Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 74

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 74 (NJ DDR 1960, S. 74); 3. Die moralische Bedeutung eines guten Urteils bleibt auch noch dann wirksam, wenn sein juristischer Inhalt bereits erschöpft ist. Aus der Erfahrung wissen wir, welche große Bedeutung die Urteile des Obersten Gerichts in den bekannten großen Prozessen hatten, und obwohl manche dieser Urteile viele Jahre zurückliegen, haben sie auch heute noch ihre Wirksamkeit behalten. Warum haben diese Urteile eine so langanhaltende Wirkung? Doch nicht nur, weil die Zuhöher an den Verhandlungen und die Leser der Prozeßberichte diese Urteile billigten, sondern weil die Richter in diesen Urteilen den Willen der Werktätigen, ihren Zorn und ihre Leidenschaft zum Ausdruck brachten, weil sie das Urteil der Werktätigen sprachen, weil in den Urteilen die Gewissenlosigkeit, die Ehrlosigkeit, der Frevel und die Verbrechen in ihren allseitigen Zusammenhängen aufgedeckt wurden. Die Urteile unserer Gerichte müssen so beschaffen sein, daß sie besonders von dem Kollektiv, aus dem der Täter kommt bzw. in das er wieder zurückkehrt, richtig verstanden werden. In diesen Kollektiven soll und wird ja letzten Endes die Erziehung fortgesetzt werden. Dafür sind bereits die Voraussetzungen vorhanden: Unsere Kollektive sind Gruppen von Menschen, die ein einheitliches Ziel und ein einheitliches Handeln verbindet, in ihnen herrscht eine neue Disziplin und die Verantwortung des einen für den anderen. In einer Antwort an Frauenbrigaden in den Leuna-Werken sagte Walter Ulbricht: „Überall dort, wo im Kampf gegen alte, aus der kapitalistischen Gesellschaft stammende Denk- und Lebensgewohnheiten die gegenseitige sozialistische Hilfe sich entwickelt, der Kampf für die Planerfüllung mit der politischen Arbeit, mit der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins verbunden wird, bleibt der Erfolg nicht aus.“ Deshalb müssen die Urteile unserer Gerichte eine hohe Qualität besitzen, die Widersprüche und ihre Ursachen aufdecken und den gestrauchelten Menschen sorgfältig einschätzen. Ein weiteres Problem, über das in Vorbereitung der zentralen Beratung diskutiert werden muß, ist die Wende in der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft, die inhaltlich und auch organisatorisch vollendet werden muß. Diese Aufgabe stellen wir deshalb, weil in dem Maße, wie sich der sozialistische Aufbau entwickelt und unsere Gesellschaft auf dem Wege zum Sozialismus voranschreitet, die Bedeutung und die Rolle der Gesetzlichkeit ständig wächst. Das ist eine objektive Gesetzmäßigkeit in der Entwicklung eines sozialistischen Staates und seines Rechts. Wir gehen davon aus, daß die Hauptaufgabe der Justiz darin besteht, die Widersprüche in unserer Gesellschaft lösen zu helfen. Dabei kommt es darauf an, daß diese Widersprüche nicht spontan, vom Fall her, sondern systematisch, d. h. in enger Beziehung zu den Gesamtaufgaben des Staates und in Verbindung mit den örtlichen Machtorganen und ihren Räten, gelöst werden. Durch ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht haben die Staatsanwälte von allen Justizfunktionären den umfassendsten Überblick über das gesamte Geschehen im jeweiligen Territorium. Durch seine spezifische Tätigkeit in der Allgemeinen Aufsicht ist der Staatsanwalt am engsten mit der konkreten politisch-ökonomischen Leitung in seinem Territorium verbunden. Es liegt also nahe, daß gerade die Allgemeine Aufsicht zum Orientierungspunkt für die gesamte Justizarbeit wird, daß die Erkenntnisse aus der Allgemeinen Aufsicht auch in die Anklagepolitik und in die Rechtsprechung einfließen müssen. In dem Maße, wie die Staatsanwälte es verstehen, ihre umfassenden Kenntnisse aus der Allgemeinen Aufsicht den Gerichten für die Rechtsprechung und die politische Massenarbeit zu vermitteln, wird auch diese Tätigkeit zu einem echten Bestandteil der gesamten staatlichen Arbeit werden. Was die praktische Seite dieser Sache betrifft, so