Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 569

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 569 (NJ DDR 1960, S. 569); willig übernommene Verpflichtungen in Betracht. Es wird darauf geachtet, daß die Beratungen nicht den Charakter von Gerichtsverhandlungen annehmen. Gerichtliche Verfahrensregeln gelten nicht. Die Beteiligten werden vor Beginn der Beratung über Sinn und Zweck der. Einrichtung unterrichtet. Die Beratungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Kollektiv kann aber auch, wenn es ihm zweckmäßig erscheint, die Beratungen nur mit den Beteiligten durchführen. Die Einladung erfolgt formlos durch die Nationale Front, die Teilnahme ist freiwillig. Eine Protokollabschrift über den Beratungsablauf erhält die Arbeitsgruppe gesellschaftliche Erziehung des Schöffenaktivs des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwalt und der Kreisausschuß der Nationalen Front. Die Justizorgane und das Schöffenaktiv leiten die Arbeit der Kollektive an und unterstützen sie. Falls in der Rechtsantragstelle oder in der Rechtsauskunft geeignete Fälle auftreten, wird den Bürgern empfohlen, das Schieds-kollektiv in Anspruch zu nehmen. Die Bildung der Kollektive wurde bis Ende März dieses Jahres in allen 20 Wohnbezirken der Stadt Stendal abgeschlossen. Seither wurden mehr als 20 Beratungen durchgeführt, und zwar hauptsächlich in Mietstreitigkeiten. In fast allen Fällen konnte eine Beilegung des Konflikts erreicht werden. Bei der Übertragung der in der Stadt Stendal mit den Schiedskollektiven gemachten positiven Erfahrungen auf die Gemeinden des gesamten Kreisgebiets dieses Ziel haben sich die Justizorgane des Kreises Stendal gestellt sind Erwägungen darüber anzustellen, ob nunmehr überall Schiedskollektive gebildet werden sollen oder ob es möglich ist, die Behandlung von Zivilrechtsstreitigkeiten anderen bereits bestehenden Kommissionen zu übertragen. Dabei muß Klarheit erzielt werden über die Aufgaben und Ziele, die Zusammensetzung der Kommissionen und ihre Beziehungen zu anderen Kommissionen. Wenn auch nicht erstrebt wird, etwa recht viele Kommissionen zu bilden, deren Aufgabengebiete sich überschneiden würden oder in denen u. U. derselbe Personenkreis tätig sein würde, so muß doch eine klare Abgrenzung geschaffen werden, um keine Verwischung des Charakters und der Aufgaben der einzelnen Kommissionen herbeizuführen. So ist es z. B. nicht möglich, die Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten den in den Gemeinden gebildeten Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit zu übertragen, da es sich bei diesen Kommissionen um Organe der örtlichen Volksvertretungen handelt und die Übertragung derartiger Aufgaben sie von ihren staatlichen Aufgaben ablenken würde. Außerdem würde das lediglich die Übertragung von einem staatlichen Organ dem Gericht auf ein anderes staatliches Organ die ständige Kommission bedeuten. Die klare Abgrenzung der Aufgaben der einzelnen Kommissionen bedeutet jedoch nicht, daß diese Kommissionen nicht dennoch eng Zusammenarbeiten sollen. So haben z. B. im Kreis Merseburg die Konfliktkommissionen in den volkseigenen Betrieben bei einigen Beratungen Mitglieder der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit der Gemeinde eingeladen, in der der Rechtsverletzer wohnt. Es wurden auch Protokolle ausgetauscht. Ähnliche Beziehungen müssen auch zwischen den Konfliktkommissionen und den Schiedskollektiven bestehen. Im übrigen müssen bei der Prüfung der Frage, welcher Kommission die Schlichtung von Streitigkeiten übertragen werden soll, die örtlichen Bedingungen entscheiden. Es sollte immer das Organ den Konflikt behandeln, in dessen Bereich der erzieherische Erfolg am größten ist. 3. Die Einbeziehung der Werktätigen in den Zivilprozeß muß