Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 626

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 626 (NJ DDR 1960, S. 626); die Tatsache aber, daß die westdeutsche Justiz noch immer von mehr als tausend faschistischen Blutrichtern beherrscht wird, zeigt ausreichend, daß die richterliche Unabhängigkeit im westlichen Teil Deutschlands eine gefährliche rechtsstaatliche Illusion ist. Man kann es daher nur als bewußte Apologie und gefährliche Negierung historischer Fakten werten, wenn die Führung des Richterbundes einen solchen Schritt wie den der hessischen Justizverwaltung, der auf die Überprüfung und möglicherweise auf die Entfernung von Blutrichtern gerichtet ist, als mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar hinzustellen sucht. Was verbirgt sich eigentlich gegenwärtig in Westdeutschland unter dem Begriff der richterlichen Unabhängigkeit? Es verbirgt sich dahinter nichts anderes als die Tatsache, daß der Richter allen demokratischen Kräften des Volkes gegenüber nicht verantwortlich, hingegen dem antinationalen Atomkriegskurs des deutschen Militarismus restlos unterworfen ist. Das gegenwärtig in Westdeutschland bestehende klerikal-militaristische Regime gibt der Stellung der Justiz ein besonders gefährliches Gepräge und züchtet diese immer mehr zum entscheidenden Unterdrückungsinstrument gegen alle friedliebenden und nationalen Kräfte heran. Weil Faschismus und Militarismus in der Westzone nicht ausgerottet wurden, konnte auch von richterlicher Unabhängigkeit in diesem Teil Deutschlands zu keinem Zeitpunkt die Rede sein. Das Fehlen jedweder richterlichen Unabhängigkeit wird selbst von prominenten westdeutschen Juristen eingestanden. So schrieb beispielsweise Bockeimann bereits im Jahre 1952, daß der Art. 97 Abs. 1 GG „in Wirklichkeit nicht mehr bedeutet als ein Programm, und zwar ein im Grunde unerfüllbares Programm“7. Wahre richterliche Unabhängigkeit besteht in Deutschland nur im Arbeiter-und-Bauern-Staat, in dem Militarismus und Faschismus restlos ausgemerzt und faschistische Blutrichter etwas Undenkbares sind. Die; Richter der DDR sind die ersten Richter in der deutschen Geschichte, die wirklich unabhängig sind. An ihrer Verbundenheit mit den werktätigen Menschen zeigt sich, daß die DDR der einzige demokratische deutsche Staat ist. Die in Kürze stattfindende Wahl aller Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die Vertretungen des Volkes ist ein besonders augenfälliger staatsrechtlicher Ausdruck dafür. Die Entfernung und Bestrafung der hitlerschen Kriegsund Sonderrichter ist eine rechtlich verbindliche Forderung des demokratischen Völkerrechts und entspricht dem erklärten Willen der Mächte der Anti-Hitler-Koalition. An der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der belasteten Kriegs- und Sonderrichter kann auf Grund aller einschlägigen Dokumente und Normen des Völkerrechts nicht der leiseste Zweifel bestehen. Im Nürnberger Juristenurteil vom 4. Dezember 1947 wurde diese Verantwortlichkeit mit der Autorität eines Milltär-gerichtshofes der Anti-Hitler-Koalition bekräftigt. Es hieß darin: „Der Kern der Anklage in diesem Fall besteht ja gerade darin, daß die Gesetze, die Hitler-Erlasse und das drakonische, korrupte und verderbte nationalsozialistische Rechtssystem als solches in sich selbst Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, und daß eine Teilnahme an dem Erlaß und der Durchführung dieser Gesetze verbrecherische Mittäterschaft bedeutet Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborge n.“8 Worin besteht also die wirkliche Rechtslage? Entsprechend Art. 25 des Bonner Grundgesetzes erzeugt 7 Festschrift für Smend, Göttingen 1952, S. 23. 8 Das Nürnberger Juristenurteil, Allg. Teil, Hamburg 1948, S. 42/43. 