Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 588

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 588 (NJ DDR 1960, S. 588); „Nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen“, so steht es im Entwurf des westdeutschen Richtergesetzes. In der Praxis aber werden seltsamerweise Nazis und Kriegsverbrecher freigesprochen, mögen die Tatbestände des Strafgesetzes noch so eindeutig erfüllt sein. Dagegen sind Gegner des Militarismus durch westdeutsche Sondergerichte faktisch bereits verurteilt, noch ehe die Beweisaufnahme begonnen hat. Hierin zeigt sich: So wie der Bonner Staat ein Staat der Militaristen und Revanchisten ist, erweist sich seine Justiz als ein gefährliches Instrument zur Einschüchterung der Bevölkerung und zur Unterdrückung aller friedliebenden Kräfte. „Ohne Ansehen der Person!“ Der Richter der DDR vertritt mit den Interessen der Arbeiter und Bauern die Interessen des ganzen Volkes. Der westdeutsche Richter soll nach dem Gesetzeswortlaut Interessenvertreter des Volkes sein, wird aber in der Gerichtspraxis zum Verfechter der Abenteurerpolitik eines Adenauer, Strauß und Globke. In einem weiteren Abschnitt zieht Dr. Wagner aus der Tatsache, daß auf 100 000 Einwohner in der DDR nur fünf Richter, in der Bundesrepublik dagegen 21 Richter kommen, die Schlußfolgerung, in Westdeutschland bestünde ein größerer Rechtsschutz. Hat er bedacht, daß in Westdeutschland pro 100 000 Einwohner die Kriminalität viermal größer als in der DDR ist? Gab es im Jahr 1959 in der DDR 156 000 Straftaten, so waren es in der Bundesrepublik 1 951 290. Die entsprechenden Kriminalitätsziffern betragen 904 zu 3547. Dies bedarf keines weiteren Kommentars. Ein ähnliches Verhältnis besteht in Zivilsachen. Ein bedeutsamer Teil der Arbeit unserer Justiz wird in Form von Rechtsberatungen und Aussprachen mit Vermietern und Mietern, mit LPG-Mitgliedern usw. geleistet. Bauern, die sich in Genossenschaften zu gemeinsamer Arbeit zusammengeschlossen haben, spüren nicht das Bedürfnis, Zivilprozesse gegeneinander zu führen. In Westdeutschland dagegen bringen die Vertreibung von 200 000 Kleinbauern von Land und Hof ebenso wie die ständigen Mieterhöhungen u. a. eine Fülle von Streitigkeiten mit sich, die in Form von oft langwierigen Prozessen vor den Gerichten ausgetragen werden. Dr. Wagner nennt als weitere Gründe der niedrigeren Zahl der Richter in der DDR: die vereinfachte Gerichtsorganisation, die Ausgliederung richterlicher Aufgaben und ihre Übertragung auf andere Stellen und die starke Heranziehung von Laien zur Rechtsprechung. Hierin hat er nicht einmal unrecht. Die vereinfachte Gerichtsorganisation (Kreis-, Bezirks- und Oberstes Gericht) hat sich unzweifelhaft bewährt, ebenso wie die Beseitigung der Revisionsinstanz. Während sich ' in Westdeutschland viele Prozesse über mehrere Tatsacheninstanzen und durch die Revision hindurchschleppen. wovon oft nur die Rechtsanwälte profitieren, behält in der DDR jeder Bürger den Überblick über den Prozeßverlauf, und keiner von ihnen wird durch den Wegfall der Revisionsinstanz in seinen Rechten geschmälert. Nichts hat Westdeutschland auch der umfassenden Heranziehung der Schöffen zur Rechtsprechung an den Gerichten der DDR entgegenzusetzen. Hierzu muß Dr. Wagner feststellen: „Laien werden an der Rechtspflege weit intensiver beteiligt als in der Bundesrepublik.“ Es bleibt dem nur hinzuzufügen, daß die Schöffen der DDR als Richter aus dem Volk mit allen Fragen und Problemen der Justizarbeit vertraut gemacht werden und somit aus voller Sachkenntnis ihr verantwortliches Amt ausüben können. Dr. Wagner beklagt des weiteren die seiner Ansicht nach zu kurze Wahlperiode der Richter in der DDR. Er verweist auf die lebenslängliche Ernennung der westzonalen Richter, wodurch seiner Meinung nach die persönliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet wird. Trägt diese sog. persönliche Unabsetzbarkeit der Richter in Westdeutschland aber nicht gerade dazu bei, daß in den Gerichten reaktionäre Kräfte konserviert werden unter ihnen nachgewiesenermaßen über 1000 Blutrichter aus Hitlers Sondergerichten! Wird auf diese Weise nicht das Ansbacher Gericht gegen den Willen des Volkes abgeschirmt, das den SS-Mördergeneral Simon zum