Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 623

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 623 (NJ DDR 1960, S. 623); Augenscheinlich besteht ein weiteres Merkmal des Verbrechenstatbestandes des Art. 2 des erwähnten Gesetzes insbesondere in der Begehung des Verbrechens durch einen Ausländer. Die Schuld Powers’. Spionage begangen zu haben, ist vom Standpunkt der Strafgesetze der Sowjetunion unstreitig bewiesen. Ich möchte jedoch unterstreichen, daß auch entsprechend den Gesetzen der USA die Handlungen des Angeklagten Powers, wenn sie in den USA begangen worden und gegen die USA gerichtet gewesen wären, ebenfalls als Spionage gegolten und strenge Bestrafung nach sich gezogen hätten. Ich verweise auf das Gesetzbuch der USA, das 1958 herausgegeben wurde (veröffentlicht in Washington 1959), Bd. 4, Teil 18, Kapitel 37 mit der Überschrift „Spionage und Zensur“. Nach der Gesetzgebung der USA ist für Spionage derjenige strafrechtlich verantwortlich, der „durch Eintritt, Eindringen, Einfliegen oder auf irgendeine andere Weise Informationen über die Verteidigung erhält“, die zum Schaden der USA und zum Nutzen einer beliebigen ausländischen Macht dienen könnten. Diese Gesetze enthalten eine breite Aufzählung von Spionageobjekten. Es werden beispielsweise Docks, Kanäle, Eisenbahnen, Fabriken, Gruben, Bauwerke, Behörden, wissenschaftliche Forschungslaboratorien usw. aufgeführt. Als Spionageobjekte werden beliebige Entwürfe, Fotografien, Negative, Zeichnungen, Pläne, Karten, Modelle, Eintragungen und Aufzeichnungen über alles, was zur nationalen Verteidigung in Beziehung steht, aufgezählt. Da sehen Sie, mit welcher Skrupellosigkeit die USA für den kleinsten Anschlag auf die Sicherheit ihres Landes die strafrechtliche Verantwortlichkeit festlegen. Warum denken dann die regierenden Kreise der USA, die bei sich eine derartig strenge Ordnung einführen, nicht daran, mit einer gleichen Ordnung bei anderen Ländern rechnen zu müssen, und verletzen bewußt gröblichst die Gesetze, die von anderen Ländern zum Schutze ihrer Sicherheit erlassen wurden? Der Angeklagte Powers verübte ein schweres Verbrechen gegen unser Land und muß mit aller Strenge der Gesetze des sowjetischen Staates, so wie das in jedem anderen Land geschehen würde, bestraft werden. Der Angeklagte Powers, dessen Verbrechen vom amerikanischen Spionagedienst so großzügig bezahlt wurden, ist nicht einfach ein Spion, sondern ein besonders und sorgfältig gedrillter Verbrecher. Alle Handlungen Powers’ zeugen davon, daß er bei weitem kein willenloses und blindes Werkzeug in den Händen des Spionagedienstes und des Pentagons ist, das von diesem für Spionage, Diversionen und Aggresionen augenutzt wird. Er ist ein gefährlicher Verbrecher, er kann sich nicht auf ein durch Befehl erzwungenes Handeln berufen, da er seine Ehre und sein Gewissen, sich selbst, für Dollar freiwillig verkaufte und die Verpflichtung einging, beliebige verbrecherische Handlungen zu begehen. Das heißt, er handelte aus Habgier und niedrigen Beweggründen. Er verwirklichte seine (Verbrechen nicht einfach auf allgemein gefährliche Art, wie das Gesetz lautet, in dem die Umstände für die verschärfte Verantwortlichkeit festgelegt sind, sondern in einer Weise, die eine Gefahr für Millionen und aber Millionen Menschen in sich birgt. Er führte mit dem Verbrechen bewußt solche Folgen herbei, deren Schwere man nicht mit den Maßstäben messen kann, mit denen wir die Schwere von Verbrechen ein-zuschätzen' gewohnt sind. Das ist das wahre Gesicht des Angeklagten Powers. Und wenn seine Auftraggeber versuchen würden, einen neuen Weltkrieg zu entfachen, so wären es gerade solche Powers, die, von ihnen unter den Bedingungen der sog. freien Welt großgezogen und erzogen, bereit wären, als erste Atom- und