Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 710

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 710 (NJ DDR 1960, S. 710); kameradschaftliche Zusammenarbeit. Das fand z. B. seinen Ausdruck darin, daß sich die Prüfungsergebnisse verbesserten: Im II. Studienjahr wurde der Leistungsdurchschnitt von 2,5 (1959) auf 2,2 (1960) gesteigert. Beim Staatsexamen wurde ein Durchschnitt von 2,79 erreicht; alle Studenten bestanden das Examen. Mehrere wissenschaftliche Zeitschriften veröffentlichten Beiträge von Studenten unserer Fakultät. Diese Veröffentlichungen waren das Ergebnis der Arbeit wissenschaftlicher Studentenzirkel sowie Studiengruppen und legen Zeugnis davon ab, wie stark das wissenschaftliche Niveau der Studenten durch die kollektive Arbeit gehoben wird. Der Mangel besteht hierbei darin, daß noch nicht alle Studenten an solchen Arbeiten teilnehmen. Für die Arbeit der sozialistischen Studentengruppen sind auch feste, dauerhafte Beziehungen zur Praxis charakteristisch. In den Praktika, die in jedem Semester organisch in das Ausbildungssystem einbezogen werden, entwickelten sich höhere Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit der Studenten mit den Praktikern und dem Lehrkörper. So wertete z. B. eine Studiengruppe, die im Strafrechtspraktikum am Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte tätig war und vor allem die Ursachen der Roheitsdelikte untersuchte, mit dem Richter und den Schöffen die Arbeit von Lew Schejnin „Kriminalität und Gesellschaft“ (NJ 1960 S. 220 ff.) in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung eines Prozesses aus. Die Studiengruppe nahm am Prozeß und an der Auswertung im VEB Bergmann-Borsig teil und erläuterte das Urteil. Die von der Studiengruppe angefertigte Analyse über die Kriminalitätsursachen bei Roheitsdelikten, die in enger Zusammenarbeit mit dem Richter und einem Mitarbeiter des Strafr&chtsinstituts erfolgte, wurde auf einer Tagung der Volksvertretung des Stadtbezirks Mitte ausgewertet. Die bisher am weitesten entwickelte Form des Praktikums war die Teilnahme zweier Studienjahre unserer Fakultät an der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft. Im politisch-ideologischen Kampf wurde unser Wissen über das LPG- und Bodenrecht erhöht. Die Studenten erläuterten des LPG-Recht in den neugebildeten Genossenschaften und halfen, es durchzusetzen. Das erfolgte zusammen mit der landwirtschaftlich-gärtnerischen, der wirtschaftswissenschaftlichen und der philosophischen Fakultät. In diesem Kollektiv lernten wir voneinander. Das Bedeutsame dieser Form des Praktikums bestand jedoch' in der großen Verantwortung der Praktikumsgruppen, in den Dörfern das 8. Plenum der SED selbst auszuwerten und es somit zur Grundlage der Festigung der neu entstandenen LPGs zu machen. Ein großer Teil unserer Studenten bewies, daß er befähigt ist, die Parteibeschlüsse unter Beachtung der örtlichen Bedingungen auszuwerten. Das 8. Plenum wurde dadurch zur Grundlage der LPG- und Bodenrechtskenntnisse unserer Studenten. Mit der Bildung von Brigaden der sozialistischen Arbeit' entwickelten sich nach dem V. Parteitag der SED freundschaftliche Beziehungen zwischen Studentengruppen und Produktionsbrigaden. Unsere sozialistische Studentengruppe III/3 hat hierbei eine bedeutende Initiative entwickelt. Seit April 1959 verbindet diese Gruppe ein Freundschaftsvertrag mit der Brigade „Junge Garde“ vom Kabelwerk Oberspree. Die Bedeutung dieser Beziehungen für die Bewußtseinsentwicklung der Studenten kommt bereits darin Zum Ausdruck, daß das Beispiel der Brigade sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben der Anlaß dafür war, sich fest mit ihr zu verbinden und an der Fakultät zum Kampf um die Entwicklung sozialistischer Studentengruppen aufzurufen. Die Arbeitsmoral der Brigademitglieder, das Auftreten der Mitglieder in