Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 754

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 754 (NJ DDR 1960, S. 754); ben zu überprüfen, alle bürokratischen Hemmnisse zu beseitigen und wirksame Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungs- und Realisierungsfristen festzulegen-5. Der Staatsanwalt wird deshalb zusammen mit den Kommissionen für Parteikontrolle diese Überprüfungen vornehmen und ihnen damit eine wesentliche Unterstützung geben. Für den Fall, daß in dem einen oder anderen Betrieb keine Kommission für Parteikontrolle besteht oder diese nicht arbeitet, wird der Staatsanwalt bei der Kreis- oder Stadtleitung der SED die erforderliche Unterstützung für die Durchführung seiner Aufgabe erhalten. Um die Initiative der Kontrollposten der FDJ stärker zu entfalten, sollte auch ein Mitglied der FDJ-Leitung des Betriebes mit-wirken. Bei diesen Überprüfungen ist es nützlich und sollte daher immer angestrebt werden, daß auch Vertreter anderer Staats- und Wirtschaftsorgane sowie Vertreter der übrigen Massenorganisationen Mitglieder der Volksvertretung, Vertreter des Wirtschaftsrates, am besten des dortigen ZBfE bzw. ZBfN, der Kreisplankommission. der Staatlichen Kontrolle, der WB und des für den Betrieb zuständigen Leit-BfE bzw. wissenschaftlich-technischen Zentrums, des Kreis- oder Bezirksvorstandes des FDGB und der Kammer der Technik mitwirken. Eine sehr wertvolle Unterstützung werden in dieser Arbeit Leiter oder Mitglieder sozialistischer Brigaden oder Arbeitsgemeinschaften aus dem zu überprüfenden Betrieb und aus einem gut arbeitenden anderen Betrieb leisten können. Der Staatsanwalt muß bei der Bildung eines solchen arbeitsfähigen Kollektivs mithelfen, damit nicht nur eine sorgfältige Überprüfung, sondern auch die Festlegung und Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung gewährleistet sind. Der Erfolg einer solchen Überprüfung hängt entscheidend von ihrer Vorbereitung ab. Es ist wichtig, daß unter Mitwirkung des Staatsanwalts nach Möglichkeit in einer Beratung des Kollektivs Ziel und Aufgaben der Überprüfung festgelegt und die nötigen Informationen über den Betrieb gegeben werden, so z. B über den Stand der Planerfüllung, besonders die Erfüllung der Exportverpflichtungen, technische Ausrüstungen, Arbeitsorganisation, Lieferungen der Zulieferbetriebe u. a. m. Daraus ergeben sich auch Anhaltspunkte über den Stand der Entwicklung des Erfindungs- und Vorschlagswesens und der Neuererbewegung insgesamt. Auf diese Art und Weise wird die Arbeit zu einem Ergebnis führen, das von folgenden Gesichtspunkten aus wertvoll sein dürfte: 1. Es wird ein umfassendes Bild über den Stand der ganzen Neuererbewegung des Betriebes gewonnen, das der Staatsanwalt allein auch bei einem viel größeren Zeitaufwand nicht erhalten könnte. Vor allem werden so die Zusammenhänge der einzelnen Probleme besser erkannt und die Ursachen für die Mängel festgestellt werden, was ja die Voraussetzung dafür ist, etwas verändern zu können. 2. Die verschiedenen Entschuldigungen für festge-steilte Mängel, vor allem die wirklichen und angeblichen objektiven Schwierigkeiten, können durch das Kollektiv sofort auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Ferner können Mittel und Wege zu ihrer Über- ZS vgl. Beschluß des 9. Plenums des Zentralkomitees der SED, a. a. O., S. 15. Windung beraten, festgelegt und eingeleitet werden. Die Überprüfung bleibt so nicht im Stadium des passiven Registrierens stecken, sondern ist auf die unmittelbare Beseitigung von Mängeln gerichtet. 