Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 744

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 744 (NJ DDR 1960, S. 744); Konfliktkommissionen sind keine Strafgerichte Schwierigkeiten bereitet es manchen Konfliktkommissionen, angemessene und wirksame Erziehungsmaßnahmen zu finden. Es gibt sogar Forderungen nach der Schaffung eines Katalogs der möglichen Erziehungsmaßnahmen. Diese Forderung wurde bei der Beratung beim Bundesvorstand mit Recht zurückgewiesen. Ein solcher Katalog würde zum Schematismus verleiten und entspricht nicht der Erziehungsfunktion der Konfliktkommission. Bei jedem Einzelfall muß sich die Konfliktkommission damit auseinandersetzen, wie in Zukunft ähnliche Verfehlungen durch den Betroffenen und generell in der Abteilung bzw. im Betrieb vermieden werden können. Darauf müssen auch die Erziehungsmaßnahmen der Konfliktkommissionen gerichtet sein. Nicht jede Beratung einer Konfliktkommission muß unbedingt mit dem Ausspruch von Erziehungsmaßnahmen enden. Schon die Beratung kann unter bestimmten Voraussetzungen genügend erzieherisch sein. Einheitlich abgelehnt wird eine Verpflichtung der Betroffenen durch die Konfliktkommissionen zu NAW-Leistun-gen oder zu Solidaritätsspenden. Falsch und abzulehnen ist es, wenn Konfliktkommissionen offen oder verdeckt Geldstrafen aussprechen. Damit werden die Konfliktkommissionen zu kleinen Strafgerichten und verkennen ihre Aufgabenstellung. Die Formulierung einiger Entscheidungen von Konfliktkommissionen, in denen es heißt: „Der Kollege wird mit bestraft“ spiegelt diese Verkennung des Wesens und der Aufgabenstellung der Konfliktkommissionen als wichtigstes Organ der gegenseitigen Erziehung der Arbeiter wider. Selbstverständlich können sich Kollegen vor der Konfliktkommissionen zu besonderen Leistungen und auch zu Leistungen im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes verpflichten. Das ist etwas anderes, als wenn Konfliktkommissionen Kollegen solche Verpflichtungen auf erlegen. Ein Hauptmangel in der Tätigkeit der Konfliktkommissionen ist, daß sie auf „Fälle“ warten; das ist ebenfalls ein Zeichen dafür, daß sie ihre erzieherische Funktion nicht richtig erkannt haben. Sie warten vielfach, daß an sie Konflikte herangetragen werden. Ihnen ist noch nicht klar, daß sie bei Verletzungen der Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und auch bei Verletzungen von Strafgesetzen ohne Antrag tätig werden können. Ein anderer Mangel in der Arbeit der Konfliktkommissionen ist darin zu sehen, daß sie tätig werden, ohne daß zunächst die Brigaden, die Gewerkschaftsgruppen oder die Wirtschaftsfunktionäre sich mit dem Konflikt beschäftigt haben. Das sind Tendenzen der Übernahme von Aufgaben der Wirtschafts- und Gewerkschaftsfunktionäre durch die Konfliktkommissionen, die vermieden werden müssen. Nicht selten dürfte mangelndes Verantwortungsbewußtsein der zuständigen Funktionäre die Ursache dafür sein. Die Konfliktkommission im VEB Wikana handelte richtig, wenn sie einen Antrag der Werkleitung auf Entlassung von fünf Kollegen nicht beriet, sondern eine Klärung in der BGL vor-schlug. Die Schulung und Unterstützung der Konfliktkommission Grundlage für die gesamte Zusammenarbeit mit den neuen Konfliktkommissionen ist die bereits mehrfach genannte Gemeinsame Direktive vom 9. September 1960. Deshalb ist es auch Aufgabe der Seminare über diese Direktive, ausgehend von einer Analyse der Entwicklung der Konfliktkommissionen im örtlichen Bereich, in allen Fragen der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen die notwendige Klarheit herzustellen. Vorbildlich bei der Anleitung der Konfliktkommissionen und bei der Organisation der Zusammenarbeit mit ihnen ist der FDGB-Br.zirksvorstand Gera. Der Bezirksvorstand beschloß, nachdem die Wahlen der neuen Konfliktkommissionen weitgehend abgeschlossen