entsprechend den politisch-ökonomischen Schwerpunkten des Kreises erfolgen. Sie darf nicht schematisch sein. Es kommt vielmehr darauf an, solche Verfahren, die es ermöglichen, Widersprüche komplex zu beseitigen, unter Einbeziehung der Werktätigen zu verhandeln. Bereits im Vorverfahren, wie es in der neuen ZPO geregelt werden soll, kommt es darauf an, anhängig gewordene Zivilverfahren mit Hilfe gesellschaftlicher Kräfte einer endgültigen Lösung zuzuführenL Auch nach der jetzigen ZPO ist es möglich, ein Vorverfahren durchzuführen. Dafür gibt es schon einige Beispiele, von denen nur zwei genannt werden sollen: Die Einreichung zahlreicher Zahlungsbefehle gegen Teilzahlungsschuldner nahm das Kreisgericht Bitterfeld3 4 zum Anlaß, eine Aussprache mit Vertretern der staatlichen Handelsorgane, der Sparkasse sowie der Sekretäre des Gerichts herbeizuführen, in der auf die formale Arbeitsweise der Handelsorgane bei der Einreichung von Zahlungsbefehlen hingewiesen wurde. Außerdem wurde durch Aussprachen in Großbetrieben erreicht, daß viele Teilzahlungsschuldner damit einverstanden waren, ihre Abzahlungsraten vom Arbeitslohn einzubehälten und sofort den Handelsorganen überweisen zu lassen. Im Anschluß an diese Maßnahmen konnten dann 70 Zahlungsbefehle zurückgenommen werden. Die Justizorgane in Güstrow haben ebenfalls im Vorverfahren auf Mietschuldner Einfluß genommen. Sie empfahlen dem VEB Kommunale Wohnungsverwaltung auf Grund festgestellter Mängel, vor Einreichung der Zahlungsbefehle die Arbeitsstelle der Mietschuldner von den Rückständen in Kenntnis zu setzen. Dort wird jetzt regelmäßig unter Einschaltung der BPO bzw. der BGL mit den säumigen Zahlern gesprochen. Diese Maßnahme hat dazu geführt, daß nicht nur der Eingang der Zahlungsbefehle zurückgegangen ist, sondern selbst Mietschuldner, die schon öfter in Erscheinung getreten waren, jetzt ihren Verpflichtungen pünktlich nach-kommen. Bei der Durchführung des Verfahrens muß sich das Gericht Gedanken darüber machen, welchen Personenkreis es zur Verhandlung lädt. Es kommt darauf an, mehr als bisher Mitglieder der gesellschaftlichen Organisationen oder Funktionäre der Nationalen Front, die eine Einschätzung über das Verhalten der Parteien geben können, in das Verfahren einzubeziehen, weil diese in der Lage sind, die Ursachen des Konflikts aufdecken zu helfen. Dadurch ist es dem Gericht möglich, den Umfang und die Form der Auswertung zu bestimmen. In besonderen Fällen ist es notwendig, die Verhandlung an Ort und Stelle durchzuführen. Hier ist besonderer Wert auf eine genaue 'Protokollierung zu legen. Das Gericht kann aber auch Hinweise an gesellschaftliche Organisationen geben, außerhalb des Prozesses eine Klärung des Konflikts herbeizuführen. Gegebenenfalls kann das Ruhen bzw. die Aussetzung des Verfahrens angeordnet werden, um der zuständigen Parteiorganisation, dem Schöffenkollektiv, dem Frauenausschuß oder auch der Konfliktkommission Gelegenheit zu geben, mit dem Ziel der Einigung auf die Parteien einzuwirken. Kommt es zur Lösung des Widerspruchs durch Einigung der Parteien vor Gericht, so sollte der gerichtliche Vergleich begründet werden, um die erzieherische Wirkung zu erhöhen. Das Gericht muß dabei anführen, warum die Einigung im gesellschaftlichen Interesse liegt. Das Gericht hat gemeinsam mit dem Staatsanwalt auf Grund der durch das Verfahren aufgedeckten Fehler 3 vgl. Niethammer, Die Gerichtsverhandlung im neuen Zivilprozeß auf S. 577 ff. dieses Heftes. 4 vgl. Rössner/Baatz, NJ 1960 S. 459 ff. 569;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 569 (NJ DDR 1960, S. 569) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 569 (NJ DDR 1960, S. 569)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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