dritten Mal freisprach und dabei Hitlers Mordbefehle als beachtenswerte Gesetze anerkannte?! Das Wesen der von bürgerlicher Seite gestellten Forderung nach Unabsetzbarkeit der Richter entlarvte Walter Ulbricht bereits auf dem II. Parteitag der SED im Jahr 1947: „Die Unabsetzbarkeit ist ein Privileg, das durch nichts gerechtfertigt ist, das vielmehr der gefährlichen Tendenz dient, die Justiz zu einem Staat im Staate zu machen, sie politisch vom Volke unabhängig zu machen, zu einer sicheren Macht gegen den Willen der Volksvertretung Der Richter dagegen, der in seiner Rechtsprechung ganz auf dem Boden der demokratischen Interessen des Volkes steht, braucht nicht die Forderung seiner Unabsetzbarkeit zu erheben, denn das Volk wird zu" ihm Vertrauen haben.“ Diese Ausführungen haben für die Auseinandersetzung mit der reaktionären Entwicklung der westdeutschen Justiz eine hohe aktuelle Bedeutung. Wie der Artikel des Dr. Wagner beweist, versteifen sich viele westdeutsche Juristen noch immer auf ihr Privileg der Unabsetzbarkeit. Die Richter der DDR dagegen stützen sich auf das Vertrauen des Volkes zu seiner Justiz. Hiergegen kann auch die Argumentation eines Dr. Wagner aus Karlsruhe nicht an. Er wird erleben, daß die Idee einer demokratischen Richterwahl auch in der westdeutschen Bevölkerung Raum gewinnt und die Menschen solche Richter fordern, die das Vertrauen der Werktätigen haben und in ihrem Sinne Recht sprechen. Buchbesprechung Dr. W. Stolz, Die Garantie für technische Gebrauchsgüter. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959, 152 Seiten, Preis: 5 DM. Der Arbeit liegen umfassende Untersuchungen in volkseigenen Betrieben vieler Industriezweige, staatlichen Organen und Handelsorganen sowie eine gründliche Auswertung der Literatur und Rechtsprechung zugrunde. Die Betrachtungen berücksichtigen die außerordentlich vielfältigen ökonomischen, technischen und wirtschaftspolitischen Beziehungen und bringen eine umfassendere Behandlung der Garantie, als sie der Titel in seiner Beschränkung auf technische Gebrauchsgüter vermuten läßt. Ein wesentlicher Wert der Arbeit liegt darin, daß mit ihr die erste komplexe Untersuchung der sozialistischen Rechtswissenschaft zu den Fragen der Garantie vorliegt. Sie nimmt nur die Fragen der Garantie im Vertragssystem aus, die aber in dem Umfang behandelt werden, wie sie mit der Garantie für Erzeugnisse des Bevölkerungsbedarfs im Zusammenhang stehen. Die bisherigen Untersuchungen über die Garantie orientierten sich zu wenig auf die Gegebenheiten der Praxis, oder die Verfasser gingen von bestimmten Fällen aus, ohne die Gesamtheit der ökonomischen Zusammenhänge im Auge zu haben. Tatsächlich aber liegt, wie der Verfasser feststellt, der Kernpunkt der Problematik in der Unterschiedlichkeit der Erzeugnisse, die naturgemäß bei einer rechtlichen Regelung berücksichtigt werden müßte. Für geplante Gesetzgebungsakte auf dem Gebiet der Garantie sollte die Auffassung des Verfassers ernstlich geprüft werden, nach der von einer weiteren gesetzlichen 588;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 588 (NJ DDR 1960, S. 588) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 588 (NJ DDR 1960, S. 588)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Untersuchungsorganen und mit den Dustizorganen wur: mit den Untersuchungshandlungen und -ergebnissen - die Friedens- und Sicherheitspolitik, dieVirtschaf ts- und Sozialpolitik sowie die Kirchen-, Kult Bildungspolitik von Partei und Regierung, den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik, den Befehlen und eisungen des Genossen Minister sowie des Leiters der Diensteinheit des bereits zitiexten Klassenauftrages der Linie ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen und Einrichtungen übergeben werden. Im Interesse zielstrebiger Realisierung der politisch-operativen Aufgabenstellung und der Erhöhung der Effektivität des Einsatzes operativer Kräfte und Mittel sowie die wesentlichen Realisierungsetappen und ist eine wesentliche Grundlage für die Jahresplanung. Sie wird realisiert durch längerfristige Planvorgaben und Planorientierungen, längerfristige Konzeptionen sowie längerfristige Pläne.

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