Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 571

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 571 (NJ DDR 1960, S. 571); gewertet werden, um zu erreichen, daß die Handelsorgane ihre Arbeitsweise entsprechend verändern und die säumigen Schuldner ihren Verpflichtungen nach-kommen. Wie vielfältig die Möglichkeiten z. B. bei der vorbeugenden Tätigkeit sein können, sei an einem weiteren Beispiel auf gezeigt: Der Verklagte hatte seine Familie es war ein minderjähriger Sohn vorhanden verlassen, um sich zusammen mit einer anderen Frau einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt zu besorgen. Er hatte als Kraftfahrer sehr gut verdient, nahm aber nun, um seiner Ehefrau nicht so viel Unterhalt zahlen zu müssen, eine Arbeitsstelle in einer HO-Gaststätte an, auf der er etwa halb so viel Lohn erhielt wie früher. In dem Unterhaltsprozeß wirkte der Staatsanwalt mit und befürwortete den Klageantrag der Frau. Gleichzeitig teilte er dem Kreisbetrieb der HO-Gaststätten den Sachverhalt mit und 'forderte ihn auf, auf den Verklagten erzieherisch einzuwirken. Der Betrieb setzte sich daraufhin mit dem Verklagten auseinander. Die Aussprache mit dem Arbeitskollektiv hatte Erfolg: Der Verklagte löste das Arbeitsrechtsverhältnis, um zu seiner Familie zurückzukehren. Durch Rückfrage beim Volkspolizeikreisamt erfuhr der Staatsanwalt, daß der Verklagte wieder bei seiner Familie wohnt. Er wandte sich nunmehr an den früheren Betrieb des Verklagten und erreichte, daß dieser wieder seine alte Stelle als Kraftfahrer erhielt. Der Staatsanwalt veranlagte die Justizverwaltung, dieses Beispiel im Bezirksmaßstab auszuwerten. Die auf dem Gebiet des Familienrechts vorhandenen guten Beispiele zeigen, wie eng sich gerade auf diesem Gebiet die Interessen des einzelnen mit denen der Gesellschaft berühren. Damit soll aber nicht gesagt werden, daß nunmehr die Familiensachen bei der künftigen Mitwirkung des Staatsanwalts besonders in den Vordergrund treten sollen. Im wesentlichen kann vielmehr das auf Grund der statistischen Unterlagen festgestellte Verhältnis bei der Mitwirkung aufrechterhalten bleiben: bei Sachen, in denen eine Partei Volkseigentum vertritt, 33 Prozent, bei Arbeitsrechtssachen 38 Prozent und bei Familiensachen 1 Prozent der registrierten Verfahren. Dieser Umfang ist nach den bisherigen Erfahrungen auf den Schwerpunktgebieten ausreichend, aber auch erforderlich, um einen Überblick über die Rechtsprechung im örtlichen Bereich zu gewährleisten. Das schließt selbstverständlich für die einzelnen Bezirke eine ständige Überprüfung der richtigen Relation nicht aus. Die Formen und Methoden der Mitwirkung sind nicht etwa Starres und Feststehendes, sondern ändern sich mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung. Sie richten sich nach der ökonomischen und gesellschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Verfahrens. Angefangen von den regelmäßigen Einsichtnahmen in die bei Gericht anhängigen Verfahren (einschließlich Mahnverfahren) und den sich anschließenden gemeinsamen Besprechungen mit dem Gericht über die Verteilung der Aufgaben spannt sich der Bogen der Mitwirkung sehr weit. Auszugehen ist hierbei von der gesamtstaats-anwaltschaftlichen Tätigkeit (z. B. Strafrechts- und Allgemeine Aufsichtstätigkeit, Zusammenarbeit mit den Vertragsgerichten, Arbeitsgerichten und den Konfliktkommissionen, gezielte Kassationstätigkeit, u. a.). In diesem Zusammenhang noch ein kurzer Hinweis auf die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten: Es dürfte wohl Klarheit darüber bestehen, daß auch hier neue Formen in der Zusammenarbeit gefunden und angewendet werden müssen. Eine solche neue Form zeigt sich z. B. in der folgenden Erledigung einer Anfrage: Ein Rechtsanwalt hatte der Obersten Staatsanwaltschaft mehrere Fälle von Verletzungen der Unfallschutz- bestimmungen geschildert und um Auskunft über spezielle