung der Bürger oder die Gründlichkeit der durchzuführenden Arbeit darunter. Es muß berücksichtigt werden, daß die betreffenden Bürger ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Pfleger in der Regel nur in der Freizeit leisten können und die Arbeiten oft sehr umfangreich sind (besonders bei Nachlaßpflegschaften). Bei der Auswahl der Pfleger können auch interessierte Bürger aus den Ausschüssen der Nationalen Front berücksichtigt werden. M. E. ist der Erfolg noch sicherer, wenn aus den jeweiligen sozialistischen Gemeinschaften und Brigaden Pfleger ausgewählt werden, soweit keine Angehörigen zur Übernahme der Funktion geeignet sind. Sie sollten in der Regel nur eine Pflegschaft führen, und zwar so lange, bis diese nicht mehr notwendig ist. Die Staatlichen Notariate sollten aber auch eine enge Verbindung mit den Haus- und Straßenvertrauensleuten hersteilen. Die Zahl derjenigen, die als Haus- und Straßenvertrauensleute ehrenamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates und der Nationalen Front sind, ist groß. Die Haus- und Straßenvertrauensleute sind mit der Entwicklung unserer Staatsmacht vertraut und haben die engste Verbindung zur Bevölkerung und zu den Hausgemeinschaften. Nach der Richtlinie des Ministeriums des Innern der DDR über die Wahlen und Aufgaben der Haus- und Straßenvertrauensleute in allen Städten und Gemeinden vom 19. März 1952 (MB1. 1952 S. 33) gehört die Hilfe bei der Erledigung von Anliegen der Bürger neben den weiteren Aufgaben auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet zur Tätigkeit der Haus- und Straßenvertrauensleute. Die Haus- und Straßenvertrauensleute werden durch die Mitglieder der örtlichen Räte ständig und systematisch angeleitet und 1 Drews, Die Tätigkeit und die rechtliche Stellung des Staatlichen Notariats in der DDR, Dissertation (bisher unveröffentlicht), Potsdam-Babelsberg 1957, Anmerkung auf S. 170. 2 Diese Information verdanke ich einem brieflichen Hinweis von Dr. Elias (Akademie der Wissenschaften der CSSR) über die Anordnung und Führung von Pflegschaften. geschult. In diese Anleitungen und Schulungen müssen sich die Staatlichen Notare aktiv einschalten. Sie erhalten dadurch eine Verbindung zu allen Hausgemeinschaften im Zuständigkeitsbereich. Das bedeutet nicht, daß die Haus- und Straßenvertrauensleute unbedingt selbst die Pflegerfunktion übernehmen müssen. Sie sollen nur mithelfen, daß die aktivsten und geeignetsten Bürger aus den jeweiligen Hausgemeinschaften ausgewählt werden, denen der Pflegling angehört bzw. angehörte. Durch die Teilnahme der Staatlichen Notare an den Schulungen wird erreicht, daß alle Mitglieder der Hausgemeinschaften über die Aufgaben des Staatlichen Notariats in Pfleg-sehaftssachen durch ihren Vertrauensmann informiert werden, die erforderliche Klarheit erhalten und im Falle der Übernahme einer Pflegerfunktion gewisse Voraussetzungen mitbringen. Die Haus- und Straßenvertrauensleute haben die Aufgabe, die in den Anleitungen und Schulungen erworbenen Kenntnisse in die Hausgemeinschaften hineinzutragen. Dieser Weg wird gegenwärtig in der Praxis des Staatlichen Notariats Dresden (Stadt) beschritten. Die Anschriften der Haus- und Straßenvertrauensleute haben wir in den konkreten Fällen vom zuständigen örtlichen Rat mitgeteilt bekommen, so daß es nun an der Aktivität der Notare liegt, diese Verbindung zu festigen. Soweit noch keine Hausgemeinschaften bestehen, müssen sich die Staatlichen Notariate direkt an die Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front wenden. Die Einbeziehung der Haus- und Straßenvertrauensleute in die Auswahl der Pfleger geschieht nicht unabhängig von den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front, denn sie sind deren aktivste Mitarbeiter. Die Haus- und Straßenvertrauensleute und die Ausschüsse der Nationalen Front haben infolge ihrer sehr engen Verbindung zu den Bürgern ihres Wohngebietes einen Überblick darüber, ob nicht doch ein Mitglied einer anderen Gemeinschaft, der der Pflegling angehört bzw. angehörte, besser zur Übernahme der Pflegerfunktion geeignet ist. Es darf allerdings dabei keinesfalls übersehen werden, daß auch noch gewisse Unzulänglichkeiten vorhanden sind und Schwierigkeiten bestehen, um geeignete Pfleger in der dargelegten Weise in die Arbeit des Staatlichen Notariats einzubeziehen. Eine Besonderheit besteht bei der Auswahl eines Pflegers für eine Person, die in einem Pflege- oder Feierabendheim lebt bzw. zuletzt gelebt hat. In der praktischen Arbeit steht in diesem Zusammenhang besonders die Führung von Gebrechlichkeitspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen und von Nachlaßpflegschaften im Vordergrund. Das Staatliche Notariat Dresden (Stadt) ist dazu übergegangen, in allen Feierabend- und Pflegeheimen der Stadt Justizaussprachen durchzuführen mit dem Ziel, die relativ hohe Anzahl von Nachlaßpflegschaften auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Bürger werden darüber aufgeklärt, falls keine gesetzlichen Erben am Leben sind, letztwillige Verfügungen zu errichten oder Vollmachten über den Tod hinaus zu erteilen. Die Führung von Dauerpflegschaften für gebrechliche Heiminsassen bildet die Ausnahme. Hierzu ist noch eine Bemerkung erforderlich. Falls der Pflegling an seinem bisherigen Wohnort Vermögen zurückgelassen hat (z. B. Grundstücke), sollte das Staatliche Notariat auf die Beteiligten einwirken, daß dieses Vermögen im Interesse des Pfleglings noch zu dessen Lebzeiten nutzbringend von ihm verbraucht wird Es kann ihm monatlich zur Bestreitung seiner zusätzlichen Bedürfnisse ein bestimmter Betrag zur Ver-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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