Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 566 (NJ DDR 1960, S. 566); Der Kreisvorstand des FDGB und die Schöffenkollektive werden in den Betrieben Wandzeitungsartikel über die Bedeutung der Richterwahl und Kurzbiographien der zu wählende Richter veröffentlichen. In den Lichtspieltheatern der Stadt und bei Vorführungen durch den Landfilm in den Gemeinden des Kreises werden Diapositive auf die Bedeutung der Richterwahl hinweisen. &u{j dem U)ecfc zur soziatistisdtau Justiz Über die Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsstils in der Zivilrechtsprechung Bericht über den 1. Zivilrechtslehrgang in Ettersburg vom 20. Juni bis 1. Juli 1960 Von GERHARD KRÜGER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz, und Dr. LUDWIG LANGNER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Beim Aufbau des Sozialismus in der DDR kommt es darauf an, die Rolle des Zivilrechts bei der sozialistischen Umgestaltung zu erkennen und die Zivilrechtsprechung als ein wichtiges Mittel bei der Erfüllung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben auszunutzen. Auf den Erfahrungen im Strafverfahren aufbauend, entwickeln die Gerichte ständig neue Methoden in der Durchführung der Verfahren, um von der abstrakten, nur den einzelnen Fall lösenden Entscheidung loszukommen und zur Lösung der im einzelnen Zivilverfahren sichtbar werdenden Widersprüche und Hemmnisse beizutragen. Zahlreiche Beispiele beweisen das1. Diese Beispiele gilt es zu analysieren und die guten Erfahrungen zu verallgemeinern. Gleichzeitig kommt es darauf an, die Erfahrungen der Gerichte für die Gesetzgebungsarbeiten nutzbar zu machen und andererseits die Erkenntnisse der Gesetzgebungskommissionen in die tägliche Praxis einfließen zu lassen, um so die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ständig auf einen höheren Stand zu bringen2. In der Zeit vom 20. Juni bis 1. Juli 1960 fand deshalb an der Justizschule in Ettersburg der erste Zivilrechtslehrgang statt. Dem Lehrgang hafteten noch einige Mängel und Schwächen an. Schon bei der Eröffnung stellte sich heraus, daß die Vorbereitung auf diesen Lehrgang nicht gründlich genug erfolgt war. Obwohl die Leiter der Justizverwaltungsstellen rechtzeitig auf die Bedeutung des Lehrgangs hingewiesen und dazu aufgefordert worden waren, die Auswahl der Teilnehmer so rechtzeitig zu treffen, daß diese sich auf den Lehrgang vorbereiten und mit den erforderlichen Informationen über die Situation und den Stand der Arbeit auf dem Gebiet der Zivilrechtsprechung innerhalb des gesamten Bezirks hätten vertraut machen können, ergab eine entsprechende Befragung der Teilnehmer, daß in den meisten Fällen eine Anleitung durch die Justizverwaltungsstelle überhaupt gefehlt hat, und die Teilnehmer zwar von ihren eigenen, nicht aber von den weiteren in den Bezirken bereits vorhandenen Erfahrungen berichten konnten. So kam es auch dazu, daß nicht immer die richtigen Beispiele vorgetragen bzw. aus diesen Beispielen nicht die richtigen Schlußfolgerungen gezogen wurden. 