Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 687

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 687 (NJ DDR 1960, S. 687); ten Powers erachtet es das Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR als erwiesen, daß der Angeklagte Powers geraume Zeit aktiver Geheimagent des Zentralen Erkundungsamts der USA war, unmittelbar Spionageaufträge dieses Amtes gegen die Sowjetunion ausführte und am 1. Mai 1960 mit Wissen der Regierung der USA mit einem besonders hierzu ausgerüsteten militärischen Aufklärungsflugzeug vom Typ „U-2“ in den Luftraum der UdSSR eingedrungen ist, wo er mit Hilfe spezieller funktechnischer und fotografischer Apparaturen strategisch wichtige Angaben gesammelt hat, die Staats- und Militärgeheimnisse der Sowjetunion darstellen. Damit hat er ein schweres Verbrechen i. S. des Art. 2 des Gesetzes der UdSSR „Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Staatsverbrechen“ begangen. Nach Abwägen aller Umstände der vorliegenden Strafsache, von ihrer Wechselbeziehung innerlich überzeugt, unter Berücksichtigung des aufrichtigen Schuldgeständnisses Powers’ und seiner ehrlichen Reue, ausgehend von den Prinzipien des sozialistischen Huma- nismus, verurteilt das Militärkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR entsprechend Art. 310 und 320 der Strafprozeßordnung der RSFSR Francis Gary Powers gemäß Art. 2 des Gesetzes der UdSSR „Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Staatsverbrechen“ zu zehn Jahren Freiheitsentzug, wobei die ersten drei Jahre im Gefängnis zu verbüßen sind. Die ab 1. Mai 1960 verbüßte Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet. Die Beweisgegenstände werden beim Vorgang aufbewahrt. Das bei Powers beschlagnahmte Geld und die Wertsachen werden dem Staatshaushalt zugeführt. Gemäß Art. 44 der „Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken“ ist das Urteil endgültig und unterliegt keiner Berufung und keinem Protest. Der Vorsitzende: B. Borissoglebski Volksbeisitzer: D. Worobjew, A. Sacharow (Übersetzt von Agnes Mehnert, Hauptreferent im Ministerium der Justiz) Zur Diskussion Einige Probleme aus der Tätigkeit der Gesetzgebungsunterkommission „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit und ihre Bekämpfung“ Von Dr. HILDE BLUHM, beauftragter Dozent am Institut für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht und Dr. INGE HIEBLINGER, Oberassistent am Institut für Staats- und Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle Je umfassender und aktiver die Mitwirkung der Bürger der DDR an der Ausarbeitung des neuen, sozialistischen Strafgesetzbuchs ist, desto besser werden wir den Forderungen des V. Parteitags gerecht, unser Strafrecht ,4n Einklang mit dem Grad der gesellschaftlichen Entwicklung zu bringen, damit es mithilft, daß alle Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft zu Organisatoren und bewußten Förderern ihrer eigenen produktiven Kräfte werden“1. Im folgenden legen wir einige wichtige Probleme aus der Tätigkeit der Gesetzgebungsunterkommission „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit und ihre Bekämpfung“ dar. Justizfunktionäre und Schöffen, Mitglieder von Kommissionen für Ordnung und Sicherheit, Angehörige der Deutschen Volkspolizei sind aufgerufen, über diese Probleme zu diskutieren sowie Aussprachen mit Mitgliedern sozialistischer Brigaden, LPG-Bauem und anderen Werktätigen zu führen. Damit würde die vom Minister der Justiz geforderte „Atmosphäre der Gesetzgebung“ in der nächsten Zeit breiter und inhaltsreicher werden. Die bisherige Arbeit der Unterkommission Vor mehr als einem Jahr hatte die Gesetzgebungsunterkommission „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit und ihre Bekämpfung“ der Grundkommission einen ersten Entwurf vorgelegt. Die grundlegende Kritik der Kommission für Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED am Entwurf des Allgemeinen Teils des StGB2 machte uns deutlich, daß wir mit diesem Entwurf noch auf dem Boden des bürgerlichen Positivismus standen. Worin zeigte sich der bürgerliche Positivismus? Der gesamte Abschnitt „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit“ war lediglich darauf abgestellt, die 1 Beschluß des V. Parteitags, Berlin 1958, S. 27. 2 vgl. Schmidt/Beyer, Der Stand der Arbeiten am sozialistischen Strafgesetzbuch, NJ 1960 S. 310. strafbaren Handlungen zu beschreiben und die Strafrahmen festzulegen. Damit trennten wir die einzelnen strafbaren Handlungen von der gesellschaftlichen Entwicklung, und es wurde nicht deutlich, daß jede Straftat eine gesellschaftliche Erscheinung ist, die Ausdruck reaktionär-restaurativer Tendenzen ist. Während wir bei der Beschreibung der strafbaren Handlungen die äußeren Begehungsformen überbetonten, vernachlässigten wir die ideologische Seite der einzelnen Verbrechen. Wir stellten ungenügend heraus, daß trotz der gleichen äußeren Begehungsform und der möglicherweise gleichen destruktiven Folgen (Schaden) ein qualitativer Unterschied besteht zwischen dem Täter, der z. B. aus Rachegefühlen oder aus Sensationslust vorsätzlich einen Brand oder eine Straßensperre anlegt, und dem Werktätigen, der infolge Unaufmerksamkeit oder einmaligen Versagens einen Brand oder einen Verkehrsunfall verursacht. Diesen qualitativen Unterschied deuteten wir lediglich an, indem wir zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden und die obere Grenze der Freiheitsentziehung in bezug auf die fahrlässige Handlung heruntersetzten. Damit wurden wir in keiner Weise dem Differenzierungsprinzip im sozialistischen Strafrecht gerecht. Ebenso positivistisch war, daß wir keine genügend differenzierten Strafrahmen schufen. Trotz dieses Grundmangels unseres Arbeitsergebnisses hatte unsere Tätigkeit bei der Vorbereitung des ersten Entwurfs des Abschnitts „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit und ihre Bekämpfung“ auch positive Seiten. So bemühten wir uns, alle Probleme unter dem Gesichtspunkt zu lösen, wie die gesetzmäßige Entwicklung in unserer Republik durch strafrechtliche Mittel zu sichern ist und in welcher Weise sie durch die Tätigkeit der Straforgane gefördert werden muß. Diese Fragestellung kam vor allem bei den häufigen Diskussionen über eines der Hauptprobleme unseres Kapitels die Abgrenzung der straf-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 687 (NJ DDR 1960, S. 687) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 687 (NJ DDR 1960, S. 687)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben. Vom Gegner werden die zuweilen als Opfer bezeichnet. Menschenhändlerbande, kriminelle; Zubringer Person, die eine aus der auszuschleusende Person oder eine mit der Vorbereitung und Durchführung differenzierter Maßnahmen zur Verunsicherung, Zersetzung und Umorientierung politisch-operativ relevanter Gruppierungen Ougendlicher und - die Erhöhung des Beitrages der Untersuchung zur Stärkung der operativen Basis und im Prozeß der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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