Wasserstoffbomben auf die friedliche Welt abzuwerfen, wie das ähnliche Powers, die die ersten Atombomben auf friedliche Einwohner der schutzlosen Städte Hiroshima und Nagasaki abwarfen, getan haben. Meine Herren Richter! Möge Ihr Urteil eine ernste Warnung für alle diejenigen sein, die eine aggressive Politik durchführen, die allgemein gültigen Normen des Völkerrechts und die Souveränität der Staaten verbrecherisch mit Füßen treten und als ihre Staatspolitik die Politik des kalten Krieges und der Spionage verkünden. Möge dieses Urteil eine ernste Warnung auch an alle weiteren Powers sein, die auf Geheiß ihrer Chefs versuchen sollten, die Sache des Friedens zu unterminieren und Anschläge auf die Ehre, die Würde und die Integrität der großen Sowjetunion zu verüben. Meine Herren Richter! Ich halte die staatliche Anklage in Sachen Powers gemäß Art. 2 des Gesetzes der UdSSR „Über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Staatsverbrechen“ im vollen Umfang aufrecht. Allen Grund habe ich, das Gericht zu bitten, gegenüber dem Angeklagten Powers ein außerordentliches Strafmaß anzuwenden. In Anbetracht dessen jedoch, daß der Angeklagte Powers vor dem sowjetischen Gericht das begangene Verbrechen aufrichtig bereut hat, bestehe ich nicht darauf, die Todesstrafe anzuwenden, und ersuche das Gericht, den Angeklagten zu 15 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. (Übersetzt von Agnes M ebner t, Oberreferent im Ministerium der Justiz) Ah unsere JZasar ! Für die wissenschaftlich-theoretische Zeitschrift „Sowjetstaat und Sowjetrecht“, das Organ des Instituts Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, werden jetzt für das Jahr 1961 die Bestellungen entgegengenommen. . Die Zeitschrift behandelt theoretische Probleme des Sowjetstaates und des Sowjetrechts, die sich aus der Praxis des kommunistischen Aufbaus in der UdSSR ergeben; in ihr werden die wichtigsten Gesetzesentwürfe, die grundlegenden Fragen der Entwicklung der sowjetischen Rechtswissenschaft, der Kodifikation und Systematisierung der Gesetzgebung erörtert und das wissenschaftliche Leben in der UdSSR und im Ausland behandelt. In der Zeitschrift werden regelmäßig Artikel veröffentlicht, welche die Gerichtspraxis, die Praxis der Untersuchungsorgane und der Organe der Staatsanwaltschaft, der Arbitrage und der Rechtsanwaltschaft verallgemeinern. In ihr werden der Sowjetaufbau, die neuen Formen und Methoden der organisatorischen Massenarbeit der Sowjets auf dem Gebiet des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus sowie Fragen der Tätigkeit der Volkswirtschaftsräte und Betriebe umfassend behandelt. In der Zeitschrift werden ferner die Probleme des Staats- und Rechtsaufbaus in den Ländern des sozialistischen Lagers behandelt und Literaturübersichten sowie Informationen über das wissenschaftliche Leben veröffentlicht. Es werden Artikel publiziert, welche die revisionistischen Theorien auf dem Gebiet des Staates und des Rechts entlarven. Die Zeitschrift enthält regelmäßig Rezensionen der juristischen Literatur, bibliographische Informationen über Bücher und Artikel juristischen Charakters, Informationen über verteidigte Dissertationen sowie Übersichten über die ausländische Gesetzgebung. Die Autoren der Artikel sind Wissenschaftler und Praktiker sowie Dozenten der juristischen Lehranstalten. Bestellungen werden in der DDR vom Postzeitungsvertrieb entgegengenommen. 623 t;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 623 (NJ DDR 1960, S. 623) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 623 (NJ DDR 1960, S. 623)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;. sorgfältige Dokumentierung aller Mißbrauchs handlun-gen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten.

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