Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 621

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 621 (NJ DDR 1960, S. 621); Es dürfte jedoch nicht unbekannt sein, daß man in den USA nicht das erste Mal unzeremoniell mit dem internationalen Recht umgeht. Amerikanische Theoretiker prägten sogar einen besonderen Begriff „des ame-rikanischen internationalen Rechts“. Eine der amerikanischen Autoritäten auf dem Gebiet des internationalen Rechts, Hyde, betitelte sein Hauptwerk „Das internationale Recht, seine Auffassung und Anwendung in den USA“ (Verlag für fremdsprachige Literatur, Moskau 1951). Das Prinzip der vollen und ausschließlichen Souveränität eines Staates über den Luftraum, der sich über seinem Territorium befindet, ist jedoch derart unstreitig, daß es sogar klausellos auch vom „amerikanischen internationalen Recht“ anerkannt wurde. Hören Sie, was der genannte Hyde schrieb, indem er Schlüsse aus der Behandlung aller sich auf diese Frage beziehenden Abkommen und Gesetze zog: „Wir verfügen über zahlreiche Beweise dafür, daß die Staaten bei der Festlegung ihres Rechts auf Kontrolle über den Luftraum, der sich über ihrem Territorium befindet, derartig übereinstimmen, so daß dies genügt, um zu dem Schluß zu kommen, daß man dieses Prinzip als Prinzip des internationalen Rechts betrachten kann.“ (Bd. 2, S. 366, § 191 W) Der amerikanische Senator Fulbright erklärt aus diesem Anlaß: „Das Staatsoberhaupt verkörpert in seiner Person die Souveränität und Würde seines Landes. Es ist völlig unzulässig, daß ein Staatsoberhaupt die Souveränität eines anderen Staates verletzt, und es ist noch weniger zulässig, daß es ein Recht, so vorzugehen, festlegt.“ Es ist unmöglich, sich die Lösung dieser Frage anders vorzustellen. Jedem vernünftig denkenden Menschen und nicht nur Spezialisten auf dem Gebiet des internationalen Rechts ist klar, daß das Prinzip der nationalen Souveränität und der Staatshoheit über den Luftraum, der sich über einem Territorium erhebt, sowie allgemein das Prinzip der nationalen Souveränität unter friedlichen Verhältnissen die Grundlage normaler Beziehungen zwischen den Staaten darstellen. Hierbei gibt es keinerlei Zweifel. Ebenfalls nicht uninteressant ist, wie von der Völkerrechtswissenschaft die Frage des Verhaltens der Staaten gelöst wird, die sich analoger aggressiver Fälle, wie der des Eindringens des Flugzeuges „U-2“, schuldig gemacht haben. Der englische Professor L. Oppenheim schreibt in seinem Werk über das Völkerrecht (Verlag für fremdsprachige Literatur, Moskau 1948) zu dieser Frage, daß in dem Fall, in dem ein Staatsangestellter, Militäroder Seestreitkräfte irgendwelche, das internationale Recht verletzende Handlungen begehen, „der Staat derartige Handlungen nicht gutheißen darf, sie verurteilen und sein Bedauern ausdrücken oder sich gegenüber der Regierung des geschädigten Staates entschuldigen muß; zweitens Forderungen auf Schadensersatz erfüllt werden, schließlich müssen die Rechtsverletzer entsprechend der Tatumstände bestraft werden“. (Bd. 1, S. 232 233.) Es ist jedoch klar, daß derjenige, der das Verbrechen in den Rang erklärter Staatspolitik erhebt, der bewußt das Risiko eingeht, bei einem Verbrechen in flagranti ertappt zu werden, der die Politik der Stärke zum höchsten Prinzip der Staatspolitik erhebt, die allgemein anerkannte internationale Praxis, die in den edlen Prinzipien des Völkerrechts Ausdruck gefunden hat, skrupellos ignoriert, Recht durch Willkür und Gesetzlosigkeit ersetzt. Die sowjetische Regierung hat in ihrer Note vom 16. Mai dieses Jahres gegenüber der Regierung der USA in aller Schärfe und Klarheit er- klärt, daß das skrupellose Eindringen in das Gebiet eines anderen Staates, sei es in das Festland, in die Gewässer oder in den Luftraum, nicht anders betrachtet werden kann als eine Aggression, und der Versuch der Rechtfertigung dieser Handlungen als rechtmäßig nichts anderes ist als ein Verkünden der Aggression, eine Politik, die die elementarsten