Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 642

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 642 (NJ DDR 1960, S. 642); Angeklagten bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, die von dem Recht auf Verteidigung Gebrauch zu machen wünschen. Das sowjetische Prozeßrecht räumt nicht nur wie bekannt ist das Recht auf Verteidigung ein, es trifft auch umfassende Vorkehrungen zur Realisierung dieses Rechts. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben vor Gericht die gleichen Rechte bei der Beweisführung und der Prüfung von Beweisen sowie bei dem Gebrauch von Rechtsmitteln wie der Ankläger. Der einzige Unterschied zwischen den prozessualen Pflichten des Anklägers und denen des Verteidigers, die dm gleichen Maße auf die Sicherung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigung gerichtet sind, besteht in folgendem: Wenn der Staatsanwalt im Verlauf der Gerichtsverhandlung zu der Auffassung kommt, daß die gerichtliche Beweisaufnahme die gegen den Angeklagten erhobenen Anschuldigungen nicht bestätigt, so hat der Staatsanwalt entsprechend Art. 40 der Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR von der Anklage Abstand zu nehmen. Dem Verteidiger ist ein solches Recht nicht gegeben. Im Gegenteil: Art. 23 des gleichen Gesetzes untersagt es dem Verteidiger kategorisch, die Verteidigung niederzulegen. Hieraus folgt, daß ganz gleich, welcher Art das vom Angeklagten begangene Verbrechen auch sein mag und welche Entrüstung bei breiten Kreisen der sowjetischen Öffentlichkeit dadurch ausgelöst wurde der Verteidiger verpflichtet ist, seiner Berufspflicht gewissenhaft zu genügen und dem Gericht alles vorzulegen, was das Schicksal des Angeklagten vorteilhaft beeinflussen könnte. In diesem Zusammenhang werde ich mich bemühen, Ihnen all die Beweisgründe zu unterbreiten, die mir die Möglichkeit geben werden, Sie zu bitten Ihnen, meilne Herren Richter, komme ich damit möglicherweise entgegen , von der Forderung abzugehen, die der staatliche Ankläger hinsichtlich meines Mandanten, des Angeklagten Powers, erhoben hat. Bei der Voruntersuchung und danach in der Gerichtsverhandlung bekannte sich der Angeklagte Powers der gegen ihn erhobenen Anklage schuldig. Deshalb halte ich es für notwendig, darauf hinzuweisen, daß die Verteidigung hinsichtlich der von dem staatlichen Ankläger gegen Powers erhobenen Beschuldigungen und der Einschätzung der Verbrechen keine abweichende Auffassung vertritt. Angesichts des Geständnisses Powers’, das durch objektive Tatsachen gestützt wird, kann es in diesem Verfahren keine Zweifel darüber geben, daß sich auf der Anklagebank wirklich der Schuldige am Verbrechen befindet oder daß das Verbrechen so begangen wurde, wie es in der Anklage dargelegt ist. Ihre Pflichten erschöpfen sich nicht darin, die dem Verbrechen zugrunde liegenden Tatsachen festzustellen und die Richtigkeit der gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen nachzuweisen. Deshalb haben Sie sich bei der Untersuchung des Verfahrens nicht mit der Aufklärung der Fakten begnügt, sondern mit größter Gewissenhaftigkeit und Objektivität die Umstände ermittelt, unter denen Powers das Verbrechen begangen hat. Sie befaßten sich mit den Beweggründen, von denen sich Powers leiten ließ, und zeigten tiefes Interesse für seine Vergangenheit. Sie taten dies alles, um Klarheit darüber zu erhalten, welches Verhältnis Powers zu dem von ihm begangenen Verbrechen hat und welche Rolle er bei diesem Verbrechen spielte. Sie verfuhren in voller Übereinstimmung mit unserem Sowjetgesetz, welches Sie bei der Festlegung des Strafmaßes verpflichtet, alle Umstände des Verbrechens, die Persönlichkeit des Angeklagten und selbstverständ- lich auch seine Aussagen, die er gegenüber dem Gericht gemacht hat, zu berücksichtigen. Hieraus folgt vor allem, daß bei der Entscheidung über das Schicksal Powers’ in erster