Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 723

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 723 (NJ DDR 1960, S. 723); jüdische Bürger Luftgas war 1942 wegen Eierhamstems zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Strafmaß genügte den Faschisten nicht. Der Chef der Reichskanzlei teilte deshalb dem damaligen Staatssekretär im Justizministerium, Schlegelberger, mit, daß „der Führer wünsche, daß gegen Luftgas auf Todesstrafe erkannt wird“. Schlegelberger schrieb daraufhin an Hitlers Kanzlei: „Ich habe den zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Juden Markus Luftgas der Geheimen Staatspolizei zur Exekution überstellt.“ Er ordnete somit persönlich auf Verlangen Hitlers die Ermordung des Juden Luftgas an24 * 26. Wie Globkes juristische Anleitung zum Massenmord an Juden von der faschistischen Justiz benutzt wurde, zeigt auch das Verfahren gegen den 68jährigen Leo Katzenberger, der am 13. März 1942 vom Sondergericht Nürnberg „wegen eines Verbrechens nach § 2 rechtlich zusammentreffend mit einem Verbrechen nach § 4 der Verordnung gegen Volksschädlinge in Verbindung mit einem Verbrechen der Rassenschande“ zum Tode verurteilt wurde. Obwohl eine „Rassenschande" nicht nachzuweisen war, weil keine Beweise für einen Geschlechtsverkehr Vorlagen, begründete der Vorsitzende des Gerichts die Todesstrafe mit der Feststellung: „Für mich reicht es aus, daß dieses Schwein gesagt hat, ein deutsches Mädchen hätte ihm auf dem Schoß gesessen“2*. Globkes Kommentar schuf auch die juristische Rechtfertigung für die weitere Verschärfung der Judenverfolgung in Deutschland, die einen Höhepunkt mit der berüchtigten „Kristallnacht“ im November 1938 erreichte. SS-Führer Heydrich führte in einem Bericht vom 11. November 1938 an Göring an, daß im deutschen Reichsgebiet 191 Synagogen, 7500 Geschäfte und 29 Warenhäuser zerstört bzw. geplündert und darüber hinaus 171 Wohnhäuser in Brand gesteckt wurden. Bei diesen Ausschreitungen wurden 36 Juden ermordet und weitere 36 schwer verletzt. Nicht weniger als 20 000 Juden winden inhaftiert2*. Das waren nur einige Auswirkungen der antisemitischen Ideologie, zu deren gefährlichsten Vertretern Globke gehört; seine Gesetze schufen „die Grundlage für-die schrecklichen Pogrome der Nazis gegen rassisch Verfolgte in ganz Europa und bildeten den Ausgangspunkt für ihre spätere Verschleppung in die Konzentrations- und Vernichtungslager“27. Globke Organisator der Judenausrottung in ganz Europa Globke hat die verbrecherische Rassenpolitik der Faschisten nicht nur in Deutschland maßgeblich mit vorbereiten helfen. Er war einer Hauptverantwortlichen für Judenfragen im Hitlerschen Reichsinnenministerium auch zur Zeit der „Endlösung der Judenfrage“ außerhalb Deutschlands. Die Fülle der der Öffentlichkeit nunmehr vorliegenden Beweise zeugt davon, daß Globke überall den faschistischen Eroberern in die okkupierten und abhängigen Länder auf dem Fuße folgte und die Ausrottung der Juden im europäischen Maßstab betrieb. Dafür nur einige markante Beispiele2*: Bereits 14 Tage nach der Okkupation der Tschechoslowakei gab Globke dem nach 1945 gehenkten Gouverneur Frank die Weisungen zur Verwirklichung der nazisti- 24 Zitiert nach dem Nürnberger Juristenurteil, vollständige Ausgabe, Hamburg 1948, S. 70 und S. 142. 26 Ebenfalls zitiert nach dem Nürnberger Juristenurteil, S. 212 ff. 26 Die Angaben sind der Dokumentation „SS im Einsatz“; . S. 100 ff., entnommen, 27 Albert Norden auf der Internationalen Pressekonferenz; ND vom 29. Juli 1960, S. 3. 28 Auf die Mitverantwortlichkeit Globkes für die Vernichtung von Juden aus Österreich, Polen, Frankreich, Rumänien und anderen Ländern Europas kann hier aus Raumgründen nicht eingegangen werden. Vgl. hierzu die Dokumentation „Globke und die Ausrottung der Juden“, a. a. O. S. 68 bis 77 und 80 bis 87. sehen „Volkstumspolitik“ im sog. Protektorat. Im gleiche) Zusammenhang war Globke von Hitler auch mit der Ausarbeitung und dem Abschluß eines Vertrages über sog. Staatsangehörigkeitsfragen beauftragt worden. Diesen Vertrag hat Globke auch unterschrieben und als Ergänzung hierzu außerdem die VO über die Einführung der Nürnberger Rassengesetze in den sudetendeutschen Gebieten vom 27. