Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 564

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 564 (NJ DDR 1960, S. 564); „Auch gegen einen FDJler kam das Arbeitsgericht zu dem gleichen Ergebnis“, hieß es im „Tag“ weiter. „Er war im Bezirksamt Kreuzberg angestellt Als das Bezirksamt von seiner Zugehörigkeit zur FDJ Kenntnis erhielt, wurde er fristlos entlassen. Das Arbeitsgericht bestätigte die Kündigung, da in diesem Fall nicht nur ein Mitgliedsbuch, sondern der Beweis der regelmäßigen Teilnahme am Vereinsleben der FDJ vorlag.“ „Auch für den Lohnumtausch der Grenzgänger liegt ein klares, gegen die SED gerichtetes Urteil vor“, berichtete „Der Tag“ mit sichtlichem Wohlwollen weiter. „Der Prozeß drehte sich um einen Flötisten des Ostberliner Symphonie-Orchesters, der von seinen 900 Ostmark im Monat bisher 90 Prozent im Verhältnis eins zu eins in Westgeld umgetauscht erhielt Ab sofort bekommt er keinen Pfennig mehr umgetauscht. „Das Verwaltungsgericht billigte die Maßnahme.“ Diese wenigen Beispiele zeigen, wie außerhalb der Strafjustiz fortschrittliche Menschen benachteiligt und die demokratischen Grundrechte immer weiter ausgehöhlt werden. Sollen doch die Berufsspione vom Untersuchungsausschuß „freiheitlicher Juristen“ über diese Rechtsprechung einen Bericht an die UNO machen, statt über jene Berufsverbrecher und Agenten Tränen zu vergießen, die von unseren Gerichten hinter Schloß .und Riegel gebracht werden, weil sie Verbrechen gegen die DDR begangen haben. Die angeführten Beispiele zeigen, daß zu keiner Zeit unter einer gelungeneren Maske von Richterwürde der Fortschritt und die Wahrheit schändlicher geknebelt worden sind als gegenwärtig in den Westzonen und Westberlin. Die Beispiele zeigen aber schließlich auch, daß es mit der Festigkeit des dortigen politischen Systems nicht weit her sein kann, wenn man schon einen 79jährigen Rentner, einen 18jährigen FDJler und einen Flöte spielenden Musiker fürchtet. Die Justiz der Westzonen und Westberlins ist eine Kadijustiz. Sie vereint alle Merkmale einer despotischen Gewaltherrschaft in sich. Jedes Sichaufbäumen gegen diese Gewalt wird von ihren Trägern aufs schwerste geahndet. So war es im wilhelminischen Deutschland, in der Weimarer Republik, so war es zur Zeit des Faschismus und so ist es in den Westzonen und in Westberlin auch heute. Wir haben an Stelle der Kadijustiz eine wahrhafte Volksjustiz geschaffen und die Rechtsprechung unter die Kontrolle des Volkes gestellt. Das Prinzip der Volkskontrolle fließt unmittelbar aus dem Grundsatz der Volkssouveränität. Volkssouveränität aber bedeutet, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Indem jetzt die Richter von den Volksvertretungen gewählt werden, wird diese Souveränität des Volkes weiter gefestigt und ausgebaut. Die richterliche Gewalt ist bei uns wie alle staatliche Gewalt abgeleitet von der souveränen Zentralgewalt, der Gewalt des Volkes. Die Übertragung des Richteramtes bedeutet, daß der zum Richter gewählte Staatsbürger im Namen und im Aufträge des Volkes Recht sprechen soll. Der Auftrag setzt aber ein persönliches Vertrauensverhältnis voraus. Das bedeutet, daß nur solche Bürger zu Richtern gewählt werden können, von denen die Volksvertretungen wissen, daß sie den Willen des Volkes durchsetzen werden. Wenn einige gewählte Richter das in sie gesetzte Vertrauen nachträglich nicht rechtfertigen, ist es klar, daß die Volksvertretung das Recht haben muß, diese Richter abzusetzen. Nun hat eine gewisse Westpresse seit Monaten immer wieder versucht, gegen diese Möglichkeit der Abberufung eines Richters zu hetzen. Man muß diesen Herren, die von sich behaupten, Juristen zu sein, etwas auf die Sprünge helfen. Sowohl im römischen als auch im deut- schen Recht ist es seit eh und je so, daß der Auftraggeber, wenn er nachträglich