Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 573

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 573 (NJ DDR 1960, S. 573); Die Justiz- und Sicherheitsorgane der Bezirksebene, die durch ihre zentralen Leitungen auf Schwerpunkte der Verbrechensbekämpfung hingewiesen werden, deren Beachtung in der gesamten Republik erforderlich ist, tragen diese wichtigen Gesichtspunkte für die Organisierung von Ordnung und Sicherheit an die Volksvertretung im Bezirk heran. Das führt nicht nur zur Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte bei der Gestaltung der Leitungstätigkeit im Bezirk, sondern gewährleistet auch, daß die von der Zentrale gestellte Schwerpunktaufgabe der Verbrechensbekämpfung nicht isoliert von den bezirklichen Gegebenheiten in Angriff genommen, sondern unter Beachtung der bezirklichen Verhältnisse genauer bestimmt und nunmehr kollektiv von den Justiz- und Sicherheitsorganen und den örtlichen Organen der Staatsmacht gelöst wird. Der maximale Erfolg bei der Erfüllung des Siebenjahrplans ist nur gewährleistet, wenn bei der Lösung aller Aufgaben der sozialistischen Umgestaltung gleichzeitig auch die Fragen der Ordnung und Sicherheit berücksichtigt werden. Deshalb muß die einheitliche sozialistische Leitung des Kampfes der Massen um den Sieg des Sozialismus komplex auch die Organisierung von Ordnung und Sicherheit umfassen. Mit der Leitung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus in ihrem Zuständigkeitsbereich obliegt den örtlichen Volksvertretungen in den Kreisen und Bezirken u. a. auch die Verantwortung für die Koordinierung der Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane. Das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht hebt als ein Charakteristikum dieser engen Zusammenarbeit hervor, daß die Justiz- und Sicherheitsorgane die örtlichen Volksvertretungen als oberste Machtorgane in ihrem Zuständigkeitsbereich zu achten und zu stärken haben. Wie eine Komplexbrigade des Ministeriums des Innern auf Grund ihrer in der Zeit vom Oktober bis Dezember 1959 durchgeführten Untersuchungen im Bezirk Suhl feststellte, zeigte sich fast in allen Staatsorganen eine ernsthafte Unterschätzung der Fragen der Ordnung und Sicherheit. Deshalb beauftragte das Präsidium des Ministerrates am 10. März 1960 den Minister des Innern und den Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte, nach Abstimmung mit dem Minister der Justiz und dem Generalstaatsanwalt festzulegen, „wie in den örtlichen Organen die komplexe Arbeit zu organisieren ist und durch die örtlichen Organe breiteste Kreise der Werktätigen in den Kampf um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei der Durchführung des Gesetzes über den Sieben jahrplan einzubeziehen sind“. Das Ergebnis war die „Gemeinsame Direktive des Ministers des Innern, des Ministers der Justiz, des Generalstaatsanwaltes und des Staatssekretärs für die Anleitung der örtlichen Räte zur verstärkten Einbeziehung der Werktätigen und zur komplexen Zusammenarbeit der örtlichen Organe beim Kampf um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit als Bestandteil der Durchführung des Gesetzes über den Siebenjahrplan“ vom 17. Mai 1960. Die Gemeinsame Direktive verlangt u. a. die grundsätzliche Verbesserung der Arbeit zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit durch Herbeiführung eines komplexen Zusammenwirkens der örtlichen Organe der Staatsmacht mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sowie einer engen Zusammenarbeit mit den Massenorganisationen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zu den durchzuführenden Maßnahmen gehört insbesondere, daß die „1. Stellvertreter mit den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, des Ministeriums für Staatssicherheit, der Staatsanwaltschaft und der Justiz zur Beseitigung bestehender Schwer- punkte die Arbeitspläne abzustimmen und die Aufgaben zu koordinieren“ haben. Bestrebungen, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane wie die der örtlichen Organe der