Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 640

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 640 (NJ DDR 1960, S. 640); Bürger in den Wohngebieten in die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, des Gerichts, der Volkspolizei, der Brand- und Arbeitsschutzorgane usw. sichern zu helfen und 4. die politische Massenarbeit der Sicherheits- und Kontrollorgane mit der Tätigkeit der Organe der Nationalen Front und der demokratischen Massenorganisationen zur offensiven Aufklärungsarbeit über die Fragen der Ordnung und Sicherheit zu verbinden. Indem sich die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz auf diese Hauptaufgaben konzentriert, ist es ihr möglich, als Organ, der Bezirksverordnetenversammlung, ausgehend von dem Arbeitsplan und den Beschlüssen der Volksvertretung, ihre führende Rolle in der Organisierung der Zusammenarbeit zwischen den Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorganen und den örtlichen Organen zu verwirklichen und die Prinzipien des demokratischen Zentralismus in der täglichen Arbeit durchzusetzen. Zu den gegenwärtig wichtigsten Aufgaben der Ständigen Kommission gehört ihre Mitwirkung bei der Vorbereitung der Richterwahlen. Die organisatorische Verbindung zwischen der Richterwahlkommission des Stadtbezirks und den örtlichen Organen der Staatsmacht wird u. a. dadurch gewährleistet, daß ein Mitglied der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz der Wahlkommission angehört. In der Wahlkommission wurde u. a. für die Durchführung der Versammlungen zur Vorstellung der Richterkandidaten festgelegt: 1. Die Mitglieder der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sichern in ihren Wahlkreisen durch unmittelbare Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen, daß eine intensive Aufklärung über die Rolle unserer sozialistischen Gerichte erfolgt. 2. Bei Veranstaltungen in Betrieben und Wohngebieten zur Vorbereitung der Richterwahl sollen wichtige, den Teilnehmerkreis unmittelbar betreffende Entscheidungen des Stadtbezirksgerichts mit ausgewertet werden. 3. Die Vorbereitung der Richterwahl muß mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wahlkreiskonferenzen verbunden werden, die gegenwärtig in den Berliner Stadtbezirken stattfinden. Deshalb sollen Richterkandidaten auf den Wahlkreiskonferenzen aktiv in Erscheinung treten. Die ständige Beratung der Leiter der Sicherheits- und Kontrollorgane mit dem 1. Stellvertreter des Ratsvorsitzenden Damit die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz ihre Aufgaben qualifizierter als bisher lösen kann, wurde im April dieses Jahres ähnlich den im Bezirk Halle gebildeten Arbeitskreisen und den in anderen Bezirken bestehenden Beiräten für Sicherheit und Ordnung beim 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates auch im Stadtbezirk Berlin-Treptow ein Gremium von Staatsfunktionären zur Beratung beim 1. Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters geschaffen, das wir „Kommission für Sicherheit und Ordnung“ genannt haben. An dieser kollektiven Beratung nehmen neben dem 1. Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters als Leiter der Kommission, dem zuständigen Mitarbeiter der Kreisleitung der SED und dem Vorsitzenden der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz die Leiter der Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorgane teil. Die zeitweilige Einbeziehung von Vertretern der demokratischen Massenorganisationen ist, ausgehend von den oben dargelegten Grundsätzen für die Mitarbeit der Justizorgane in den ständigen Kommissionen, in Ab- hängigkeit von den jeweils im Mittelpunkt stehenden Problemen vorgesehen. Dieses Gremium beim 1. Stellvertreter des Bezirks-bürgermeisters wurde gebildet, um ihn zu befähigen, die Arbeit des Rates des Stadtbezirkes in Fragen der Sicherheit und Ordnung mit der Tätigkeit der Sicherheits- und Kontrollorgane besser koordinieren zu können. Der Charakter dieses Gremiums als ständige kollektive Beratung beim 1. Stellvertreter des Ratsvorsitzen-den wurde ausführlich von Lekschas/Renne-b e r g dargelegt5, und Hermann/Mach schilderten an Hand ihrer eigenen Erfahrungen die Gefahren einer von den Organen der Volksvertretung, insbesondere der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, isolierten Arbeit dieses Gremiums6. Ich möchte an dieser Stelle ebenfalls betonen, daß dieses Gremium kein Organ des Rates oder der Bezirksverordnetenversammlung ist, da in ihm fast ausschließlich zentralgeleitete Organe vertreten sind, die nicht dem Rat oder der Volksvertretung nachgeordnet sind. Es kann aus diesem Grunde auch kein Organ sein, dessen Entscheidungen oder Beschlüsse für die in ihm vertretenen zentralgeleiteten Organe verbindlich sind. Um den Charakter der kollektiven Beratung richtig einzuschätzen, muß man von den Festlegungen des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht ausgehen. Im § 8 sind klar die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten in der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Organen und den ihnen nicht unterstellten Organen und Einrichtungen genannt. Das Gesetz verlangt eine auf gegenseitiger Unterstützung beruhende Zusammenarbeit und verpflichtet die der Volksvertretung nicht unterstehenden Organe und Einrichtungen zur engen Zusammenarbeit mit ihr sowie zu ihrer Achtung und Stärkung als oberstes Machtorgan in ihrem Zuständigkeitsbereich. Hieraus folgt, daß die Beratung beim 1. Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters ein Gremium ist, das ausschließlich beratenden Charakter hat und seine Hauptaufgabe darin sehen muß, die Tätigkeit aller Sicherheits- und Kontrollorgane entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben zu koordinieren. Durch die kollektive Beratung erhält der 1. Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters jederzeit einen klaren Überblick über die Klassenkampfsituation im Stadtbezirk. Den erforderlichen umfassenden Überblick erhalten auch die Leiter der Sicherheits- und Kontrollorgane. Dadurch ist es möglich, den zweckmäßigen Einsatz der Kräfte für die Lösung der jeweiligen Aufgaben festzulegen. Die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen und der für geeignet befundenen Methoden wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß die Ergebnisse der Beratung keine Weisungen darstellen, weil sich die Festlegungen aus der Arbeit der Organe selbst ergeben und sie nicht von ihren eigenen Aufgaben ablenken, sondern ihnen helfen, sie besser zu lösen. Die gemeinsame Arbeit in diesem Gremium ist die geeignetste Form der Zusammenarbeit der Leiter der Sicherheits- und Kontrollorgane mit den Funktionären des Rates und der Bezirksverordnetenversammlung. Diese Form der Zusammenarbeit befähigt die Organe des Stadtbezirks, ihre gemäß § 6 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht bestehende Verantwortung wahrzunehmen und „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums, die Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat und die Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ zu gewährleisten. t Staat und Recht 1960, Heft 8, S. 1339 fl. 0 NJ 1960 S. 572 ff. 640 \;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 640 (NJ DDR 1960, S. 640) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 640 (NJ DDR 1960, S. 640)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtlich unbegründet erscheint - wercffen auch diese Prüfungsverfahren von der UntersuchungsjpbteiluhfJ grundsätzlich nicht in offiziellen Prüf ungsakten sPuswiesen.

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