Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 577

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 577 (NJ DDR 1960, S. 577); sprechen. Hier lernen wir einzuschätzen, wie es in den einzelnen LPGs und auch im Bewußtsein unserer Genossenschaftsbauern aussieht. Durch unsere Mitarbeit in den Konsultationsstützpunkten können wir die Genossenschaftsbauern für die vielfältigen Probleme unserer Arbeit interessieren, auf die Mitarbeit in den Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit und auch auf die Richterwahl hin-weisen. Hier können wir an Hand konkreter Fälle die Statuten und die innere Betriebsordnung erläutern; hier können wir uns aber auch gewisse landwirtschaftliche Elementarkenntnisse aneignen, ohne die wir in Zukunft nicht auskommen werden. Wir haben für jeden Konsultationsstützpunkt einen juristischen Mitarbeiter verantwortlich gemacht. Auch ein Rechtsanwalt arbeitet in einem dieser Stützpunke mit. Wenn die aufgetauchten Probleme an Ort und Stelle nicht geklärt werden können, beraten die Verantwortlichen der Stützpunkte gemeinsam. Zu diesem Zweck findet wöchentlich einmal eine Besprechung statt, auf der wir unter Hinzuziehung eines Vertreters der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Kreises auch unsere Erfahrungen auswerten. Die ersten Teilnahmen an den Beratungen der Konsultationsstützpunkte gaben uns schon wertvolle Hinweise. Z. B. finden in der LPG in Königenrode kaum Mitgliederversammlungen statt, die innergenossenschaftliche Demokratie ist nicht gewährleistet; in den Harz-dörfem wird das Statut in der Frage der individuellen Wirtschaft verletzt: Wegen des angeblich schlechteren Bodens bekommen die Genossenschaftsbauern hier nicht zwei, sondern drei und vier Morgen Land für ihre Hauswirtschaft. Vielerorts bewirtschaften Genossenschaftsbauern noch sog. Schwarzflächen und werden dadurch von der genossenschaftlichen Arbeit abgelen'kt. In der LPG in Westerhausen herrscht die merkwürdige Vorstellung, daß die Genossenschaftsbauern, die noch ein oder zwei Pferde in ihrer individuellen Wirtschaft hatten und damit die kleinen Felder der im Dorf wohnenden Industriearbeiter bearbeiteten und auch hin und wieder Lohnfuhren ausführten, ihr Gewerbe anzumelden hätten, anstatt sie verstärkt für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Wir haben deshalb beschlossen, daß in Zukunft in unserer Dorfzeitung die aufgetauchten Rechtsprobleme behandelt werden sollen. Dadurch hoffen wir, auch unsere Pressearbeit, die bislang sehr mangelhaft war, zu verbessern. Um die Zusammenarbeit mit den Gemeinden enger zu gestalten und die Klassenlage besser einzuschätzen, haben wir die territoriale Geschäftsverteilung eingeführt. Wenn ein Richter jeweils alle auftauchenden Rechtsprobleme aus einer Gemeinde selbst behandelt, kann er seine Rechtsprechung qualifizierter durchführen und auch die politische Massenarbeit auf die Schwerpunkte des Ortes richten. Audi eine Ortskartei sollte bei keinem Gericht fehlen. Hier sind die wichtigsten ökonomischen, gesellschaftlichen, kriminellen, zivil- und familienrechtlichen Erscheinungen des Dorfes festgehalten. Durch diese Ortskartei sind wir auch in der Lage, zielgerichteter und besser Recht zu sprechen. Zur Diskussion Die Gerichtsverhandlung im neuen Zivilprozeß Von Prof. Dr. FRITZ NIETHAMMER, Abteilung Zivilrecht im Prorektorat für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ I Die bisherigen Publikationen zum neuen Zivilprozeßrecht haben der Frage, wie die Verhandlung auszugestalten ist, verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Püschel* und Kellner” berühren das Problem zwar, doch befassen sie sich hauptsächlich mit solchen Fällen, die ihrer Ansicht nach ohne Verhandlung erledigt werden können. Trotzdem ist auch dieses Problem nicht ohne Bedeutung. Gerade die gerichtliche Verhandlung ist eine sehr wichtige Form der dem Gericht obliegenden staatlichen Leitungstätigkeit. Die Wirkungen, die von der Verhandlung auf direkte und indirekte Beteiligte und nicht zuletzt auf die Zuhörer ausstrahlen, sind sogar sehr stark; eine gleich intensive und unmittelbare Wirkung geht kaum von einer anderen Einrichtung des Prozeßrechts aus. Es ist also unbedingt notwendig, die Verhandlung im Zivilprozeß so auszugestalten, daß die von ihr ausstrahlenden intensiven Wirkungen das sozialistische Rechtsbewußtsein einer möglichst großen Anzahl von Bürgern so stark wie möglich fördern und entwickeln. Das muß schließlich zur bewußten und freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Zivil- und Familienrechts führen, wenn auch 1 2 1 Püschel, Die Vorprüfung der Klage in Zivilsachen, NJ 1959 S. 265 fl. 2 Kellner, Die Vorprüfung der Klage in Zivilsachen, NJ 1959 S. 372. das Prozeßrecht nur eine der zu diesem Ziele führenden Methoden sein kann. Um diese Ziele zu erreichen, muß die mündliche Verhandlung als lebhafte ideologische Auseinandersetzung insbesondere mit solchen Bürgern gestaltet werden, deren Bewußtsein noch stark mit bürgerlichen Denk-und Lebensgewohnheiten behaftet ist. Wenn es bisher, von erfreulichen Ansätzen abgesehen, noch nicht recht gelungen ist, die Verhandlung im Zivilprozeß zu einem solch wirksamen Instrument staatlicher Leitungstätigkeit zu machen, so lag dies insbesondere daran, daß der Schwerpunkt des Verfahrens in den Schriftsätzen lag und die Verhandlung daher ohne genaue Aktenkenntnis einfach unverständlich bleiben mußte, sowie auch daran, daß das Verfahren meist unkonzentriert in mehreren, nur in losem Zusammenhang miteinander stehenden Abschnitten durchgeführt wurde, was die Verständlichkeit der Vorgänge gleichfalls sehr erschwerte. Deshalb nahmen am Zivilprozeß auch nur selten Zuhörer teil. Die Gerichte fanden sich damit ab. Sie versuchten selten Menschen, welche die Sache sehr wohl angehen konnte, für die Teilnahme an der Verhandlung zu gewinnen, wenn sie diese nicht als Zeugen oder Sachverständige benötigten. In dieser ganzen überkommenen Einstellung der Gerichte zum Zivilprozeß steckt die bürgerliche Anschauung, daß zivil- und insbesondere familienrechtliche 577;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung. Das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Mdl Verwaltung Strafvollzug hat in Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu erfolgen. Der Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens sowie der politisch-operativen Aufgabenstellungen der Linie. Die Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung des Beschul-digten am gesamten Strafverfahrfen als Beitrag zur allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise strafrechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

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