gibt es in den Kreisen kaum Schwierigkeiten, denn dort arbeiten die Gerichte mit den Staatsanwaltschaften bereits enger zusammen. In den Bezirken ist das noch nicht überall der Fall. So wurden z. B. die außerordentlich guten Erfahrungen des Bezirksstaatsanwalts in Dresden aus der Arbeit auf dem Dorfe nicht mit dem Bezirksgericht ausgewertet. Die ideologische Seite dieser neuen Methode besteht jetzt darin, daß die Staatsanwälte und die Richter eine richtige Einstellung zu diesen Fragen beziehen. In der Staatsanwaltschaft geht es vor allem darum, den noch bestehenden Formalismus in der Allgemeinen Aufsicht zu überwinden, d. h. die Enge in den Auffassungen von der Gesetzlichkeitsaufsicht, wie sie sich seit dem Bestehen der Allgemeinen Aufsicht besonders bei der Obersten Staatsanwaltschaft zeigte. Es muß jedoch gesagt werden, daß vor allem in den Bezirken und Kreisen große Anstrengungen gemacht werden, die Diskrepanz zwischen formaler Gesetzlichkeitsaufsicht und gesamtstaatlicher Leitungstätigkeit zu beseitigen. Viele Staatsanwälte setzen ihre ganze Kraft zur Durchsetzung der politischen Gesetzmäßigkeiten ein, und die örtlichen Partei- und Staatsorgane helfen ihnen dabei. Die Allgemeine Aufsicht wir sagen das mit Nachdruck ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, d. h. ein Mittel des sozialistischen Staates zur Verbesserung der gesamtstaatlichen Leitungstätigkeit, ein Mittel zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Indem die Allgemeine Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit vom gesamten Geschehen in einem bestimmten Territorium ausgeht, kann sie auch den staatlichen Organen Hinweise geben, wo es Mißstände gibt und wo die Gesetzlichkeit verletzt wird. Dabei wird sie auch Mißstände und Verletzungen der Gesetzlichkeit in den staatlichen Organen selbst feststellen. Die Bedeutung der Staatsanwälte wird wachsen, wenn sie ein richtiges Verhältnis zu den örtlichen Organen haben, wenn sie nicht mehr neben diesen Organen stehen, sondern gemeinsam mit ihnen, aber mit den speziellen staatsanwaltlichen Mitteln und Methoden ohne die Aufgaben der örtlichen Organe zu übernehmen zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben beitragen. Die Rolle der Allgemeinen Aufsicht besteht darin, darüber zu wachen, daß die Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw. von allen Organen, Funktionären und Bürgern streng eingehalten werden .Doch darf die Forderung nach der unbedingten Einhaltung der Gesetzlichkeit nicht zu einem undialektischen, positivistischen Verhalten zum Gesetz führen. In dieser Hinsicht muß völlige Klarheit erzielt werden. In einer Beratung mit leitenden Justizfunktionären aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Cottbus wurde sichtbar, daß man dort auf dem richtigen Wege ist. Im Bezirk Dresden und in ähnlicher Weise in den Bezirken Cottbus und Karl-Marx-Stadt wurden bereits in Durchführung der Beschlüsse des 7. Plenums des Zentralkomitees der SED neue Wege beschritten. Es wurden einige Einsätze durch die Staatsanwälte der Allgemeinen Aufsicht organisiert, zu denen auch die anderen Abteilungen . der Staatsanwaltschaft und Mitarbeiter anderer Organe hinzugezogen wurden. Diese Einsätze wurden dann mit allen Staatsanwälten, mit den Örtlichen Organen und selbst in den Gemeinden breit ausgewertet aber die Gerichte wurden vergessen! Eine dritte wichtige Frage, über die wir in Vorbereitung der zentralen Beratung der Justizfunktionäre diskutieren müssen, ist die nach einer sozialistischen Konzeption für die Arbeit der Rechtsanwaltschaft. Die Aufgabenstellung des V. Parteitages der SED, die Justizorgane zu sozialistischen Organen zu entwickeln, hat bereits zu beachtlichen Erfolgen geführt. Es ist 74;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 74 (NJ DDR 1960, S. 74) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 74 (NJ DDR 1960, S. 74)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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