Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 644

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 644 (NJ DDR 1960, S. 644); Ein amerikanisches Sprichwort, das die amerikanische Wirklichkeit widerspiegelt, sagt hierzu: „Geld ist ein Meer ohne Grund, in dem Ehre und Recht untergehen.“ So ist es im Namen des Gewinns, im Namen der Bourgeoisie-Moral durchaus möglich, auf Ehre, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit zu verzichten. Im jetzigen Amerika ist der beherrschende Gedanke der „allmächtige Dollar“, und viele Amerikaner streben nach Gewinn. Um dies zu erreichen, schrecken sie vor nichts zurück. Anders gesagt, sie erstreben für sich ein gutes „Business“. Dieses Streben zum „Business“ zersetzt das Gewissen und erzeugt die moralische Zerstörung der sog. Durchschnitts-Amerikaner, zu denen auch mein Mandant Powers gehört. Hier ist die Ursache, die Powers auf die Anklagebank brachte. So waren es nicht ideale Anregungen und nicht sein böser Wille, die Powers veranlaßten, diesen verräterischen aggressiven Akt zu begehen, sondern die in ihm gezüchtete Moral des „Business“. Unter dem Einfluß dieser Moral lebte Powers mit der irrigen Auffassung, daß Geld nicht stinkt, und verstand nicht, daß diese 2500 Dollar, die er vom Zentralen Er-kunidiungsamt erhielt, sehr übel rochen. Allerdings kamen ihm bei der letzten Verlängerung des Kontrakts mit dem Zentralen Erkundungsamt einige Bedenken. Zu dieser Frage sagte der Angeklagte Powers: „Schon bei der letzten Verlängerung des Kontrakts schwankte ich, und jetzt bedaure ich, daß ich ihn erneuerte. Bei den anderen Piloten war offensichtlich mehr gesunder Verstand vorhanden, und sie gingen mit Ablauf des Kontrakts.“ Die Verteidigung hofft, daß das Geschehene Powers das richtige Verständnis für die Natur dieses Geldes, das er entsprechend dem Kontrakt bekam, vermittelt hat. Dies wird zweifellos die Garantie für eine gute Haltung in der Zukunft sein. Meine Herren Richter! In seiner Vernehmung vom 3. Mai 1960 hat der Angeklagte gesagt: „Ich kenne die sowjetischen Gesetze nicht. Es ist möglich, daß hierfür, unabhängig von meinen Aussagen und meinem Verhalten, die Todesstrafe vorgesehen ist.“ In diesem Zusammenhang muß unbedingt hervorgehoben werden, daß das sowjetische Strafgesetz ein solch formales Herangehen bei der Urteilsfindung selbst hinsichtlich eines Menschen, der ein schweres Verbrechen begangen hat, nicht kennt. Bei dem Urteilsspruch läßt sich das Gericht niemals von den Gefühlen der Härte und Rache leiten. Man könnte eine ganze Reihe von Urteilen anführen, in denen sich die Humanität des Sowjetgerichts klar widerspiegelt. Hierfür besteht kaum eine Notwendigkeit, da diese Urteile weitestgehend nicht nur in unserem Land, sondern weit über seine Grenzen hinaus bekanht sind. Das Sowjetgericht geht, wenn es über das Schicksal eines Angeklagten entscheidet, 'nicht allein von dem Sachverhalt aus, sondern es berücksichtigt die Persönlichkeit des Angeklagten und die schuldmindernden Umstände. In diesem Verfahren sind die Schuld Powers’ mildernde Umstände wie ich schon früher zum Ausdruck brachte seine wahrheitsgetreuen und aufrichtigen Aussagen. Ich hätte aber meine Pflicht als sowjetischer Rechtsanwalt nicht bis zu Ende erfüllt, wenn ich das Gericht nicht auf weitere Umstände, die meiner tiefen Überzeugung nach als mildernd gewertet werden können, hinweisen würde. Vor allem möchte ich die Aufmerksamkeit des Gerichts auf das Alter des Angeklagten lenken. Powers ist noch jung, er wurde vor kurzem 31 Jahre. Ich fühle mich verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß Powers beim Abschluß des Kontrakts mit dem Zentralen Erkundungsamt der USA die tatsächlichen Ziele der ihm gestellten Aufgaben nicht bekannt waren. Man kann auch nicht an dem bei Powers entstandenen Zweifel an der Richtigkeit seiner früheren Tätigkeit im Zentralen Erkundungsamt der USA Vorbeigehen. Deshalb scheint mir, daß aller Grund gegeben ist, das Bestehen mildernder Umstände anzuerkennen und zu einem weniger schweren Strafmaß zu gelangen. Meine Herren Richter! Unsere Heimat ist stark und mächtig wie nie zuvor, und keine Kriegsprovokateure seien es amerikanische oder andere, oder-alle zusammengenommen können uns einschüchtern oder zwingen, vor ihnen den Kopf zu neigen. Die unverschämte Provokation der amerikanischen Militaristen änderte, wie bekannt ist, den außenpolitischen Kurs der Sowjetregierung nicht, und die Sowjet- union ruft wie früher zur Vereinigung aller ehrlichen Menschen im Kampf um den Frieden, gegen die Umtriebe der Aggressoren auf. Den amerikanischen Aggressoren ist es nicht gelungen, die Völker zu betrügen. Ihre Handlungsweise, die Entsendung des Spionage-Flugzeugs „U-2“ in den Luftraum der Sowjetunion, wird von den Vertretern der unterschiedlichsten Anschauungen und Überzeugungen außerhalb unserer Grenzen als Provokation eingeschätzt. Es verstärkt sich auch der Auseinanderfall selbst in den regierenden Spitzen der Bourgeoisie der USA, wovon das Auftreten einflußreicher Presseorgane und hervorragender Persönlichkeiten des wirtschaftlichen und politischen Lebens zeugt. Meine Herren Richter! Wenn ich in diesem Prozeß als Verteidiger Powers darum bitte, für ihn die Strafe zu mildem, so gehe ich nicht nur von den Gründen aus, die in den Motiven des Verbrechens liegen, und von den Umständen, unter denen es begangen wurde, sowie von dem Verhalten Powers’ nach seiner Festnahme. Ich gehe auch von der Kraft, Macht und Stärke der Sowjetunion und davon aus, daß sich die Initiative und die Stärke jetzt in der Hand der Friedenskräfte, des Lagers des Friedens und des Sozialismus befinden. Deshalb bitte ich Sie, meine Herren Richter, bei der Urteilsfindung nochmals all die von mir dargelegten Erwägungen zu berücksichtigen und für Powers ein milderes Strafmaß anzuwenden, als es vom staatlichen Ankläger gefordert wurde. Ihr Urteil wird noch ein weiteres in der Vielzahl von Beispielen sein, die von der Humanität der sowjetischen Gerichte zeugen. Es wird im krassen Gegensatz zu dem Verhalten der Arbeitgeber Powers’ des Zentralen Erkundungsamtes, der regierenden reaktionären Kräfte der Vereinigten Staaten von Amerika stehen, die ihn in den sicheren Tod schickten und seinen Tod wünschten. (Übersetzt von Fridolin Seydewitz, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR) 644;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 644 (NJ DDR 1960, S. 644) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 644 (NJ DDR 1960, S. 644)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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