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1997) verfaßt. Wie Albert Norden auf der Pressekonferenz am 14. Oktober 1960 nachgewiesen hat28 29 30, hielt sich Globke gemeinsam mit Frick und Stuckart vom 2. bis 8. September 1941 in Bratislava auf. Hier wurden Verhandlungen mit Hitlers Lakaien in der sog. Slowakei, dem Präsidenten Tiso und dem Innenminister Mach, über Rassefragen geführt. Globke arbeitete gemeinsam mit den faschistischen Institutionen der Slowakei den sog. Judenkodex aus, der bereits einen JJag später vom slowakischen Ministerrat gebilligt wurde. Der Judenkodex kostete Zehntausenden in der Slowakei wohnenden Juden das Leben. Eine besonders grausame Rolle hat Globke auch gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Griechenland gespielt. Im Februar 1943 wurde von Berlin aus die Weisung nach Saloniki gegeben, die Judengesetze auch in Griechenland anzuwenden. 60 000 Juden wurden nach dieser Weisung in die Konzentrationslager deportiert. Der Kriegsverbrecher Merten, ehemals Kriegsverwaltungsrat in Saloniki, ist wegen Beteiligung an dieser Deportation im März 1959 von einem Athener Gericht zu 25 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Aus einer schriftlichen Aussage Mertens geht hervor, daß Globke der Hauptschuldige an der Deportation jüdischer Menschen aus Saloniki war. Da Merten die jüdischen Arbeitskräfte in Griechenland für den Straßenbau und die Anlage von Militärobjekten benötigte, wandte er sich telefonisch an den Mitarbeiter im Referat Judenfragen des Reichsinnenministeriums, Oberregierungsrat Dr. Willi Ekelberg. Dieser erklärte jedoch, daß er von sich aus nichts unternehmen könne, sondern erst bei seinem Chef, Ministerialrat Dr. Globke, nachfragen müsse. In der Aussage Mertens heißt es wörtlich: „Als ich mich wieder in Berlin meldete, erhielt ich von Ekelberg die Antwort: Globke könne sich nicht vorstellen, daß ich mich einem von einer zentralen Dienststelle kommenden Befehl nicht unterwerfen wolle. Was im Reichsgebiet gelte, müsse auch im besetzten Griechenland praktiziert werden. Außerdem werde mir auf Geheiß von Globke in den nächsten Tagen dessen Kommentar zu den Judengesetzen zugesandt werden, nach dem ich mich dann richten könnte“ .s# Damit hatte Globke endgültig das Schicksal der jüdischen Menschen von Saloniki besiegelt. Nach seinem Befehl wurden die 60 000 in die Konzentrationslager von Auschwitz und Maidanek gebracht. 49 000 von ihnen wurden sofort nach ihrer Ankunft in den Konzentrationslagern vergast. Der Name des in Israel inhaftierten Verbrechers Eichmann ist für die ganze Welt zum Inbegriff der faschistischen Judenvemichtung geworden. Seit kurzem aber weiß man, daß es jemanden gab, der den für die „Endlösung der Judenfrage“ verantwortlichen Eichmann zuweilen noch übertroffen hat: Globke! . Am 22. März 1943 fand in der Kurfürstenstraße 116 in Berlin eine Unterredung zwischen dem SS-Ober-sturmbannführer Eichmann und dem Kriegsverwaltungsrat Merten statt. Dabei trug Merten vor, daß 20 000 griechische Juden nach Palästina gebracht wer- 29 Die Rede ist im ND vom 15. Oktober 1960 abgedruckt. 30 zitiert nach der zweiten politischen Abendsendung des Deutschen Freiheitssenders 904 vom 20. September 1960. 7 23;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 723 (NJ DDR 1960, S. 723) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 723 (NJ DDR 1960, S. 723)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus einer Keine von Tatsachen. Die ökonomische Strategie der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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