3. Im Zuge einer solchen Überprüfung werden sich Anhaltspunkte und Hinweise für die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von Gesetzen auch auf anderen Gebieten ergeben, so z. B. bei Kooperationsbeziehungen mit anderen Betrieben, beim Arbeitsschutz u. a., was für die weitere Arbeit des Staatsanwalts sehr wichtig ist. 4. Es wird ein Beispiel für das Zusammenwirken mehrerer Stellen in der operativen Arbeit geschaffen. 5. Die an der Überprüfung beteiligten Stellen werden im Zuge dieser Form einer überbetrieblichen Gemeinschaftsarbeit auch ihre eigenen Versäumnisse in der Anleitung und Kontrolle feststellen können und in der Folge ihre Arbeit verbessern. 6. Die Parteiorganisation, die Kommissionen für Parteikontrolle und die Betriebe insgesamt werden eine große Hilfe für ihre weitere Arbeit erhalten. Von großer Bedeutung ist es, die Ergebnisse der Überprüfung gut auszuwerten. Die Überprüfungskommission darf sie deshalb nicht nur mit dem Betriebsleiter oder technischen Leiter, dem das BfE bzw. BfN unterstellt ist, vornehmen, sondern mit der gesamten Werkleitung und mit allen Mitarbeitern des BfE bzw. BfN und vor allem mit dem Sekretär der Parteileitung des Betriebes, dem AGL- oder BGL-Vorsitzenden, dem Sekretär der FDJ-Leitung und Leitern und Mitgliedern sozialistischer Brigaden und Arbeitsgemeinschaften. Es muß von Fall zu Fall festgestellt werden, ob eine Auswertung in Belegschaftsversammlungen notwendig ist. Schließlich ist zu empfehlen, verantwortliche Vertreter der BfE bzw. BfN und der Werkleitungen anderer Betriebe und der betreffenden WB einzuladen, um ihnen am konkreten Beispiel zu zeigen, was sie verändern müssen, denn die Mängel bestehen meist in dieser oder ähnlicher Form auch in vielen anderen Betrieben. Eine weitere Möglichkeit für die Auswertung ist bei Tagungen der Werkleiter oder BfE-Leiter gegeben. Ein noch breiterer Kreis wird durch Publikationen in der Bezirkspresse angesprochen, wovon bisher schon in verschiedener Hinsicht Gebrauch gemacht wurde. In jedem Fall sollte über die Ergebnisse der Untersuchung und die Schlußfolgerungen in der Betriebszeitung bzw. an der Wandzeitung geschrieben werden, um alle Möglichkeiten zur Mobilisierung weiterer Werktätiger für die Lesung der Aufgaben in der Neuerer-, Rationalisatoren-und Erfinderbewegung auszunutzen. Nicht zuletzt wird damit das Vertrauen der Werktätigen zum Staatsanwalt, zu den Staatsorganen und anderen gesellschaftlichen Institutionen und damit zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat insgesamt gefestigt werden. Es ist somit ein dringendes Erfordernis für jeden Staatsanwalt, in enger Zusammenarbeit mit den Staatsund Wirtschaftsorganen und den Massenorganisationen die Entwicklung der Neuerer-, Rationalisatoren- und Erfinderbewegung zu einer Massenbewegung mit seinen spezifischen staatsanwaltschaftlichen Mitteln zu unterstützen. Dabei wäre es falsch, wenn der Staatsanwalt abwarten wollte, bis Arbeiter oder BfE-Leiter zu ihm kommen und ihn holen oder ihm eine Beschwerde vorlegen. Es ist Pflicht des Staatsanwalts, durch aktives Tätigwerden vor allem die Schwerpunktaufgaben beim Aufbau des Sozialismus lösen zu helfen. 75 4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 754 (NJ DDR 1960, S. 754) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 754 (NJ DDR 1960, S. 754)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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