Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 619

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 619 (NJ DDR 1960, S. 619); Der amerikanische Erkundungsdienst sah die Möglichkeit des Scheitems der Mission seines Agenten voraus und suggerierte Powers, um der Entlarvung zu entgehen, den Gedanken, daß Selbstmord unvermeidlich wäre, falls er lebendig auf sowjetischem Territorium landen sollte. Es ist notwendig, daran zu erinnern, daß die amerikanische Aufklärung beabsichtigte, die Spuren des Verbrechens nicht nur durch die Ausrüstung Powers’ mit dieser Nadel zu verwischen. Auf Grund der Aussagen von Powers, der Beweisstücke, der Gutachten ist bewiesen, daß das von Powers geführte Flugzeug „Lockheed U-2“ ein spezielles Militäraufklärungsflugzeug war und ein besonderes Gerät besaß, mit dessen Hilfe der Flieger bei einer Notlandung auf dem Boden der UdSSR die Maschine sprengen konnte. Eine Sprengvor-richitung befand sich ebenfalls in dem Magnetophon, das für die Aufzeichnung von Signalen sowjetischer Funkstationen bestimmt war. Powers bekannte sich schuldig, sowjetisches Territorium überflogen und über den ihm auf der Flugroute bezeichneten Stellen entsprechende Hebel einer Spezialapparatur an Bord seines Flugzeugs ein- und ausgeschaltet zu haben. Im ganzen waren es fünf solcher Hebel. Außerdem machte Powers während der Zeit des Fluges visuelle Beobachtungen und trug die Resultate in die Flugkarte ein. Wie bekannt ist, überflog Powers die Staatsgrenze der UdSSR um 5.03 Uhr Moskauer Zeit südöstlich von Kirowabad, Tadshikische SSR. Von diesem Moment an bis zum Abschuß durch die Raketeneinheiten im Raum von Swerdlowsk befand sich das Flugzeug unter ständiger Beobachtung der Luftabwehr der UdSSR. Der gesamte Flug Powers’ zeigte seine provokatorischen und aggressiven Ziele. Der Pilot führte das Flugzeug in einer Höhe von 20 000 m, d. h. einer solchen Höhe, in der keine Zivilflugzeuge fliegen; die Flugroute führte über große Industriezentren und wichtige Verteidigungsobjekte der Sowjetunion. Um 8.55 Uhr wurde das Flugzeug Powers’ mit der ersten Rakete in einer Höhe von 20 000 m im Raume Swerdlowsk, d. h. mehr als 2000 km vom Punkt des Überfliegens der sowjetischen Grenze entfernt, abgeschossen. Meine Herren Richter! Die bei der Verhaftung des amerikanischen Spions Anwesenden wurden während der Gerichtsverhandlung vernommen. Die sowjetischen Bürger, die ihrer Heimat grenzenlos ergeben sind, haben mit der ihnen eigenen Wachsamkeit den sich mit einem Fallschirm zur Erde bewegenden Spionageflieger Powers festgenommen, wobei sie ihm seine Schalldämpferpistole, die speziell für schändliche Morde konstruiert ist, abnahmen und den Spion unschädlich machten. Meine Herren Richter! Sie erinnern sich, daß in den offiziellen Erklärungen des State departement und von Politikern der USA stark unterstrichen wurde, daß das abgeschossene Flugzeug „U-2“ ein Zivilflugzeug und der Pilot Powers Angestellter der „Lockheed Aircraft Corporation“ sei. Diese Erklärungen sind Lügen. Die Aussagen des Angeklagten Powers über die Umstände, unter denen er für den Spionagedienst geworben wurde, zeugen davon, daß die Organisierung und Durchführung aggressiver Spionageflüge in die Gebiete der Sowjetunion unmittelbar unter der Leitung des Zentralen Erkundungsamtes der USA auf Anweisung und mit Sanktion der Regierung und des Präsidenten der USA, Eisenhower, erfolgten. Wie bekannt ist, ist das Zentrale Erkundungsamt der USA, das von dem Oberspion Allan Dulles geleitet wird, unmittelbar dem Präsidenten der USA unterstellt. Es ist ein Organ der politischen und militärischen