Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 74 (NJ DDR 1960, S. 74); 3. Die moralische Bedeutung eines guten Urteils bleibt auch noch dann wirksam, wenn sein juristischer Inhalt bereits erschöpft ist. Aus der Erfahrung wissen wir, welche große Bedeutung die Urteile des Obersten Gerichts in den bekannten großen Prozessen hatten, und obwohl manche dieser Urteile viele Jahre zurückliegen, haben sie auch heute noch ihre Wirksamkeit behalten. Warum haben diese Urteile eine so langanhaltende Wirkung? Doch nicht nur, weil die Zuhöher an den Verhandlungen und die Leser der Prozeßberichte diese Urteile billigten, sondern weil die Richter in diesen Urteilen den Willen der Werktätigen, ihren Zorn und ihre Leidenschaft zum Ausdruck brachten, weil sie das Urteil der Werktätigen sprachen, weil in den Urteilen die Gewissenlosigkeit, die Ehrlosigkeit, der Frevel und die Verbrechen in ihren allseitigen Zusammenhängen aufgedeckt wurden. Die Urteile unserer Gerichte müssen so beschaffen sein, daß sie besonders von dem Kollektiv, aus dem der Täter kommt bzw. in das er wieder zurückkehrt, richtig verstanden werden. In diesen Kollektiven soll und wird ja letzten Endes die Erziehung fortgesetzt werden. Dafür sind bereits die Voraussetzungen vorhanden: Unsere Kollektive sind Gruppen von Menschen, die ein einheitliches Ziel und ein einheitliches Handeln verbindet, in ihnen herrscht eine neue Disziplin und die Verantwortung des einen für den anderen. In einer Antwort an Frauenbrigaden in den Leuna-Werken sagte Walter Ulbricht: „Überall dort, wo im Kampf gegen alte, aus der kapitalistischen Gesellschaft stammende Denk- und Lebensgewohnheiten die gegenseitige sozialistische Hilfe sich entwickelt, der Kampf für die Planerfüllung mit der politischen Arbeit, mit der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins verbunden wird, bleibt der Erfolg nicht aus.“ Deshalb müssen die Urteile unserer Gerichte eine hohe Qualität besitzen, die Widersprüche und ihre Ursachen aufdecken und den gestrauchelten Menschen sorgfältig einschätzen. Ein weiteres Problem, über das in Vorbereitung der zentralen Beratung diskutiert werden muß, ist die Wende in der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft, die inhaltlich und auch organisatorisch vollendet werden muß. Diese Aufgabe stellen wir deshalb, weil in dem Maße, wie sich der sozialistische Aufbau entwickelt und unsere Gesellschaft auf dem Wege zum Sozialismus voranschreitet, die Bedeutung und die Rolle der Gesetzlichkeit ständig wächst. Das ist eine objektive Gesetzmäßigkeit in der Entwicklung eines sozialistischen Staates und seines Rechts. Wir gehen davon aus, daß die Hauptaufgabe der Justiz darin besteht, die Widersprüche in unserer Gesellschaft lösen zu helfen. Dabei kommt es darauf an, daß diese Widersprüche nicht spontan, vom Fall her, sondern systematisch, d. h. in enger Beziehung zu den Gesamtaufgaben des Staates und in Verbindung mit den örtlichen Machtorganen und ihren Räten, gelöst werden. Durch ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht haben die Staatsanwälte von allen Justizfunktionären den umfassendsten Überblick über das gesamte Geschehen im jeweiligen Territorium. Durch seine spezifische Tätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht ist der Staatsanwalt am engsten mit der konkreten politisch-ökonomischen Leitung in seinem Territorium verbunden. Es liegt also nahe, daß gerade die Allgemeine Aufsicht zum Orientierungspunkt für die gesamte Justizarbeit wird, daß die Erkenntnisse aus der Allgemeinen Aufsicht auch in die Anklagepolitik und in die Rechtsprechung einfließen müssen. In dem Maße, wie die Staatsanwälte es verstehen, ihre umfassenden Kenntnisse aus der Allgemeinen Aufsicht den Gerichten für die Rechtsprechung und die politische Massenarbeit zu vermitteln, wird auch diese Tätigkeit zu einem echten Bestandteil der gesamten staatlichen Arbeit werden. Was die praktische Seite dieser Sache betrifft, so gibt es in den Kreisen kaum Schwierigkeiten, denn dort arbeiten die Gerichte mit den Staatsanwaltschaften bereits enger zusammen. In den Bezirken ist das noch nicht überall der Fall. So wurden z. B. die außerordentlich guten Erfahrungen des Bezirksstaatsanwalts in Dresden aus der Arbeit auf dem Dorfe nicht mit dem Bezirksgericht ausgewertet. Die ideologische Seite dieser neuen Methode besteht