zu der Überzeugung gelangt, daß der Beauftragte das ihm geschenkte Vertrauen nicht verdient, die Möglichkeit hat, die verliehene Macht wieder an sich zu nehmen. Dieser Gedanke liegt auch mehreren Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zugrunde. So kann z. B. die Erteilung einer Vollmacht jederzeit widerrufen werden; ebenso kann der Auftraggeber die Erteilung eines Auftrages jederzeit kündigen. Diese Grundsätze, die im Privatrecht gesetzlich anerkannt sind, müssen doch logischerweise auch für öffentlich-rechtliche Auftragsverhältnisse gelten. Richter kann deshalb nur derjenige sein, der das Vertrauen des Volkes genießt, und er kann es auch nur solange bleiben, wie dieses Vertrauen begründet ist. Wir wissen natürlich sehr genau, warum gerade die Wahl der Richter durch die Volksvertretungen und die Möglichkeit ihrer Abberufung zum Gegenstand einer so wütenden Hetze gemacht werden. Man fürchtet das Beispiel, das wir in der DDR geben, und wir wissen auch, daß die westdeutsche Bevölkerung, hätte sie die Möglichkeit, ihre Richter zu wählen, aufräumen würde mit dem Spuk der Blut- und Sonderrichter. In der wütenden Hetze gegen die Richterwahlen in der DDR spielt die Rechenschaftslegung der Richter vor den Volksvertretungen und besonders das Prinzip, daß die Volksvertretungen die Grundsätze der Rechtsprechung bestimmen, eine gewisse Rolle. Diese Herren, die sozusagen überlaufen von „rechtsstaatlichen“ Gefühlen, sehen auch darin eine große Gefahr für ihren Staat. Sie brauchen von den Parlamenten unabhängige Gerichte, denn sonst könnten sie z. B. nicht, wie in Westberlin, die Mitglieder der dort zugelassenen SED auf Schritt und Tritt verfolgen und mit drakonischen Maßnahmen belegen. Bereits Thomas Mann bezeichnete 1929 ein Urteil gegen eine Reihe Kommunisten als „ein unwürdiges Spiel“. Die Verwandlung Westberlins in eine entmilitarisierte Freie Stadt wird die Voraussetzungen dafür schaffen, daß in Westberlin die Blut- und Sonderrichter entfernt, die Grundrechte und demokratischen Freiheiten wieder hergestellt und demokratische Verhältnisse im Gerichtswesen geschaffen werden. Einen besonderen Umfang hat in den letzten Monaten die Hetze gegen unsere Rechtsanwaltschaft angenommen. Die Taktik, eine bestimmte Berufsgruppe unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens in übelster Form zu erpressen, ist weder neu noch originell. Wie macht man das? Man nimmt die Tatsache, daß ein halbes Dutzend moralisch verkommener Elemente die Republik verlassen haben, zum Anlaß, um zu „beweisen“, daß sich die Rechtsanwaltschaft in der DDR „in Not“ befände. In diese Hetze werden dann noch einige aus dem Zusammenhang herausgerissene Sätze von Artikeln der Zeitschrift „Neue Justiz“ eingeflochten und von Herrn Rosenthal vom UfJ im RIAS und in der Hetzschrift „Deutsche Fragen“ verbreitet. Besonders angetan hat es den berufsmäßigen Giftmischern der § 14 GVG in der Fassung vom 1. Oktober 1959, in dem es heißt: „Die Rechtsanwälte in der Deutschen Demokratischen Republik haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.“3 Diese dem Anwalt gestellte Aufgabe ist eine edle Sache, denn was kann es schöneres geben als beizutragen zu einem kulturvollen Leben, zu einem echten menschlichen Zusammenleben, in dem der Mensch den Menschen schätzt. Es wäre aber sinnlos, mit unseren Feinden darüber zu rechten, was wir als 564 J 3 GBl. I 1959 S. 757.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 564 (NJ DDR 1960, S. 564) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 564 (NJ DDR 1960, S. 564)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die Stabilität der Bereitschaft zur operativen Arbeit, die feste Bindung an den Beziehungspartner und die Zuverlässigkeit der von ausschlaggebender Bedeutung.

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