Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 739

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 739 (NJ DDR 1960, S. 739); Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens Anläßlich der 15Q-Jahr-Feier der Humboldt-Universität ehrte der Staatsrat der DDR auch hervorragende Rechtswissenschaftler mit hohen Auszeichnungen. In Anerkennung seiner außerordentlichen Verdienste beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der DDR erhielt Prof. Dr. Walther Neye Direktor des Instituts für westdeutsches und ausländisches Zivilrecht der Humboldt-Universität den Vaterländischen Verdienstorden in Gold. Für ihre außerordentlichen Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet wurden Prof. Dr. Hans, Nathan Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität und Prof. Dr. Peter Alfons Steiniger Präsident der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen und Professor mit Lehrstuhl für Völkerrecht an der Humboldt-Universität mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet achtlichen Weitblick, als er in. seiner bereits erwähnten Erklärung in Nürnberg mahnte: ;,Der deutsche Militarismus, wenn er wiederkommt, wird nicht notwendigerweise unter der Ägide des Nazismus auftauchen. Die deutschen Militaristen werden sich mit jedem Mann und mit jeder Partei verbünden, die ihnen eine Wiedergeburt der deut-sehen bewaffneten Macht verspricht. Sie werden abgewogen und ganz kalt kalkulieren. Sie werden sich nicht von fanatischen Ideen oder scheußlichen Methoden abhalten lassen; sie werden Verbrechen in Kauf nehmen, um ihr Ziel, deutsche Macht und deutschen Terror, zu erreichen. Wir haben dies schon einmal erlebt.“11 Wieder droht dem deutschen Volle in einem Teil seiner Heimat eine Notstandsdiktatur. Wieder ist die KPD verboten. Wieder werden deutsche Menschen verhaftet, nur weil sie für Frieden und Völkerverständigung eintreten. Wieder werden von deutschen Politikern und Militärs Grenzrevisionsforderungen erhoben und militante Drohungen ausgestoßen. Wieder fordern der Vergangenheit verhaftete Generale in einer Denkschrift die Militarisierung des öffentlichen Lebens und idie Ausrüstung der von ihnen mißleiteten Armeen mit den gefährlichsten Massenvemichtungswaffen. Wieder ist der Antikommunismus, den Thomas Mann als die Grundtorheit unserer Epoche bezeichnete, zum Dogma einer vorgeblich deutschen Politik geworden. Aber diese ganze gefährliche Aktivität der ewig Gestrigen ist perspektivlos, weil die Kräfte des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts in Deutschland heute in der Deutschen Demokratischen Republik eine staatliche Basis haben, hinter der die ganze Autorität des sozialistischen Lagers steht. In der DDR wurden die Festlegungen des Potsdamer Abkommens voll verwirklicht. Der deutsche Arbeiter-und-Bauern-Staat bekennt sich nicht nur formell zu den Prinzipien der Satzüng der Vereinten Nationen und des Nürnberger Statuts und Urteils. Er demonstriert durch seine tägliche innen- und außenpolitische Praxis auch, daß er vollinhaltlich hinter diesen demokratischen Grundsätzen steht. Hier gibt es keine Kriegsverbrecher in staatlichen Leitungspositionen. Wohl aber gibt es hier ein Gesetz zum Schutze des Friedens, das jegliche Kriegspropaganda unter schwerste Strafe stellt. Für die konsequente Friedenspolitik der DDR sind u. a. ihre beispielhaften Abrüstungsinitiativen, ihr ständiges Bemühen um Verständigung der beiden deutschen Staaten und ihre Haltung während der Suezkrise und in der Kongofrage beredter Ausdruck. Trotz vieler Inkonsequenzen westlicher Vertreter im Nürnberger Tribunal und im Anklagestab half der Kriegsverbrecherprozeß dessen Ethos und Fairness auch von der Verteidigung bestätigt wurdet dem deutschen Volk zu erkennen, wo seine Feinde stehen und welchen Weg unsere Nation bei Gefahr der Bedrohung ihrer physischen Existenz nie wieder beschreiten darf. Deshalb sind die Nürnberger Prinzipien in Westdeutschland auch einer Flut pseudowissenschaftlicher Angriffe ausgesetzt, deshalb wird die westdeutsche Jugend durch entstellende Ausführungen in den Schulbüchern über die wahre Bedeutung des Nürnberger Prozesses und seine Rechtmäßigkeit irregeführt. Die Zeit ist längst vorbei, da 1947 der Kölner Anwalt K 1 e f i s c h das Nürnberger Urteil mit den Worten kommentieren konnte: „Es gibt kaum ein wirksameres Mittel für die Ausrottung im Volkskörper etwa noch eiternder nazisti- ' 11 Taylor, Abrechnung mit dem deutschen Militarismus, a. a. O S. 25. i2 vgl. Klefisch, Gedanken über Inhalt und Wirkung des Nürnberger Urteils, Juristische Rundschau 1947, Heft 2, S. 46, scher Ideen und Bestrebungen als dieses Urteil. Denn es öffnet an Hand fast ausschließlich deutscher Dokumente und Zeugnisse jung und alt die Augen über eine Gewaltherrschaft, die durch Knechtung von Recht und Freiheit, Terror, Korruption, Wortbruch, Lüge und Mißachtung heiligster Menschenrechte zum Krieg trieb, den Krieg unter Verletzung internationaler Abmachungen gegen die mächtigsten Staaten entfesselte, ihn mit Greueln sonder Zahl und Art führte und durch diesen verbrecherischen Wahnsinn das deutsche Volk einem unsäglichen Elend und sein herrliches Land grauenhafter Verwüstung überlieferte.“1 Heute werden die u. a. in Nürnberg und in Westberlin verwahrten Fotokopien und Originalakten des Nürnberger Verfahrens nur noch dem Personenkreis frei zugänglich gemacht, der die Gewähr bietet, nicht für, sondern gegen das Nürnberger Urteil und seine Grundsätze ins Feld zu ziehen. Aber all diese hektische Betriebsamkeit der vom Nürnberger Urteil direkt oder indirekt Betroffenen kann den Prozeß und seine allgemein anerkannten Rechtsgrundlagen, die auch in dem deutschen Friedensvertrag eine erneute Bekräftigung finden werden51, nicht mehr aus der Welt schaffen. Die Prinzipien des Nürnberger Statuts und des Nürnberger Urteils sind zu einer wirksamen Waffe im Kampf um die Erhaltung des Friedens, gegen die bestimmende Einflußnahme von Repräsentanten der faschistischen deutschen Vergangenheit auf die Bonner Politik mit all ihren gefährlichen Konsequenzen geworden. Und jene Generale, die wieder mit Blitzkriegsplänen spekulieren und sich die DDR „über Nacht“ einverleiben möchten, sollten sich daran erinnern: Auf Planung und Vorbereitung eines. Angriffskrieges steht der Tod! Dieser Beitrag soll aus Anlaß des Jahrestages des Nürnberger Prozesses dessen Aktualität unterstreichen. Im ersten Quartal des nächsten Jahres wird vom gleichen Autor ein umfangreicherer völkerrechtlich vertiefter Artikel veröffentlicht werden. Die Red. 13 ebenda. 14 vgl. Art. 19 und Art. 27a des sowjetischen Entwurfs eines Friedensvertrages mit Deutschland vom 10. Januar 1959. 7 39;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 739 (NJ DDR 1960, S. 739) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 739 (NJ DDR 1960, S. 739)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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