Linie die Frage Bedeutung haben wird, inwieweit Sie von der Wahrhaftigkeit seiner Aussagen überzeugt sind. Es ist außer Zweifel, daß bei einer so kompetenten Besetzung des Gerichts mehr als genug an Erfahrung und Weisheit vorhanden ist, um die Wahrheit von der Lüge zu unterscheiden. Deshalb kann ich mit voller Überzeugung damit rechnen, daß Sie die hier gehörten Aussagen für wahrheitsgetreu halten. Meinei Herren Richter! Ich werde recht haben, wenn ich sage, daß der Fall Powers internationale Bedeutung hat, da außer Powers, einem der Ausführenden des hinterhältigen Aggressionsaktes gegen die Sowjetunion, auch seine Auftraggeber auf der Anklagebank siitzen und unsichtbar anwesend sein müssen: das Zentrale Erkundungsamt mit Allan Dulles an der Spitze und die amerikanische Militaristenclique sowie mit ihnen zusammen auch alle finsteren Aggressionskräfte, die einen neuen Weltkrieg zu entfesseln bestrebt sind. Deshalb appelliere ich als Verteidiger Powers’ pflichtgemäß an Sie, meine Herren Richter, Ihre Aufmerksamkeit darauf zu richten, weil es eine wesentliche Bedeutung für die Findung der Strafe für Powers haben wird. Bei der Durchsetzung ihrer Politik machen die regierenden monopolistischen Kreise Amerikas auch nicht vor solchen Handlungen halt, die ein Staat nur im Zustand des Krieges durchführt und die den Frieden unmittelbar in Gefahr bringen. Das von mir Gesagte gibt der Verteidigung das Recht, mit voller Überzeugung zu behaupten, daß das Erscheinen Powers’ über dem Territorium der Sowjetunion nicht das Ergebnis seines persönlichen Wollens ist, sondern daß sein Handeln von den hinter ihm stehenden aggressiven Kreisen, insbesondere dem Zentralen Erkundungsamt der Vereinigten Staaten von Amerika mit Allan Dulles an der Spitze, in deren System Powers nur ein kleiner Mann ist, bestimmt wurde. Mit anderen Worten: obwohl Powers der unmittelbar Ausführende war, so ist trotzdem nicht er der Hauptschuldige, ungeachtet dessen, daß der heute hier verhandelte Fall mit seinem Namen verbunden ist. Es ist selbstverständlich, daß ich damit nicht die Verantwortlichkeit Powers’ in Abrede stelle. Ich möchte damit nur Ihr Augenmerk betont darauf lenken, daß er das Verbrechen nicht aus eigener Initiative und auf Grund eigener Überlegungen begangen hat, sondern auf Befehl von oben, auf Befehl seiner Auftraggeber, und daß er dabei milt niemand anderem als mit seinem unmittelbaren Vorgesetzten, Oberst Shelton, verbunden war. Er war von ihnen auch nicht in die Pläne eingeweiht, die sie sich gestellt hatten, als sie ihn zum Verbrechen anhielten. Mehr noch, sie führten ihn bewußt irre, indem sie ihm versicherten, daß der Flug über dem Territorium der Sowjetunion völlig ungefährlich und mit keinerlei Risiko verbunden sei. So erklärte Powers in seinen Aussagen: „Man wies mich darauf hin, daß die Sowjetunion nicht im Besitz von Mitteln ist, die meiln Flugzeug schlagen könnten.“ Das Leben jedoch korrigierte die Versicherungen des Oberst Shelton und anderer, und Powers ging das Risiko des Todes ein. Dank der Wachsamkeit der sowjetischen Unterabteilung der Raketen-Truppen ist Powers vor die unabwendbare Tatsache gestellt, dem sowjetischen Gericht Rede und Antwort zu stehen. Dies unterstreicht bis zu einem gewissen Grade den Platz, den Powers unter den wirklich Schuldigen am Verbrechen, die eigentlich gerechterweise für ihn die Strafe in vollem Umfang tragen müßten, einnahm. 642;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 642 (NJ DDR 1960, S. 642) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 642 (NJ DDR 1960, S. 642)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Befragung können entgegen der ursprünglichen politischoperativen Zielstellung die Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Veranlassung andersrechtlicher Sanktionen erforderlich machen.

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