Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 561

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 561 (NJ DDR 1960, S. 561); Zur Vorbereitung der dlickterwakl An die Spitze der Wahlvorbereitung gehört die ideologische Arbeit Von JOSEF STREIT, Berlin Am 15. Oktober 1960 beginnen in der Deutschen Demokratischen Republik die Richterwahlen. Sie sind ein bedeutsames historisches Ereignis und ein lebendiger Ausdruck unserer gesellschaftlichen und staatlichen Entwicklung. Alle Richter der Kreis- und Bezirksgerichte werden ' nunmehr von den Volksvertretungen gewählt. Dadurch wird eine noch engere Verbindung der Richter mit den Bürgern erreicht, die Verantwortlichkeit der Richter erhöht und die Kontrolle der Gerichtsbarkeit durch die Werktätigen verstärkt. Die Wahlen der Richter bedeuten einen wichtigen Markstein für die Entwicklung der Gerichte. Es ist deshalb erforderlich, daß die Wahlvorbereitungen besonders dazu benutzt werden, den breitesten Kreisen der Bürger die Aufgaben und den Inhalt unserer Gerichtsbarkeit sowie den Unterschied zwischen ihr und der Bonner Justiz nahezubringen. Der Bonner klerikal-militaristische Obrigkeitsstaat ist ein autoritäres Regime. Dieser Staat der Imperialisten und Militaristen tritt der Arbeiterklasse und anderen fortschrittlichen Bürgern mit außerordentlicher Härte und Willkür gegenüber, legt den Werktätigen immer neue Pflichten und Lasten auf und engt die wenigen bestehenden demokratischen Rechte ständig weiter ein. Die auf den NATO-Kriegskurs orientierte Gesetzgebung liegt in den Händen einer willfährigen Ministerialbürokratie. Die Gesetze werden mit den breiten Massen des Volkes nicht beraten und von den Abgeordneten der „Opposition“ ebenso bedingungslos angenommen wie von den Abgeordneten der Regierungspartei. Die Anwendung dieser volksfeindlichen Gesetze und insbesondere die Strafrechtsprechung erfolgen gegenüber den fortschrittlichen Kräften mit einer seltenen Brutalität. Der Abstand des Richters von den Werktätigen im Bonner Staat ist bewußt und gewollt. Der militaristische Geist, der bei einem großen Teil der Richterschaft aus ihrer Herkunft und ihrem Lebensgang resultiert und weiter hochgezüchtet wird, übt auf den autoritären Standpunkt der Richterschaft eine besondere Wirkung aus. In den Westzonen wurden die Richter aber nicht nur personell, sondern auch in ihrer alten rechtlichen Stellung belassen. Das so scheinheilige und demagogische Getue um die „Unabhängigkeit des Richters“ ist nur Schall und Rauch. Sie sind geblieben, was sie waren in der Weimarer Republik, im Nazistaat und in der christdemokratischen Bundesrepublik : juristische Laufburschen einer dünnen Oberschicht von Imperialisten und Militaristen. „Unabhängig“ sind sie lediglich von der breiten Masse des Volkes. Nicht wenige zwischen den Bürgern und den Gerichten der Westzone auftretende Konflikte, die trotz einer gelenkten Presse doch immer wieder an die Öffentlichkeit dringen, haben ihren Ursprung in den klaffenden Gegensätzen zwischen Volk und Gesetz und Volk und Gericht. In den letzten zwei Jahren ist zur Entlastung der belasteten Blut- und Sonderrichter von westzonaler Seite immer wieder vorgebracht worden, daß man bei der Beurteilung dieser NS-Richter den Faktor „Gesetz .und Recht“ nicht übersehen dürfte und die Nazirichter bei ihren Urteilen doch an das Gesetz gebunden gewesen seien. Man wälzt also die Verantwortung für die Ver- brechen der Blutrichter von diesen ab und schiebt alles auf die Gesetze. Dabei wird bewußt dreierlei . „übersehen“ : erstens, daß die vorhandenen Gesetze durch die Blutrichter besonders brutal angewendet und oftmals noch ausgeweitet wurden; zweitens, daß die NS-Richter voll und ganz hinter dem faschistischen System standen und dessen Gesetze in ihrer ganzen Konsequenz bejahten; drittens, daß es sich um nazistische Willkürgesetze handelte, die, weil sie die Menschenrechte brutal verletzten, mit Recht überhaupt nichts zu tun hatten. Aber nicht nur die Blutrichter allein sind es, die in Westdeutschland zu einem Zustand geführt haben, der als Justizkrise bezeichnet wird. Auch die vielen Tausende von Urteilen gegen Kommunisten, FDJler, Friedenskämpfer, Patrioten, Wehrdienstverweigerer usw. wurden von der Bevölkerung nicht gebilligt. Zu ernsten Protesten haben besonders jene Urteile geführt, durch die die Nazi- und Kriegsverbrecher freigesprochen wurden. Der Freispruch des SS-Generals Simon in Ansbach im Juli dieses Jahres war dafür ein typisches Beispiel. Man muß der Justizkrise auf den wahren Grund gehen. Sie besteht in den Westzonen das Wort Justizkrise ist übrigens nicht von uns geprägt worden doch deshalb, weil sich dort seit 1945 nichts geändert hat. Die Macht der Monopole und Banken, der Junker und Militaristen ist sowohl ökonomisch als auch politisch nicht angetastet worden. Deshalb konnte auch der Widerspruch zwischen Gesetz und Volk nicht überwunden werden. In der Deutschen Demokratischen Republik haben wir diesen Widerspruch beseitigt, indem wir die bürgerlich-demokratische Revolution zu Ende geführt, die alten Gesetze mit dem neuen Leben in Übereinstimmung gebracht und mit dem Beginn des Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus auch eine neue Gesetzlichkeit, eine sozialistische Gesetzlichkeit, eingeführt haben. Das war nicht immer leicht; geholfen haben uns aber der unbeugsame Wille zum Neuaufbau und die Tatsache, daß es uns mit der Justizreform gelungen ist, den Widerspruch zwischen Volk und Justiz zu lösen. An dieser Stelle soll an jene Einschätzung erinnert werden, die vom Genossen Walter Ulbricht auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED hinsichtlich der Garantien für die Stabilität und Sicherung des sozialistischen Rechts gegeben wurde. Walter Ulbricht sagte; \ „Die erste und grundlegende Garantie ist die neue sozialökonomische Grundlage, die Entmachtung der Monopole und Junker. Damit wird die Macht der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, ihre Herrschaft über das Leben der Arbeiter und Bauern beseitigt, dem kapitalistischen Staat und seinem Recht ein Ende gesetzt.“1 Das ist sozusagen das ganze „Geheimnis“, mit dessen Hilfe wir in der Deutschen Demokratischen Republik den Widerspruch zwischen Gesetz und Volk gelöst haben. l Walter Ulbricht, Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1958, S. 116. 561;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 561 (NJ DDR 1960, S. 561) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 561 (NJ DDR 1960, S. 561)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der geltenden dienstlichen. Bestimmungen und eisungen relativ selbständig und räumlich entfernt von der und dem Leiter der Diensteinheit.

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