Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 609

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 609 (NJ DDR 1960, S. 609);  Die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils bei den Justizorganen des Kreises Marienberg in Vorbereitung der Richterwahl Von EBERHARD GOTTSCHALD, Direktor des Kreisgerichts Marienberg Im November 1959 wurde von den Mitarbeitern des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwaltschaft und des Staatlichen Notariats Marienberg (Sachsen) ein Kampfprogramm beschlossen (NJ 1960 S. 16), in dem das Ziel gesetzt wurde, den sozialistischen Arbeitsstil auf allen Gebieten, besonders in der Rechtsprechung, durchzusetzen. Im folgenden soll über die Verwirklichung dieses Kampfpragramms berichtet werden. Die Ergebnisse der bisherigen. Arbeit zeigen, daß es mit Hilfe und unter Einsatz aller Mitarbeiter möglich ist, eine Wende in der Arbeit der Justizorgane herbeizuführen. Gestützt auf die sozialistische Gemeinschaftsarbeit, gelang es uns, in rund 90 Prozent der geeigneten Strafverfahren Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung einzuleiten. Zu den Strafverfahren wurden stets Vertreter des Betriebes, in dem der Angeklagte arbeitet, und des zuständigen Schöffenkollektivs geladen. Gemeinsam mit ihnen haben wir beraten, wie die gesellschaftliche Erziehung im Betrieb oder im Ort ■ organisiert werden muß. Die Berichte zeigen, daß die Schöffenkollektive, aber auch die Vertreter aus den Betrieben in den meisten Fällen gewissenhaft ihre Aufgabe erfüllen. So wurde z. B. ein Fall fahrlässiger Brandstiftung eine Heimarbeiterin des VEB Lederwarenfabrik in Lengefeld (Erzgebirge) hatte trotz vieler Ermahnungen und Hinweise die große Feuergefährlichkeit des von ihr verwendeten Leimes nicht genügend beachtet und dadurch einen Wohnungsbrand verursacht von den verantwortlichen Funktionären in diesem Betrieb ausgewertet und in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzaktiv die konsequente Einhaltung der Brandschutzbestimmungen erreicht. Ein Schwerpunkt ist die Verbesserung der Arbeit der Schöffenkollektive. Die Schöffen mit ihren Erfahrungen können wesentlich dazu beitragen, daß die Kriminalität weiter zurückgedrängt wird und bei allen Straftaten die gesellschaftliche Erziehung einsetzt. Die Schöffenkollaktdve sind in einer großen Anzahl von Fällen als Organe der gesellschaftlichen Erziehung tätig geworden. Sie haben nicht nur in Strafsachen mit geringer Gesellschaftsgefährlichkeit, sondern auch in vielen Zivil- und Familiensachen ohne Einschaltung des Gerichts im Sinne unserer sozialistischen Gesetzlichkeit erzieherisch auf die Beteiligten Täter und streitende Parteien eingewirkt. Das Schöffenkollektiv Neuhausen, das aus sieben Schöffen besteht, hat z. B. im 1. Halbjahr 1960 zwanzig Aussprachen zur Klärung von Streitigkeiten durchgeführt und dadurch zur Hebung . des Bewußtseins aller Anwesenden beigetragen. Es ist besonders wichtig, daß die Schöffenkollektive eng mit den gesellschaftlichen Organisationen, den Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit, dem Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei und dem Schieds-mann in den Gemeinden Zusammenarbeiten. Die Betreuung der Schöffenkollektive durch die Richter, Staatsanwälte und Notare, die auf der Grundlage der Verpflichtungen im Kampf Programm erfolgte, erwies sich als gut. Am 4. März 1960 fand ein Erfahrungsaustausch zwischen den Vorsitzenden der Schöffenkollektive, den Vorsitzenden der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit der Gemeinden und Städte und den Schiedsmännem in Verbindung mit der Nationalen Front statt. Es wurde darüber beraten, welches Kollektiv die gesellschaftliche Erziehung in den einzelnen Gemeinden übernehmen soll bzw. ob und wo besondere Schiedskommissionen zu bilden sind. Als Ergebnis dieser Beratung wurde festgelegt, daß in den Gemeinden, in denen gute Schöffenkollektive arbeiten, diese mit dem Aktiv „Jugendschutz und Kriminalität“ der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit und dem Schiedsmann als Erziehungskollektiv tätig werden sollen. In den Gemeinden, in denen kein Schöffehkollektiv besteht, übernehmen die Aktivs der Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit diese Aufgabe. Wie durch die Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit auf den Täter erzieherisch eingewirkt werden kann, zeigt folgendes Beispiel: Ein junges Mädchen, das sonntags als Aushilfsschaffnerin für den VEB Kraftverkehr tätig war, unterschlug mehr als 30 DM Fahrgelder und kaufte sich davon eine Eisenbahnfahrkarte nach Berlin. Sie hatte die Absicht, wegen familiärer Differenzen die Deutsche Demokratische Republik illegal zu verlassen. Sie wurde jedoch auf der Fahrt nach Berlin gestellt und kehrte zu ihren Eltern zurück. Die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit und der Abschnittsbevollmächtigte führten nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft mit dem jungen Mädchen eine Aussprache. In dieser Aussprache wurden ihr das Verwerfliche ihrer Handlung erläutert und Hinweise für ihr weiteres Leben gegeben. Über eine gute Schöffenarbeit in Verbindung mit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit erreichten wir, daß viele Streitigkeiten zwischen Bürgern und Fälle der sog. kleineren Kriminalität in den Orten selbst geklärt werden konnten. Durch kritische Hinweise von Schöffen und eine gründliche Beratung in den Schöffenschulungen stellten wir fest, daß unsere Rechtsprechung in Ehesachen nicht immer mit der gesellschaftlichen Entwicklung in den jeweiligen Orten verbunden war. Zum Beispiel hatte ein Schöffenkollektiv die Meinung vertreten, daß wir eine Ehe leichtfertig geschieden hätten. Es wurde daher der Vorschlag gemacht, in jeder Ehesache eine Stellungnahme des Schöffenkollektivs sei es im Ort oder im Betrieb beizuziehen. In Verwirklichung dieser Anregung wird jetzt, wenn der vorbereitende Termin festgelegt wird, das jeweilige Schöffenkollektiv zur Stellungnahme aufgefordert. In der Regel führt das Schöffenkollektiv eine Aussprache mit den Parteien, erkundigt sich über die Verhältnisse in der Ehe und versucht dahin zu wirken, daß die Ehe erhalten bleibt. Das Gericht ist jetzt nicht mehr allein auf die Angaben der Parteien angewiesen, sondern kann an Hand der Stellungnahme des Schöffenkollektivs, die oftmals dem Gericht unbekannte Tatsachen enthält, die Verhandlungen tiefgründiger durchführen als bisher. Durch diese Methode, die wir jetzt auch in Zivilsachen anwenden wollen, kommen wir aus der Enge der bisherigen Gerichtspraxis heraus. Unsere Rechtsprechung wird mehr mit dem Leben verbunden, und ihre 7 erzieherische Wirkung wird größer. Die umfassende Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung ist nur eine Seite des neuen Arbeitsstils. Die Rechtsprechung muß vor allen Dingen parteilich sein und planmäßig zur Erfüllung der vor 609;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 609 (NJ DDR 1960, S. 609) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 609 (NJ DDR 1960, S. 609)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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