Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 708

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 708 (NJ DDR 1960, S. 708); wissenschaftliche Arbeit stets in irgendeiner Weise auf unmittelbare Praxis gestützt ist.8 Das bedeutet nicht, daß nun etwa jeder Wissenschaftler zugleich Sekretär oder Vorsitzender des Rates eines Kreises oder Bezirks oder Richter oder Staatsanwalt sein muß. Aber es wird sehr nützlich sein, wenn für einige je nach ihrem Forschungsgebiet der Weg gefunden wird, der ihre* Zugehörigkeit zu einem wissenschaftlichen Institut mit einer solchen verantwortlichen staatlichen Tätigkeit verbindet. Das Ministerium der Justiz hat bereits verschiedentlich Vorschläge gemacht, wie eine praktische Arbeit von Wissenschaftlern organisiert werden könnte, damit sie wirklich auch Zeit zur wissenschaftlichen Tätigkeit behalten und nicht als „zusätzliche Kraft" mit Arbeit „eingedeckt“ werden, wie manche Wissenschaftler wohl befürchten. Ich benutze diese Gelegenheit, um zu erklären, daß die Bereitschaft zur Verwirklichung entsprechender Vorschläge nach wie vor besteht. Die Praxis wird nicht nur studiert, sie muß erlebt werden! Dabei ist zugegeben, daß das Verhältnis unmittelbarer und mittelbarer Erfahrung sich weitgehend ausgleichen kann, soweit Praktiker und Wissenschaftler in Kollektiven Zusammenarbeiten. Entwickelt sich hier eine wirkliche sozialistische Gemeinschaftsarbeit, so kann die unmittelbare Erfahrung der „Praktiker“ zur unmittelbaren Erfahrung des ganzen Kollektivs werden. Der Arbeitsplan des Prorektorats für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ für 1960 führt eine Reihe solcher For- 8 Zu der Frage mittelbare und unmittelbare Praxis vgl. Mao Tse-tung, Über die Praxis, in: Ausgewählte Schriften, Berlin 1956, Bd. I, S. 353. echungskollektive auf, an denen auch Wissenschaftler der Humboldt-Universität beteiligt sind. Diese Kollektive können einen nützlichen Anfang für eine sozialistische Gemeinschaftsarbeit darstellen; sie sind allerdings nach meiner Einschätzung noch nicht zu der notwendigen Einheit zusammengeschmolzen. Aber es steht fest, daß der Wissenschaftler, der führen will, d. h. der unmittelbar durch die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Forschung die Praxis verändern will, sich auch vor allem auf seine unmittelbare Erfahrung stützen muß. In diesem Sinne liegt, meine ich, keine subjektivi-6tische Interpretation der Auffassung Walter Ulbrichts vor, wenn man seine Forderung: „Die Staats- und Rechtswissenschaft möge aktiver teilnehmen an der großen Erziehungsarbeit, die unter den Werktätigen zu leisten ist“9 * S., auch auf die Staats- und Rechtswissenschaftler persönlich bezieht. Wenn die Rechtswissenschaft als Hebel wirken soll, muß man auch diesen Hebel selbst ansetzen und seine Wirkung berechnen können, d. h. die Praxis kennen. Wir „Praktiker“, deren Liebe der Staats- und Rechtswissenschaft gilt, wünschen der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, ihrem Lehrkörper und ihren Studenten, daß sie nach dem Vorbild ihres Gründers, Wilhelm von Humboldt, und ihres größten Studenten, Karl Marx, die Einheit von Praxis und Wissenschaft als wahre Marxisten-Lendnisten meistern werden! 9 Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus S. 25. Die sozialistische Studentengruppen wesentliches Mittel zur Schaffung einer sozialistischen juristischen Fakultät Von HANS PANZRAM, DIETRICH MASKOW und BOLESLAW ZIMMERMANN, Studenten der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin Die 150-Jahr-Feier der Humboldt-Universität ist für uns Anlaß zu zeigen, welche Erfolge wir auf dem Weg zur sozialistischen Fakultät schon erreicht haben. Unsere Vorbereitung auf das Jubiläum bedeutete deshalb, um höchste wissenschaftliche Ergebnisse im Studium zu ringen. Die Studentengruppen* die um ihre Anerkennung als sozialistische Studentengruppen kämpfen, stehen vor ihrer größten Bewährungsprobe, und ihre Vorbereitungen lassen erkennen, daß sie sie bestehen werden: Elf sozialistische Studentengruppen fertigen in einem Wettbewerb kollektive wissenschaftliche Arbeiten an. 15 Studenten, z. T. ganze Studiengruppen, beteiligen sich an der Vorbereitung des internationalen Studentenseminars, das anläßlich der 150-Jahr-Feier von der FDJ-Kreisleitung der Humboldt-Universität durchgeführt wird. 13 Studenten arbeiten in Sektionen an der Vorbereitung der internationalen wissenschaftlichen Konferenz zum Thema „Frieden, Demokratie und Freiheit“ mit. 21 Studenten stellten eine Ausstellung über die Entwicklung der juristischen Fakultät unter dem Motto „Staat und Recht im Klassenkampf 150 Jahre juristische Fakultät der Humboldt-Universität“ zusam- *) Unter Studentengruppe verstehen wir eine Seminargruppe, die darum ringt, eine sozialistische Gemeinschaft zu werden. Jede Studentengruppe bildet drei bis vier Studiengruppen mit je fünf bis sechs Studenten, deren Hauptaufgabe es ist, das wissenschaftliche Niveau zu erhöhen. men. Die Freunde unserer Fakultät besuchten zahlreiche Wahlkreiskonferenzen, Veranstaltungen zur Richterwahl, Brigadeversammlungen in volkseigenen Betrieben sowie Wirkungsbereichsversammlungen der Nationalen Front und erklärten die nationale und internationale Bedeutung der 150-Jahr-Feier unserer Universität. Ein Tag der beiden Festwochen ist den Studenten Vorbehalten. Er wird von den Studentengruppen gestaltet werden. In einem Referat werden zunächst die Erfolge der Bewegung zur Schaffung sozialistischer Studentengruppen und ihre weiteren Aufgaben im Prozeß der Entwicklung zur sozialistischen juristischen Fakultät dargelegt werden. Absolventen der Fakultät werden in einem Referat ihre Erfahrungen vermitteln, die sich aus der sozialistischen Praxis für die Ausbildung sozialistischer Staatsfunktionäre ergeben. Dann werden wir in drei Arbeitskreisen unsere wissenschaftlichen Arbeiten verteidigen. Diese Arbeitskreise arbeiten unter folgenden Themen: Die Rolle und Bedeutung der Brigaden der sozialistischen Arbeit in der Periode der vollen Entfaltung des Sozialismus in der DDR; Probleme des neuen, sozialistischen Dorfes in der DDR; Die juristische Fakultät der Humboldt-Universität auf dem Wege zur sozialistischen Fakultät. 708;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 708 (NJ DDR 1960, S. 708) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 708 (NJ DDR 1960, S. 708)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen. Zur Durchführung spezifischer operativ-technischer Aufgaben in den Untersuchungshaftanstalten ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich, um neue operativ-technische Mittel zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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