Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 745

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 745 (NJ DDR 1960, S. 745); Wie hat der Staatsanwalt des Bezirks Erfurt mit den Mitteln der komplexen Gesetzlichkeitsaufsicht den Kampf gegen die Viehverluste geführt? Von HEINZ DÜRING, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt In Auswertung der 7. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sowie des Ministerratsbeschlusses vom 29. Oktober 1959 zur Steigerung der tierischen Produktion und Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten Nahrungsmitteln hat der Bezirkstag des Bezirks Erfurt am 13. März 1960 beschlossen, den Volkswirtschaftsplan 1960 für den Bezirk Erfurt zu überbieten und besonders den Bestand an Rindern und Schweinen zu erhöhen. Die oberste Volksvertretung orientierte deshalb auf eine allseitige Entwicklung der Viehbestände, wie zum Beispiel die erhöhte Färsen- und Sauenbedeckung, die Senkung der Merzungen von Rindern*, insbesondere aber von Kühen und weiblichen Kälbern, und die Herabminderung der Ferkelsterblichkeit. Die Erhöhung der Viehbestände setzt aber voraus, daß alle Störungen, die bei der Lösung dieser Aufgabe auf-treten, beseitigt werden. Hierzu gehören die im Bezirk Erfurt zur Zeit sehr hohen Viehverluste. Bemerkungen über die Ursachen der Viehverluste Aus den Übersichten der Organe der Zentralverwaltung für Statistik im Bezirk, aus Berichten der Deutschen Versicherungsanstalt und Meldungen der Tierkörperverwertungsbetriebe erhielten die Staatsanwälte Kenntnis davon, daß die Entwicklung der Viehbestände durch das Ansteigen der Viehverluste erheblich beeinträchtigt wird. Hinzu kamen Hinweise, daß der Klassengegner in den sozialistischen landwirtschaftlichen Betrieben seine Schädlingstätigkeit verstärkt gegen die Erhöhung der Viehbestände richtet, um die fortschreitende sozialistische Entwicklung in der Landwirtschaft zu hemmen. So mußten in einem MTS-Bereich in kurzer Zeit in über 40 Fällen Notschlachtungen oder Fremdkörperoperationen bei Rindern vorgenommen werden, weil durch feindliche Elemente Nägel und Eisenteile unter die Futtermittel gemischt wurden. Auch Viehvergiftungen und die Verhinderung veterinärärztlicher Maßnahmen, vor allem auf dem Gebiet des Seuchenschutzes, deuteten auf die Tätigkeit des Klassengegners hin. Eine wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft, der Justiz- und Sicherheitsorgane ist es daher, mit ihren spezifischen Mitteln an der Senkung der Viehschäden mitzuwirken. Die jeweiligen Ursachen, die zu den Viehverlusten führen, müssen aufgedeckt, die Angriffe des Klassengegners zerschlagen und die sozialistische Gesetzlichkeit durchgesetzt werden. Es kam deshalb auch darauf an, zu erreichen, daß der Rat des Bezirks und die Räte der Kreise die Probleme der Sicherheit und Ordnung stärker als bisher als Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit auffassen. Um mit den spezifischen Mitteln der staatsanwalt-schaffliehen Tätigkeit an. der Senkung der Viehverluste mitzuwirken, mußten sich die Staatsanwälte der Kreise zunächst einen exakten Überblick über die Entwicklung der Viehbestände, insbesondere aber über die Ursachen der Viehverluste verschaffen. Aus den Einschätzungen der Räte der Gemeinden über den Entwicklungsstand in der Viehwirtschaft, aus Berichten der Deutschen Versicherungsanstalt und der Veterinärinspektionen, aus Erhebungen der Zentralverwaltung für Statistik und anderen Unterlagen er- * Merzen = ausmerzen, Merzvieh ist auszusondemdes, zur Zucht untaugliches Vieh. gaben sich für den Bezirk folgende Hauptursachen für die Entstehung der zahlreichen Viehschäden: Fütterungs- und Haltungsschäden, Verluste durch Mißachtung der Seuchenbestimmungen, Belegung untauglicher Stallungen und Transportschäden. Diese Schadensursachen sind in den einzelnen Kreisen im Hinblick auf ihre Entstehung und ihre Ausmaße zwar unterschiedlich, in ihrer Gesamtheit gesehen jedoch typisch für den gesamten Bezirk. Die Einschätzung der Gesamtsituation ergab aber auch, daß in vielen Fällen die Verluste bei einer strengeren gesellschaftlichen Kontrolle, einer höheren Wachsamkeit der Genossenschaftsbauern gegenüber feindlichen Elementen und einer besseren staatlichen Anleitung und Hilfe, insbesondere bei der Vermittlung guter Erfahrungen, vermeidbar gewesen wären. Die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft mußten sich somit auf die die oben genannten Ursachen fördernden Erscheinungen erstrecken, um die notwendigen Veränderungen zu erzielen. Mit Unterstützung der Arbeitsgruppe Landwirtschaft beim Staatsanwalt des Bezirks stellten sich die Kreisstaatsanwälte deshalb konkrete Pläne für die Lösung ihrer Aufgaben. Insbesondere wurde nach Aussprache mit den örtlichen Räten und ihren Fachorganen sowie mit den Sicherheitsorganen und anderen staatlichen Dienststellen festgelegt, gemeinsame Untersuchungen vorzunehmen. Eine wichtige Rolle spielte dabei auch die Auswertung bereits vorhandener Materialien und Überprüfungs-ergebnisse, wie die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft über die Durchsetzung des Prämiensystems in den LPGs oder die Analysen der Deutschen Versicherungsanstalt über Transportschäden. Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft war auch bemüht, den Kreisstaatsanwälten Hinweise auf die wichtigsten Rechtsnormen, welche zur Verhütung von Viehverlusten und zum Schutz der Viehbestände erlassen worden waren, zu geben. Von großer Bedeutung sind z. B. für die Herstellung von Futtermitteln die Verordnung über industriell hergestellte Futtermittel und über den Verkehr mit Futtermitteln vom 9. April 1959 (GBl. I S. 317); auf dem Gebiet des Seuchenschutzes die Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 19. Dezember 1952 (GBl. 1953 S. 13) und die Verordnung zur Bekämpfung der Rinderbrucellose vom 30. Juni 1960 (GBl. I S. 414); auf dem Gebiet des ländlichen Bauwesens die Direktive für die Planung und Durchführung des ländlichen Bauprogramms vom 5. März 1980 und für die Viehtransporte die Anordnung über eine Betriebsordnung für Viehauftriebstellen vom 21. Dezember 1954 (GBl. 1955 II S. 18). Durchsetzung der komplexen Arbeitsweise Der Staatsanwalt des Kreises Mühlhausen erhielt z. B. Kenntnis davon, daß der Viehbesatz der LPG in G. sehr niedrig, in den individuellen Hauswirtschaften der einzelnen Genossenschaftsbauern der Besatz an Rindern und Schweinen dagegen sehr hoch war und nicht dem Statut entsprach. Die Genossenschaft hatte auch in ihren Viehbeständen hohe Verluste aufzuweisen, während bei den individuellen Beständen in der Vergangenheit kaum Viehschäden eingetrelen waren. 745;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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