jetzt darin, daß die Staatsanwälte und die Richter eine richtige Einstellung zu diesen Fragen beziehen. In der Staatsanwaltschaft geht es vor allem darum, den noch bestehenden Formalismus in der Allgemeinen Aufsicht zu überwinden, d. h. die Enge in den Auffassungen von der Gesetzlichkeitsaufsicht, wie sie sich seit dem Bestehen der Allgemeinen Aufsicht besonders bei der Obersten Staatsanwaltschaft zeigte. Es muß jedoch gesagt werden, daß vor allem in den Bezirken und Kreisen große Anstrengungen gemacht werden, die Diskrepanz zwischen formaler Gesetzlichkeitsaufsicht und gesamtstaatlicher Leitungstätigkeit zu beseitigen. Viele Staatsanwälte setzen ihre ganze Kraft zur Durchsetzung der politischen Gesetzmäßigkeiten ein, und die örtlichen Partei- und Staatsorgane helfen ihnen dabei. Die Allgemeine Aufsicht wir sagen das mit Nachdruck ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, d. h. ein Mittel des sozialistischen Staates zur Verbesserung der gesamtstaatlichen Leitungstätigkeit, ein Mittel zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Indem die Allgemeine Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit vom gesamten Geschehen in einem bestimmten Territorium ausgeht, kann sie auch den staatlichen Organen Hinweise geben, wo es Mißstände gibt und wo die Gesetzlichkeit verletzt wird. Dabei wird sie auch Mißstände und Verletzungen der Gesetzlichkeit in den staatlichen Organen selbst feststellen. Die Bedeutung der Staatsanwälte wird wachsen, wenn sie ein richtiges Verhältnis zu den örtlichen Organen haben, wenn sie nicht mehr neben diesen Organen stehen, sondern gemeinsam mit ihnen, aber mit den speziellen staatsanwaltlichen Mitteln und Methoden ohne die Aufgaben der örtlichen Organe zu übernehmen zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben beitragen. Die Rolle der Allgemeinen Aufsicht besteht darin, darüber zu wachen, daß die Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw. von allen Organen, Funktionären und Bürgern streng eingehalten werden .Doch darf die Forderung nach der unbedingten Einhaltung der Gesetzlichkeit nicht zu einem undialektischen, positivistischen Verhalten zum Gesetz führen. In dieser Hinsicht muß völlige Klarheit erzielt werden. In einer Beratung mit leitenden Justizfunktionären aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Cottbus wurde sichtbar, daß man dort auf dem richtigen Wege ist. Im Bezirk Dresden und in ähnlicher Weise in den Bezirken Cottbus und Karl-Marx-Stadt wurden bereits in Durchführung der Beschlüsse des 7. Plenums des Zentralkomitees der SED neue Wege beschritten. Es wurden einige Einsätze durch die Staatsanwälte der Allgemeinen Aufsicht organisiert, zu denen auch die anderen Abteilungen . der Staatsanwaltschaft und Mitarbeiter anderer Organe hinzugezogen wurden. Diese Einsätze wurden dann mit allen Staatsanwälten, mit den Örtlichen Organen und selbst in den Gemeinden breit ausgewertet aber die Gerichte wurden vergessen! Eine dritte wichtige Frage, über die wir in Vorbereitung der zentralen Beratung der Justizfunktionäre diskutieren müssen, ist die nach einer sozialistischen Konzeption für die Arbeit der Rechtsanwaltschaft. Die Aufgabenstellung des V. Parteitages der SED, die Justizorgane zu sozialistischen Organen zu entwickeln, hat bereits zu beachtlichen Erfolgen geführt. Es ist 74;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 74 (NJ DDR 1960, S. 74) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 74 (NJ DDR 1960, S. 74)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen VgI. Andropow, Rede auf dem Plenum des der Partei , Andropow, Rede auf einem Treffen mit Parteiveteranen im der Partei , - Andropow, Zur Innen- und Außenpolitik der Rede auf dem November-Plenum des der Partei , Andropow, Rede auf einem Treffen mit Parteiveteranen im der Partei , - Andropow, Zur Innen- und Außenpolitik der Rede auf dem November-Plenum des der Partei , Andropow, Rede auf einem Treffen mit Parteiveteranen im der Partei , - Andropow, Zur Innen- und Außenpolitik der Rede auf dem November-Plenum des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der mit der aufzuklärenden Straftat im Zusammenhang stehenden Beweismittel und unter Einbeziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch logisch richtiges schlußfolgerndes Denken möglich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X