Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 600

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 600 (NJ DDR 1960, S. 600); Von Anfang an war somit klar, daß der Vorschlag über den „offenen Himmel“ die Abrüsfeungsfrage durch die Sammlung von Erkundungsangaben über die Rüstungen der sozialistischen Staaten ersetzen sollte3-'1. Die wirkliche Zielsetzung des amerikanischen Projekts des „offenen Himmels“ wird auch dadurch unterstrichen, daß die vorbereitenden Maßnahmen zur „Operation U-2“ zur gleichen Zeit eingeleitet wurden, als Eisenhower seinen Vorschlag der „legalen“ Spionage vortrug. 1955 wurde auf Weisung von Allan Dulles die amerikanische Luftaufklärung der Spionageorganisation CIA übertragen und die Lockheed Aircraft Corporation mit der Entwicklung eines Düsenfernaufklärers für Höhenflüge befaßt. Aus Eisenhowers „Open Sky Policy“ (Politik des offenen Himmels) war nach den Worten Art Buchwalds in der „New York Herald Tribüne“ eine „Open Spy Policy“ (Politik der offenen Spionage) geworden33 34. Ähnliche Ziele wie mit der Politik des „offenen Himmels“ verfolgten die Westmächte unter dem Schein von Abrüstungsverhandlungen auch im Genfer Zehn-Mächte-Asusschuß. Immer wieder unterbreitete hier die amerikanische Delegation Vorschläge, die auf die Sammlung militärischer Daten hinausliefen. Im westlichen „Abrüstungs“-Plan nahm die Frage der Kontrolle bestimmter „Kategorien militärischer Raketen“, deren Abschußbasen und Pröduktaonsstätten in der UdSSR die amerikanische Regierung mit allen Mitteln zu erkunden sucht, den zentralen Platz ein. Chruschtschow erklärte hierzu in seiner Botschaft an Eisenhower am 27, Juni 1960: „Diesen Plan einer Kontrolle ohne Abrüstung hätten gewisse Kreise in den USA gern als Ergänzung zu der Praxis des Eindringens in den Luftraum anderer Länder zu Spionagezwecken verwendet.“35 Obwohl der sowjetische Chefdelegierte S o r i n in kritischer Einschätzung der westlichen Verhandlungsführung bereits am 25. März 1960 im Genfer Zehn-Mächte-Ausschiuß gefordert hatte, daß die Formel „Keine Abrüstung ohne Kontrolle“ notwendig ihre Ergänzung in der Formel „Keine Kontrolle ohne Abrüstung“-finden müsse, suchten die Westmächte trotz gegenteiliger Versicherungen auch in der, Folgezeit immer wieder, Fragen der Kontrolle isoliert von eigentlichen Abrüstungsmaßnahmen zu behandeln. Gleichzeitig suchten die Westmächte jede konkrete Terminvereinbarung über Abrüstungsschritte als „unrealistisch“ zu verwerfen. So betonte der britische Delegationschef Ormsby-Gore wiederholt, daß zeitliche Fristen für die Abrüstungsmaßnahmen nicht in Form eines starren Terminplanes aufgestellt werden könnten. Allerhöchstens seien „Schätzungen“ für die Dauer der einzelnen Abrüstungsphasen möglich. Der westliche „Abrüstungs“-Plan ließ denn auch völlig offen, ob die einzelnen Maßnahmen in zwei, fünf oder zehn Jahren durchgeführt werden sollten. Der Chefdelegierte der CSSR, N o s e k , erklärte hierzu mit Recht, daß ein Abrüstungsplan ohne zeitliche Festlegung der einzelnen Stufen völlig unverbindlich und unkonkret sei. Wohin nicht termingebundene Abrüstungsverhandlungen unld -Vereinbarungen führen, haben die letztlich ergebnislose Abrüstungskonferenz in Genf 1932 bis 1934 und -die langwierigen Abrüstungsverhandlungen nach 1945 anschaulich gezeigt. (Allein der Unterausschuß der UN-Abrüstungskommission hielt von 1954 1957 157 Sitzungen ab.) Besonders deutlich wurde die Nichtbereitschaft des Westens, wirklich zu Abrüstungsvereinbarungen zu gelangen, nach der Unterbreitung des modifizierten sowje- 33 vgl. Rede Gromykos vor dem UN-Slcherheitsrat, ND vom 28. Mai 1960, S. S. 34 Der Spiegel (Hamburg) 1960, Nr. 22, S. 21. 