Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 559

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 559 (NJ DDR 1960, S. 559); jetzt wie Schuppen von den Augen falle, in welchem Umfang sie selbst bisher Parteibeschlüsse und Anordnungen der staatlichen Leitung nicht durchgeführt und die Staatsdisziplin verletzt bzw. Verletzungen dieser Art durch andere zugelassen und dadurch die Qualität der Arbeit beeinträchtigt haben. Besonders ernst für alle Beteiligten war die Feststellung, daß die sorgfältig ausgearbeiteten Entschließungen der im vergangenen Jahr in den Bezirken durchgeführten Parteiaktivtagungen in der Arbeit so gut wie nicht beachtet wurden und daher noch nicht die Grundlage lebendiger Arbeit bilden. Die Einschätzung der Qualität der Justizarbeit erfolgte in Beantwortung der Frage: „Was ist zu verändern?“ Es wurde offen, ohne Schönfärberei, ohne „Propaganda“ für sich und untereinander gesprochen, und es gab dann kämpferische Auseinandersetzungen, wenn keine realistische und kritische Einschätzung des Standes der eigenen Arbeit gegeben wurde. Einstimmig wurde anerkannt, daß die auf den Lehren der Babelsberger Konferenz zu Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft beruhenden theoretischen Erkenntnisse der Rechtswissenschaft nur ganz unzulänglich durchgesetzt wurden. Das betrifft insbesondere die Durchführung von vorausschauend geplanten Strafverfahren, die Überwindung der Spontaneität der einzelnen gerichtlichen Verfahren durch ihre gesellschaftliche Vertiefung sowohl hinsichtlich der Aufdeckung der Ursachen von Verbrechen und anderer Rechtsverletzungen, als auch hinsichtlich der breiten gesellschaftlichen Auswertung von Verfahren. Die bereits beim Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegebenen, verschiedentlich wiederholten Hinweise für eine richtige Anwendung von kurzfristigen, unbedingten Freiheitsstrafen einerseits und der bedingten Verurteilung andererseits werden noch immer nicht genügend beachtet. Bei jedem Kreisgericht kann man Fälle unüberlegt ausgesprochener Verurteilungen finden, die eine kurze unbedingte Freiheitsstrafe zum Inhalt haben, deren Wirkung auf den Angeklagten negativ ist. Die Gedankenlosigkeit dieser Verurteilungen zeigt sich daran, daß für die gesellschaftliche Auswertung keinerlei Sorge getragen wird. Auch im Bereich der Justiz gibt es gute Beschlüsse, die aber oft nicht durchgeführt sind. So waren wichtige, von den zentralen Justizorganen gemeinsam erlassene Anleitungen wie die über die Arbeitsvergleiche vom 31. Mai 1960 oder der gemeinsame Maßnahmeplan der drei zentralen Justizorgane zur Auswertung des 8. Plenums manchen Bezirksfunktionären überhaupt nicht bekannt. Auch die für die Anleitung einer komplexen Arbeitsweise der zentralen Organe wie der Organe in Kreisen und Bezirken so bedeutsame „Gemeinsame Direktive des Ministers des Innern, des Ministers der Justiz, des Generalstaatsanwalts und des Staatssekretärs für die Anleitung der örtlichen Räte zur verstärkten Einbeziehung der Werktätigen und zur komplexen Zusammenarbeit der örtlichen Organe beim Kampf um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit als Bestandteil der Durchführung des Gesetzes über den Sieben jahrplan“ vom 17. Mai 1960, durch die eine so bedeutsame Frage wie die der sog. Arbeitskreise6 geklärt wurde, ist von den Justizorganen längst nicht genügend durchgesetzt. Dabei muß festgestellt werden, daß die zentralen Organe es unterlassen haben, gleichzeitig mit dem Fassen dieser richtigen Beschlüsse deren Durchführung zu organisieren und die rechtzeitige Kontrolle vorzubereiten. Auch Maßnahmen zur Entwicklung der Kader werden mißachtet. Es besteht in vielen Dienststellen keine klare Übersicht über die zu einzelnen Fragen bestehenden zentralen Anordnungen. Manche Bezirksfunktionäre üben gegenüber den zentralen Organen eine mangelhafte Disziplin und begeben sich dadurch selbst der Möglichkeit, ihrerseits in den Kreisorganen eine strikte Disziplin durchzusetzen. Die schlechte undi oberflächliche Erfüllung von Berichtspflichten, insbesondere der sog. Wochenmeldung an das Ministerium der Justiz, zeigt sich zunächst nur als die Nichterfüllung einer Anord- 6 vgl. Höfer, NJ I960 S. 452. nung. Im Seminar wurde herausgearbeitet, welche Bedeutung gerade solchen Meldungen unter dem Gesichtspunkt einer qualifizierten Leitungstätigkeit zukommt. Denn: Wer leiten will, muß über die Verhältnisse auch der unteren Ebene informiert sein, um die Lage richtig