1 vgl. Schreier/Krüger, Neue Formen der Zivilrechtsprechung, NJ 1960 S. 227 ff., insbes. Fußnote 1 auf S. 228; ferner; Fritzsche/ Hexelschneider/Brauer, Durch den neuen Arbeitsstil der Justizorgane die sozialistische Entwicklung in der Landwirtschaft fördern, NJ 1960 S. 393 ff.; Eberhardt, Hausversammlung statt Mietaufhebung, NJ 1960 S. 409; Efflnowicz, Erziehung durch Auswertung von Zivilverfahren, NJ 1960 S. 409 f.; Kludßuweit, Für die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils im Zivilrechtsstreit, NJ 1960 S. 440 f.; Rössner/Baatz, Wie verwirklicht das Kreisgericht Bitterfeld die verstärkte Einbeziehung der Werktätigen in die Arbeit des Gerichts? NJ 1960 S. 459 ff.; Glowacz/ Oehmke/Klabuhn/Andersch/Spindler/Heinze, Neue Formen der gerichtlichen Tätigkeit in Zivil- und Familiensachen, NJ 1960 S. 493 ff. 2 vgl. auch Schreier/Krüger, NJ I960 S. 227 ff. Trotz dieser Mängel, die sich naturgemäß auf die Durchführung des Lehrgangs auswirken mußten, kann dieser aber als erfolgreich eingeschätzt werden. Das Wesentliche war, daß die Teilnehmer sich gründlich mit den neuen Aufgaben in der Zivilrechtsprechung bekannt machen, die aufgeworfenen Probleme umfassend diskutieren und zu ihrer Klärung beitragen konnten. Alle Teilnehmer haben den Wunsch ausgesprochen, etwa im Frühjahr 1961 erneut zusammen zu kommen, um die generellen Erfahrungen auszutauschen. Da diesem Lehrgang eine Reihe weiterer Lehrgänge folgen wird, ist es erforderlich, sowohl über die Arbeitsweise zu berichten als auch auf einige der behandelten Probleme näher einzugehen. Wenn auch die weiteren Lehrgänge mehr und mehr spezielle Fragen zu behandeln haben werden und deshalb die Themenstellung jeweils verschieden sein kann, bilden die Erkenntnisse des ersten Lehrgangs doch eine geeignete Grundlage zu ihrer Vorbereitung und zur weiteren Verbesserung der Praxis der Zivilrechtsprechung. Die Lehrgangsaufgabe lautete; „Welche Erfahrungen gibt es bei der Durchsetzung des neuen Arbeitsstils in der Zivilrechtsprechung als ein Mittel der staatlichen Leitungstätigkeit zur Erfüllung des Siebenjahrplans.“ Zur Erfüllung der Lehrgangsaufgabe wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet. Die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse wurde dadurch verwirklicht, daß jede dieser Gruppen von einem Mitglied der von den Teilnehmern des Lehrgangs alle Teilnehmer waren Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei gewählten Parteileitung angeleitet wurde. Die Teilnehmer setzten sich aus Kreisgerichtsdirektoren und Kreisstaatsanwälten, Richtern der Kreis- und Bezirksgerichte und Staatsanwälten bei den Bezirksstaatsanwälten zusammen. Sie alle sind auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Der Anteil der Frauen entsprach leider nicht dem Anteil der als Richter und Staatsanwälte tätigen Frauen, er betrug nur 16 Prozent. Die Arbeitsgruppen hatten die Aufgabe, an Hand der durchgeführten Lektionen und Seminare die Lehrgangsaufgabe zu konkretisieren, zu beraten und die Ergebnisse zusammenzufassen. In mehreren gemeinsamen Beratungen wurde gegen Ende des Lehrgangs das Ergebnis aller fünf Gruppen zusammengefaßt, schriftlich niedergelegt und jedem Teilnehmer ausgehändigt. Die Konkretisierung der Lehrgangsaufgabe auf die fünf Gruppen erfolgte nach folgenden Gesichtspunkten: I. Planmäßigkeit der Rechtsprechung, Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen; II. gesellschaftliche Erziehung, Einbeziehung der Werktätigen; III. Konzentration des Verfahrens; IV. Mitwirkung des Staatsanwalts; V. Rolle und Aufgaben der Zivilrechtsprechung des Bezirksgerichts. 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 566 (NJ DDR 1960, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 566 (NJ DDR 1960, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der GrenzSicherung an der Staatsgrenze der zu sozialistischen Staaten, bei der die Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen vorwiegend polizeilichen und administrativen Charakter tragen.

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