Rechtsfragen zu diesem Problemkreis gebeten. Die Auskunft wurde nicht ihm direkt, sondern an den Bezirksstaatsnwalt mit der Auflage erteilt, die einzelnen Fragen auf einer Dienstbesprechung zu behandeln und hierzu das Kollegium der Rechtsanwälte einzuladen. Damit sollte festgestellt werden, ob es sich bei den genannten Fällen um eine allgemeine Erscheinung im Bezirk handelt. Gleichzeitig sollte eine engere Verbindung zwischen Rechtsanwalts-Kollegium und Bezirksstaatsanwalt hergestellt werden. Neuerdings hat sich zur besseren Vorbereitung der Mitwirkung des Staatsanwalts in Zivilsachen die Anfertigung von Analysen als sehr wirksam erwiesen. Hierbei ist allerdings zu beachten, daß eine Analysentätigkeit erst dann sinnvoll ist, wenn es sich um wirkliche Schwerpunkte handelt. Sie muß dem Ziele dienen, in das jeweilige gerichtliche Verfahren einzufließen und zur Lösung des Konflikts in umfassender, die Hemmnisse beseitigender Weise beizutragen. Das Initiativrecht des Staatsanwalts wird künftig mit zur Beseitigung der Spontaneität des Zivilverfahren beitragen und die Planmäßigkeit der Zivilrechtsprechung erleichtern6. Rolle und Aufgaben der Zivilrechtsprechung des Bezirksgerichts Um die Kreisgerichte richtig anleiten zu können, müssen sich die Bezirksgerichte eine umfassende Kenntnis der in den Kreisen vorhandenen Schwerpunkte verschaffen, die sich in den Beschlüssen der Partei, der Volksvertretungen und ihrer Organe wider spiegeln. Dazu bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit der Justizverwaltungsstelle und der Bezirksstaatsanwaltschaft. Die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit wird dadurch dokumentiert, daß die Bezirksgerichte von den Justizverwaltungsstellen angeleitet werden. Die Formen der Zusammenarbeit sind vielfältig und. je nach den Gegebenheiten verschieden. Im Vordergrund stehen die gemeinsamen Beratungen der Parteiorganisationen, der Sitzungskollektive und die gemeinsamen Dienstbesprechungen. Auf der Grundlage der in diesen Beratungen festgelegten Grundsätze der einheitlichen Aufgaben erfolgt z. B. die Überprüfung der Rechtsprechung durch die einzelnen Senate, die Teilnahme an der operativen Tätigkeit der Justizverwaltungsstellen, die Auswertung der Analysen usw. Die Anleitung der Kreisgerichte durch die Bezirksgerichte geschieht in erster Linie durch die Rechtsprechung. Jede Entscheidung der Bezirksgerichte in erster und zweiter Instanz muß die Kreisgerichte auf die noch bessere Lösung der gesellschaftlichen Konflikte im Interesse der sozialistischen Entwicklung orientieren. Das geschieht dadurch, daß die Urteile die Ursachen des gesellschaftlichen Konflikts heraussteilen. Um die Rolle des Bezirksgerichts als staatliches Leitungsorgan auch im Urteil zum Ausdruck zu bringen, sollte von der alten Form, die die Parteiherrschaft in den Vordergrund stellt, abgegangen werden. Die Bezirksgerichte müssen sich kritisch mit den festgestellten Mängeln der erstinstanzlichen Entscheidungen und der Durchführung der erstinstanzlichen Verfahren auseinandersetzen und Hinweise für die richtige Auswertung der Verfahren geben. Dies geschieht außer in den Urteilen selbst vor allem durch die Gerichtskritik und in besonderen Anleitungsschreiben an die Richter, in persönlichen Aussprachen mit ihnen, im Zusammenwirken mit den Instrukteuren der Justizverwaltungsstellen, durch Teilnahme an Verhandlungen t der Kreisgerichte oder auch durch zweitinstanzliche Verhandlungen des Bezirksgerichts am Sitz des Kreisgerichts unter Hinzuziehung der in erster Instanz tätig 8 vgl. hierzu Langner, Gedanken zur gesetzlichen Regelung eines selbständigen Klagerechts des Staatsanwalts, NJ 1960 S. 62 ff. 571;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 571 (NJ DDR 1960, S. 571) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 571 (NJ DDR 1960, S. 571)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X