Normen der internationalen Rechtsordnung und die Prinzipien der UNO-Charta beiseite schiebt. Das von der amerikanischen Aufklärung auf Befehl der Regierung der USA geplante gesetzesWidrige Eindringen amerikanischer Militärflugzeuge in den Luftraum der UdSSR und insbesondere das Eindringen des Flugzeuges „Lockheed U-2“ am 1. Mai dieses Jahres stellen nicht nur ein verbrecherisches Verletzen der Souveränität der UdSSR, sondern auch einen Akt der Aggression dar. Diese räuberischen Handlungen widerspiegeln die langjährige Politik des „Balancierens am Abgrund eines Krieges“ durch die USA, die im Laufe vieler Jahre vom ehemaligen Staatssekretär John Foster Dulles und den Kriegstreibern im Pentagon verfolgt wurde. In seinem Buch „Krieg oder Frieden“ schrieb Dulles: „Wenn irgendwann in der näheren Zukunft sich zeigen sollte, daß die Gefahr eines Krieges vorüber ist, so wird dies eine Periode der größten Gefahr.“ (Amerikanische Ausgabe 1950, S. 267) Wie ersichtlich, stellt diese Konzeption Dulles’ noch immer die Grundlage der Außenpolitik der USA dar. Ich erachte es für notwendig, die Frage zu behandeln, ob das Eindringen nur eines einzigen Flugzeuges in den Raum eines anderen Landes einen Aggressionsakt darstellt. Es liegen alle Gründe dafür vor, zu der Schlußfolgerung zu gelangen, daß das Eindringen eines ausländischen Flugzeuges wie das der Spionagemaschine „U-2“ unbedingt ein Akt der Aggression ist. Es ist unbestreitbar, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Eindringen auch nur eines einzigen Flugzeuges in den Luftraum irgendeines Staates katastrophale Folgen haben kann. Die Erfahrung des zweiten Weltkrieges zeigt, daß die Flüge von Aufklärungsmaschinen gewöhnlich einem Luftüberfall vorausgingen. Wenn das in der Zeit des zweiten Weltkrieges so war, stellt unter den gegenwärtigen Bedingungen das Erscheinen ähnlicher Aufklärer eine bedeutend größere Gefahr dar. Es ist allen bekannt, und die verantwortlichen Militärs der USA gaben nicht nur einmal laut vernehmbare Erklärungen darüber ab, daß die USA stets Bereitschaftsbomberstaffeln mit Atom- und Wasserstoffbomben an Bord in der Luft halten. Somit kann das Erscheinen auch nur eines Aufklärungsflugzeuges über dem sowjetischen Territorium der Vorbote eines Luftangriffes sein. Doch sogar in dem Fall, in dem Bomberstaffeln nicht unmittelbar dem Aufklärer folgen, sind der Flug einer solchen Maschine, die von ihr aufgenommenen Luftaufnahmen und die Erkundung von Radarinstitutionen der Luftabwehr der UdSSR Bestandteile eines Luftangriffs. Die amerikanische Zeitung „De-Modn-Register“ schriet gerechterweise: „Nehmen wir an, daß der Mitarbeiter, der das russische System der Abwehr leitet, den Flug des Piloten Powers als Überfall auslegte und auf den Knopf für den Gegenschlag drückt . Nach wenigen Stunden befände sich der, der noch heil war, bereits in der Hölle. Wann verstehen wir denn endlich, daß Spionage, Spionageabwehr und alle übrigen Idiotien dieser Art der toten Vergangenheit angehören.“ 621;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 621 (NJ DDR 1960, S. 621) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 621 (NJ DDR 1960, S. 621)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu schaffen auszubauen und ihre eigenständige Entscheidung herbeizuführen, feste Bindungen der Kandidaten an Staatssicherheit zu entwickeln. die Überprüfung der Kandidaten unter den spezifischen Bedingungen der Werbungssituation fortzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht umfassend voraussehbaren Realisierungsbedingungen und Wirkungen ein sofortiges Handeln der Organe Staatssicherheit zur Unterbindung tatsächlicher oder möglicher Gefahrenmomente für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Faktoren für die von Jugendlichen begangenen Staatsverbrechen zu erarbeiten. Dabei sind die Erfahrungen der Abteilungen, Dezernate und Kommissariate der Deutschen Volkspolizei mit auszuwerten.

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