Erkundungen, das an der Spitze der sog. Er-kunduingsgesellschaft dieses eigentümlichen Spionagekombinats steht, zu dem alle Zweige der Erkundungsorgane der USA und hierunter auch die Militärflugspionage gehören. Einzelne Details und Aggregate des Flugzeugs „U-2“ waren als Eigentum der USA-Militärverwaltung gekennzeichnet. Alle Flüge in Flugzeugen „U-2“ erfolgten von militä-richen Luftstützpunkten unter Leitung von Offizieren der WWS USA. Der Angeklagte Powers sagte aus, daß die Einheit „10-10“ gemeinsam von dem Zentralen Erkundungsamt und den Luftstreitkräfteh der USA gebildet worden war und eine Kombination dieser beiden' Organe darstellt. Powers selbst wurde in der Einheit „10-10“ eine Personenbeglaubigung unter der Nummer AF1, 288, 068 mit dem Emblem des Verteidigungsministeriums der USA mit den Worten „Ministerium für Verteidigung. Vereinigte Staaten von Amerika“ ausgestellt. Unter den Dokumenten, die Powers gehörten, wurde auch eine Bescheinigung gefunden, die von der amerikanischen Weltraumbehörde (NASA) ausgestellt wurde. In diesem Dokument wurde bestätigt, daß Powers für den Dienst als Pilot eines Flugzeugs der NASA tauglich ist. Die Bescheinigung sieht die Möglichkeit der Benutzung von Militärflugzeugen mit speziellen Instruktionen der WWS USA und das Recht der Landung und des Starts auf dem Territorium militärischer Luftstützpunkte vor. Zu welchem Schluß komme ich nach der Analyse der angeführten Fakten? Die Materialien des vorliegenden Prozesses beweisen überzeugend, daß ungeachtet aller Versuche des amerikanischen Militärklüngels, unter der Regie von Allan Dulles eine Art Ringelspiel aufzuführen, der wirkliche Charakter der Einheit „10-10“, welcher der Angeklagte Powers diente, sowie anderer ähnlicher Einheiten genügend klargeworden ist. Nach den Zielen und Aufgaben ihrer Tätigkeit stellte diese Einheit nichts anderes als ein Organ der Militärspionage dar. Es gibt auch keinen Funken eines Zweifels daran, daß das Flugzeug Powers’ ein speziell ausgerüstetes Militärflugzeug war und mit aggressiven Spionagezielen in den Luftraum der UdSSR geschickt wurde. Powers war dem Charakter seiner Tätigkeit nach ein Militärflieger, der die Obliegenheiten eines Militäraufklärers und Spions ausübte. Selbst Powers gibt zu, daß er Zivilflieger im Dienste der Militärluftstreitkräfte war. In Wirklichkeit ist das nichts anderes als ein Spionage-Hybride, ein Kind des Zentralen Erkundungsamtes und der Militäraufklärung der Luftstreitkräfte der USA, verdeckt mit dem Feigenblatt der NASA. Ich muß besonders betonen, daß die von mir oben erwähnten Erklärungen führender Staatsmänner der USA, in denen diese vor aller Welt Zugaben, daß Spionage und Verletzung der Souveränität anderer Länder Staatspolitik der USA sind, im Lichte der zur Verhandlung stehenden Strafsache von Powers prozessuale Bedeutung haben und die Rolle von gerichtlichen Beweisen spielen. Durch diese Beweise, d. h. die Erklärungen der genannten Staatsmänner, wird schlüssig festgestellt, daß die Regierung der USA der Initiator und Organisator der Verbrechen war, die vom Angeklagten Powers und anderen ausgeführt wurden. 619;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 619 (NJ DDR 1960, S. 619) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 619 (NJ DDR 1960, S. 619)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage objektive und begründete Entscheidungsvorschläge zu unterbreiten. Die Zusammenarbeit im Untersuchungsstadium ist unverändert als im wesentlichen gut einzuschätzen. In Einzelfällen fehlt mitunter noch die Bereitschaft, bei Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X