Brigadeversammlungen und in Veranstaltungen an der juristischen Fakultät, ihre Hilfe bei einer wissenschaftlichen Arbeit der Studentengruppe über Probleme der Entwicklung der Brigaden der sozialistischen Arbeit zu Ehren der 150-Jahr-Feier sind für die Formung des Studentenkollektivs von großem Wert. Die Studentengruppe arbeitet entsprechend dem Freundschaftsvertrag monatlich einmal in der Produktion, hilft an den Schulungsabenden der FDJ bei der Vorbereitung auf das Abzeichen „Für gutes Wissen“ und gestaltet Brigadenachmittage kulturell aus. Um die Beziehungen zu dieser Brigade weiter zu festigen, sieht die Studentengruppe III/3 ihre Aufgabe darin, die bisherige Zurückhaltung bei ideologischen Auseinandersetzungen sowohl seitens der Brigade als auch der Studenten zu beseitigen und die noch teilweise sporadischen Beziehungen vor allem während der Prüfungszeit durch eine planmäßige Arbeit zu verbessern. Bisher haben drei Studentengruppen unserer Fakultät solche Freundschaftsverträge mit Produktionsbrigaden der Elektroindustrie abgeschlossen. Drei weitere Seminare stehen in enger Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im Kreis Seelow. Die Aufgabe des Lehrkörpers und der gesellschaftlichen Organisationen der Fakultät ist es, diese Beziehungen zur sozialistischen Praxis nicht isoliert voneinander bestehen zu lassen, sondern einheitlich zusammenzufassen und die guten Erfahrungen auszuwerten. Diese Beziehungen dürfen nicht nur schlechthin als Beziehungen von Studenten zur Arbeiterklasse und den Genossenschaftsbauern betrachtet werden, sondern das Augenmerk muß darauf gerichtet sein, daß ein maximaler gegenseitiger Nutzen zur Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins und in der Aneignung hoher wissenschaftlicher Erkenntnisse erreicht wird. Das Antlitz des sozialistischen Studenten Der entfaltete sozialistische Aufbau erfordert von den juristischen Fakultäten die Ausbildung sozialistischer Persönlichkeiten, die auf allen Lebensgebieten Vorbild sind. Die Voraussetzungen dafür sind die Entwicklung sozialistischer Studentengruppen und eine vom bürgerlichen Rechtspositivismus befreite, praxisverbundene Lehre, die von der Dialektik der Entwicklung durchdrungen ist. Ohne näher darauf einzugehen, daß sich eine sozialistische Persönlichkeit vor allem durch hohe wissenschaftliche Kenntnisse des Marxismus-Leninismus und Fachkenntnisse auszeichnen muß, meinen wir, daß sie zu folgendem befähigt sein muß: 1. Sie muß in der Lage sein, die politische, ökonomische und soziale Entwicklung in der Welt richtig zu beurteilen. Noch nicht alle Studenten vermochten z. B. während der Abrüstungsdebatte auf der 15. UNO-Vollversammlung exakt den politischen Klassenkampf bei der Durchsetzung des sowjetischen Vorschlages zur allgemeinen und totalen Abrüstung und der „Deklaration über die Gewährung der Unabhängigkeit an die kolonialen Länder und Völker“ einzuschätzen. Aber die richtige Einschätzung ist die Voraussetzung für ein wirksames politisches Auftreten. Damit muß die Forderung an jeden Studenten verbunden werden, in jeder Situation Bereitschaft zum politischen Gespräch zu zeigen. Voraussetzung dafür ist die Auswertung der Beschlüsse und Materialien der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, um Schlußfolgerungen für die eigene Arbeit zu ziehen. 2. Eine sozialistische Persönlichkeit zeichnet sich dadurch aus, daß sie sich für die Entwicklung aller Studenten verantwortlich fühlt. Sie muß sowohl in den Lehrveranstaltungen als auch außerhalb Einfluß auf mangelhafte Studiendisziplin nehmen und darf sich nicht mit ungenügenden wissenschaftlichen Leistungen 710;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 710 (NJ DDR 1960, S. 710) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 710 (NJ DDR 1960, S. 710)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X