einzuschätzen; das bedeutet aber vor allem, den Klassenkampf richtig einzuschätzen, auf dieser Grundlage die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die unteren Organe richtig anzuleiten. Die Genossen der Justiz haben sich die Bedeutung, die der Staatsdisziplin zukommt, sehr eindrucksvoll an Hand eines vor dem Bezirksgericht Leipzig durchgeführten Strafverfahrens gegen zwei leitende Mitarbeiter des Rates des Bezirks klargemacht, die einen Beschluß des Bezirkstags mißachtet hatten7. Als ein gutes Zeichen kann man werten, daß alle Bezirksfunktionäre, die an dem Seminar teilnahmen, die Notwendigkeit einer sozialistischen Disziplin, die nichts mit bürokratischer Ordnung gemein hat, anerkannten. Andererseits zeigt sich aber auch, in welchem Umfang in vielen Bezirken und Kreisen, besonders in der komplexen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, sich schon starke Keime des Neuen entwickelt haben, die den zentralen Organen nicht oder nur unzulänglich bekannt sind und bisher nur ganz ungenügend von diesen verallgemeinert wurden. So hat z. B. der Staatsanwalt des Bezirks Schwerin einen sehr interessanten Plan für die Ermittlung und Bearbeitung von Strafsachen in den LPGs entwickelt, nach dem bereits seit einigen Monaten gearbeitet wird. Die dabei angewandte Arbeitsmethode hat bereits in einigen Fällen zu einer schnellen Erreichung des Marktaufkommens in einigen LPG- und MTS-Bereichen geführt. Die Justizorgane des Bezirks Cottbus haben gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei und dem Rat des Bezirks Schlußfolgerungen aus dem Politbürobeschluß gezogen und eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die eine enge Zusammenarbeit der Justizorgane untereinander und eine komplexe Zusammenarbeit dieser mit den örtlichen Organen der Staatsmacht zur Überwindung von Schwerpunkten der Kriminalität und der Beseitigung von Hemmnissen, die der ökonomischen Entwicklung entgegenstehen, vorsehen. Der Bezirk Leipzig hat entsprechend dem Maßnahmeplan zur Durchführung der Beschlüsse des 8. Plenums eine gute Arbeit geleistet, wobei besonders im Kreis Torgau gute Beispiele für die Arbeit der Justizorgane im vollgenossenschaftlichen Kreis geschaffen werden. Es wurden drei Aufgaben hervorgehoben, die alle unmittelbar auf Parteibeschlüssen beruhen und die in der nächsten Zeit von den Justizorganen zu lösen sind. Die Erfüllung dieser Aufgaben hat in enger Verbindung und komplex mit den Grundaufgaben zu erfolgen, durch Rechtssprechung, Allgemeine Aufsicht, notarielle Tätigkeit und politische Massenarbeit an der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe und der Gewährleistung der dazu erforderlichen Sicherheit und Ordnung mitzuwirken. 1. Die Wahl der Richter tritt nunmehr mit der Festlegung der Wahltermine durch die Kreis- und Bezirkstage in die Etappe der unmittelbaren Wahlbewegung ein. Die Wahlversammlungen, in denen sich die Richter der Bevölkerung vorstellen, müssen unter Beachtung der Beschlüsse des 9. Plenums und des Politbürobeschlusses und vor allem auch des Deutschlandplans nicht nur von allen Mitarbeitern der Justizorgane, den Schöffen und den Staatsanwälten, sondern auch unter Beteiligung von Abgeordneten der Volksvertretungen und vor allem getragen von der Kraft der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zu einem vollen Erfolg geführt werden. 2. Gemäß der durch Verordnung des Ministerrats vom 2. Juli 1960 bestätigten Richtlinie des FDGB zur Bildung der neuen Konfliktkommissionen müssen alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen die Bildung und 7 Die Verurteilung erfolgte wegen Verletzung der Wirtschaftsstrafverordnung. Einer der Angeklagten wurde zu drei Monaten Gefängnis bedingt, der andere mit einem öffentlichen Tadel bestraft. Das Urteil wird demnächst in der „Neuen Justiz“ veröffentlicht werden. 559;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 559 (NJ DDR 1960, S. 559) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 559 (NJ DDR 1960, S. 559)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Verfassungsauftrages mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung definiert. Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, Geheime Verschlußsache. Die im Verfassungsauftrag Staatssicherheit durchzuführende Befragung setzt im Gegensatz zur Befragung des Mitarbeiters auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den. aufsichtsführenden.

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