Staatsmacht bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu koordinieren, waren im Bezirk Halle schon seit Mitte des Jahres 1959 im Gange. Bis dahin waren bei gemeinsamen Besprechungen der Leiter der Justiz-und Sicherheitsorgane zwar Informationen ausgetauscht, aber keine komplexe Organisierung der Ordnung und Sicherheit im Bezirk vorgenommen worden. Etwa seit Mitte vorigen Jahres entwickelte sich im Bezirk Halle eine Methode zur Koordinierung der Arbeitspläne und der Aufgaben der Justiz- und Sicherheitsorgane, die die in den Beschlüssen des Bezirkstages festgelegten Schwerpunktaufgaben der Planerfüllung im Bezirk berücksichtigt und diese mit den zentralen Aufgaben der Justiz- und Sicherheitsorgane in Übereinstimmung bringt. Von Anfang an war klar, daß kein zusätzliches Organ, kein neuer Apparat, keine weitere Institution geschaffen werden sollte. Angestrebt wurde nur die regelmäßige gemeinsame Beratung der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane auf der Bezirksebene unter dem Vorsitz des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. Die gemeinsame Beratung durfte weder zu einer Minderung der Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen Organs führen, noch durften die spezifischen Aufgaben jedes einzelnen Organs verwischt werden. Jedes Organ hatte die gemeinsam festgelegten Aufgaben eigenverantwortlich durch die seiner Eigenart entsprechenden Maßnahmen zu lösen. Monatlich einmal kamen die verantwortlichen Leiter der Bezirksstaatsanwaltschaft, des Bezirksgerichts, der Bezirksjustizverwaltungsstelle, der Abteilung K der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, ein Vertreter des Ministeriums für Staatssicherheit, später auch ein Vertreter des Instituts für Strafrecht zusammen, um unter dem Vorsitz des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes über ihr komplexes Zusammenwirken zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit zu beraten. Zu einigen Beratungen wurden auch Vertreter anderer Organe (z. B. der Direktor der Deutschen Invest-Ban'k, der Leiter der Abteilung Finanzrevision, Vertreter der Deutschen Versicherungsanstalt) hinzugezogen. In ihren Zusammenkünften berieten die genannten Funktionäre über Maßnahmen, die zu treffen waren, um den bei der Planerfüllung im Bezirk auftretenden Hemmnissen an Schwerpunkten des sozialistischen Aufbaus, den sich in der Kriminalitätsanalyse äußernden Rückständen der sozialistischen Umwälzung und der zur erwartenden Feindarbeit an neuen Etappen der sozialistischen Umgestaltung wirksam entgegenzutreten. Um zu erreichen, daß der Bezirkstag bei seiner Leitungstätigkeit umfassender als bisher auf die Fragen der Ordnung und Sicherheit eingehen kann, würde in einer der vom 1. Stellvertreter geleiteten Beratungen mit den Leitern der Justiz- und Sicherheitsorgane beschlossen, gemeinsam eine Kriminalitätsanalyse zu erarbeiten. Als Teil eines Überblicks über den Stand der Ordnung ,und Sicherheit im Bezirk sollte sie dazu beitragen, daß der Bezirkstag alle Staatsorgane im Bezirk zur Festigung der inneren Ordnung und Sicherheit mobilisiert und verpflichtet. 1 Gemeinsam mit dem 1. Stellvertreter haben die Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane das erforderliche Material zusammengestellt, auf dessen Grundlage der 1. Stellvertreter am 17. November 1959 vor dem Bezirkstag berichtete. In Vorbereitung der Bezirkstagssitzung hatte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz des Bezirkstages sich mit den Vorsitzenden der anderen 573;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 573 (NJ DDR 1960, S. 573) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 573 (NJ DDR 1960, S. 573)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die Erarbeitung solcher Informationen, die Auskunft geben über die politische Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit, das Auftreten und Verhalten gegenüber Mißständen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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