35 Archiv der Gegenwart, 1960, Folge 26, S. 8485. tischen Abrüstungsvorschlags vom 2. Juni 1960 (die Westmächte waren nach der Sabotage der Gipfelkonferenz durch die amerikanische und die Bonner Regierung ohne neue Vorschläge zur zweiten Etappe der Abrüstungsverhandlungen nach Genf gekommen): Bei den Verhandlungen im Londoner Unterausschuß der UN-Abrüstungskommission hatten die Westmächte vor drei Jahren ausdrücklich verlangt, daß die Reduzierung der konventionellen Streitkräfte an der Spitze aller Abrüstungsmaßnahmen stehen müsse. Als Begründung gaben sie vor, daß eine vorweggenommene atomare Abrüstung dem Westen seinen „atomaren Schnitzschild“ nehmen und ihn gegenüber den angeblich umfangreicheren konventionellen Streitkräften der sozialistischen Staaten benachteiligen würde. Die UdSSR stellte daraufhin in ihrem Plan der allgemeinen und vollständigen Abrüstung vom 18. September 1959 die Reduzierung der konventionellen Streitkräfte an die Spitze aller Abrüstungsmaßnahmen und sah die Vernichtung der Kern- und Raketenwaffen erst für die dritte und letzte Abrüstungsetappe vor. Daraufhin wandelten die Westmächte auf einmal ihre Ansicht und erklärten, daß doch der nuklearen Abrüstung die Priorität gegeben werden müsse. Durch den französischen Chefdelegierten M o c h wurde entsprechend einer von de Gaulle persönlich gegenüber Chruschtschow vertretenen Ansicht33 in Genf wiederholt vorgetragen, daß die vordringlichste Aufgabe ein Verbot und die Vernichtung der Kernwaffenträger sei. Die sozialistischen Staaten suchten auch diesen neuen westlichen Vorstellungen Rechnung zu tragen. Am 2. Juni 1960 unterbreitete die UdSSR den Vorschlag, entsprechend den französischen Wünschen die Abrüstung mit der Ausschaltung aller Beförderungsmittel für Massenvernichtungswaffen Raketen, Flugzeuge, Schiffe, U-Boote, Atomartillerie bei gleichzeitiger Liquidierung der ausländischen Militärstützpunkte zu beginnen. Und das Ergebnis? In krasser Abkehr von der ursprünglichen französischen Haltung erklärte Moch am 15. Juni 1960, daß sich nicht alle Kernwaffenträger bereits in einer ersten Etappe beseitigen ließen. Man müsse auch hier etappenweise Vorgehen und zunächst gemeinsame Studien über die verschiedenen Kontrollen durchführen)!). Der Westen verwarf mithin wiederum seine eigenen Pläne, als die erneute Kompromißbereitschaft der UdSSR eine ausgezeichnete Verständigungsmöglichkeit bot. Jetzt waren angeblich nur noch unbefristete “Studien“ über die Kontrolle der Kernwaffenträger möglich, obwohl der Einsatz von Kernwaffenträgern falls diese nicht abgeschafft oder zum mindesten als Kriegsmittel verboten werden natürlich durch noch so schöne Absprachen über ihre eventuellen Kontroll-möglichkeiten nicht verhindert werden kann. Die USA betonten darüber hinaus durch ihren Chefdelegierten Eaton, daß für sie die Auflösung der Militärstützpunkte in fremden Ländern, die mit der Vernichtung der Kernwaffenträger Hand in Hand gehen sollte, unannehmbar sei37, obwohl der Vorschlag der UdSSR selbstverständlich auch die Zurückziehung der sowjetischen Truppen vorsah, die in Übereinstimmung mit dem Warschauer Vertrag zur Zeit in Polen, Ungarn und der DDR stationiert sind. Trotz aller Bemühungen der sozialistischen Staaten konnten daher im Zehn-Mächte-Ausschuß nur eine für die Weltöffentlichkeit sehr aufschlußreiche Klärung der Fronten, aber keine Vereinbarungen erzielt werden. Da die Westmächte keine Bereitschaft bekundeten, außer Kontrollfragen auch effektive Abrüstungsschritte zu erörtern, machten sie die Verhandlungen in Genf schließlich gegenstandslos. In dieser Situation wäre es 36 Die Sowjetunion heute, 1960, Heft 24 (Beilage, S. 2). 37 ND vom 17. Juni 1960, S. 5. 600;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 600 (NJ DDR 1960, S. 600) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 600 (NJ DDR 1960, S. 600)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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