626 das Völkerrecht für die Staatsorgane und Bürger der Westzone unmittelbar Rechte und Pflichten. Demgemäß sind sowohl Bevölkerung als auch die staatlichen Institutionen verpflichtet, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Entfernung und Bestrafung der faschistischen Blutrichter sowie aller Nazi- und Kriegsverbrecher hinzuwirken. Die Anfrage des hessischen Justizministeriums an 72 belastete, in Hessen wieder amtierende Nazirichter über Einzelheiten ihrer verbrecherischen Vergangenheit eine natürlich noch völlig unvollkommene Maßnahme wird daher durch das demokratische Völkerrecht nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar gefordert und geboten. Die Herren vom Richterbund aber zetern von einer unzulässigen Umkehrung der Beweislast und verleumden den ohnehin zaghaften und in seinem Umfang ungenügenden Schritt Hessens als Verletzung des „Prozeßrechts der Kulturvölker“! Die Führung des Richterbundes verhöhnt damit offen die zahllosen unschuldigen Opfer des In- und Auslandes, die von der Blutjustiz des Hitlerregimes auf das Schafott gezerrt wurden. Sie setzt sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Denkschrift der Atomkriegsgenerale offen hinweg über das ständig wachsende Mißtrauen der demokratischen Öffentlichkeit des In- und Auslandes. Sie trennt sich nicht „von allem Unrecht, das wir den Völkern und dem einzelnen angetan haben, indem wir uns verantwortlich dazu bekennen“9. So forderte es noch scheinheilig am 16. Februar dieses Jahres Generalbundesanwalt Güde vor 500 Studenten in Freiburg, um die schon damals weltweite Empörung über die nazistischen Umtriebe in Westdeutschland zu beschwichtigen. Man muß bei dieser Gelegenheit auch noch einmal ganz eindeutig betonen, daß es nicht ein „Recht der Kulturvölker“ und ein Recht der im Sinne des Richterbundes offenbar „unzivilisierten“ Völker gibt, sondern nur ein einheitliches demokratisches Völkerrecht, das sich im Prozeß des von der Sowjetunion geführten nationalen Befreiungskampfes der Völker gegen den Faschismus im zweiten Weltkrieg herausgebildet und in der Charta der Vereinten Nationen seinen hervorragendsten Ausdruck gefunden hat. Dieses Recht entspricht dem Willen aller friedliebenden Völker, auch derjenigen, denen die westdeutsche Richterbundführung in nationalistischer Überheblichkeit das Attribut der Kultur aberkennen möchte. Dieses einheitliche demokratische Völkerrecht erheischt wie dargelegt die Entfernung und Bestrafung der faschistischen Kriegs- und Sonderrichter. Deshalb kann man auch den Grundsatz, daß sich niemand selbst zu belasten braucht, niemals der Realisierung des im internationalen Recht verkörperten Willens der Völker entgegenhalten. Und dies um so weniger, als im Art. 25 des Bonner Grundgesetzes unmißverständlich festgelegt ist, daß das Völkerrecht dem Bundesrecht vorgeht. Wenn das Führungsgremium des Richterbundes zur Rettung der Blutrichter dennoch zu einem solchen Trick greift, dann eben unter Verschiebung aller Proportionen zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht und unter Mißachtung der eigenen Verfassung. Aber die Durchlöcherung des Bonner Grundgesetzes geihört schon zum guten Ton der westdeutschen militaristischen und faschistischen Staatspolitik, und warum sollte der Richterbund dabei eine rühmliche Ausnahme bilden?! Die mehr als tausend in der Westzone herrschenden Blutrichter sind der personelle Krebsschaden der westdeutschen Justiz, dessen Symptome Militarismus und Faschismus heißen. Die demokratischen und friedliebenden Kräfte in Deutschland und in aller Welt werden nicht eher ruhen, bis sich die Rosen, die heute im Bonner Staat bestechlichen, verkommenen Blutrichtem gereicht werden, in Handschellen verwandeln. 9 Die Welt vom 17. Februar 1960.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 626 (NJ DDR 1960, S. 626) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 626 (NJ DDR 1960, S. 626)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik, gegen die anderen sozialistischen Staaten und demokratischen Nationalstaaten; Nutzbarmachung der Erkenntnisse für die erfolgreiche Durchführung der technischwissenschaftlichen Revolution in der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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