waren, die Durchführung von Konfliktkommissionskonferenzen in allen Kreisen. In der Mehrzahl der Kreise wurden diese Konferenzen bereits durchgeführt und gestalteten sich zu einem fruchtbringenden Erfahrungsaustausch über die Tätigkeit der neuen Konfliktkommissionen. Die Arbeitsrechtskommissionen der Gewerkschaften, in welchen teilweise auch Justizfunktionäre mitarbeiten, leisteten dabei eine gute Arbeit. Diese Arbeitsrechtskommissionen müssen sich generell mit den Fragen der Entwicklung und Tätigkeit der neuen Konfliktkommissionen beschäftigen. Das ist ebenfalls eine Schlußfolgerung der Tagung beim FDGB-Bundesvorstand. Ausgehend von der Notwendigkeit der Verbindung einer kontinuierlichen Anleitung der Konfliktkommissionen mit einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch, setzten sich im Bezirk Gera unter Leitung des Bezirksvorstandes des FDGB alle Beteiligten zusammen und berieten über die Organisation eines einheitlichen Schulungssystems. Der Vorsitzende des Bezirksvorstandes des FDGB, der Vorsitzende des Rates des Bezirkes, der Bezirksstaatsanwalt, der Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks, der Direktor des Bezirksarbeitsgerichts und der Direktor des Bezirksgerichts haben eine gemeinsame Anweisung als Grundlage für ein einheitliches Schulungssystem der Konfliktkommissionen im Bezirk Gera herausgegeben. Die Kreisvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften wurden verpflichtet, entsprechend ihrer Größe Konsultationspunkte für die Konfliktkommissionen zu schaffen. In den Konsultationspunkten kommen die Mitglieder der Konfliktkommissionen jeden Monat einmal zusammen und beraten über ihre neuen Aufgaben. Für jeden Konsultationspunkt ist jeweils ein Funktionär der Gewerkschaft, der Justiz oder der örtlichen Organe verantwortlich. Ausgehend von diesen Erfahrungen im Bezirk Gera, wird vom FDGB-Bundesvorstand die Schaffung eines einheitlichen Schulungssystems für die Konfliktkommissionen erwogen. Wir halten ein solches Schulungssystem für eine einheitliche und wirkungsvolle Anleitung der Konfliktkommissionen in den Grundfragen für äußerst wichtig. Die Schulungspläne für die neuen Konfliktkommissionen dürfen sich jedoch nicht auf die Behandlung von juristischen Fragen, auf die Darlegung von Fragen des Arbeitsrechts und anderer Rechtszweige beschränken. Ausgangspunkt der Schulung muß die Schaffung der Klarheit in den politischen Grundfragen, wie sie vor allem in der Programmatischen Erklärung des Staatsrates zum Ausdruck kommen, sein. Diese Forderung wurde mit aller Deutlichkeit auf der Tagung beim FDGB-Bundesvorstand vor allem vom Mitarbeiter für Arbeitsrecht des FDGB-Bezirksvorstandes Halle und von Dozent Dr. P ü s c h e 1, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, gestellt. Von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft soll auch ein Anleitungsmaterial für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen herausgegeben werden. Zur Erleichterung der Schulungen sollen in der „Tribüne“ und in der Arbeitsrechtszeitschrift verstärkt Artikel über die Tätigkeit der neuen Konfliktkommissionen veröffentlicht werden. Für die Zusammenarbeit der Richter, Staatsanwälte und Schöffen mit den neuen Konfliktkommissionen ist es notwendig, daß sie auch diese Veröffentlichungen in ihrer Arbeit berücksichtigen und überhaupt mehr als bisher ihre Aufmerksamkeit auf die Tätigkeit der neuen Konfliktkommissionen richten. 6 6 Fritz Pommerening, Erfahrungen hei der Umwandlung der Konfliktkommissionen im Bezirk Gera, Arbeitsrecht 1960, Nr. 10, S. 306 ff. 744;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 744 (NJ DDR 1960, S. 744) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 744 (NJ DDR 1960, S. 744)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

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