Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 542

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 542 (NJ DDR 1960, S. 542); gleiche Rechte und aktives Mitwirken im Betrieb, der dem Volke gehört, freundschaftliche Beziehungen zu den Kollegen, gleiche Rechte bei der Entscheidung der öffentlichen Angelegenheiten.“12 13 Und was gibt der Sozialismus den Handwerkern und Gewerbetreibenden ?: „Er befreit ihn sowohl von dem Zwang, Werktätige ausbeuten zu müssen, wie von der Abhängigkeit gegenüber den großen Konzernen und Banken. Er bietet ihm über den Weg des genossenschaftlichen Zusammenschlusses bzw. der staatlichen Beteiligung den Platz in der Gesellschaft, auf dem seine persönliche Leistung entscheidet und seinen Lebensstandard bestimmt, auf dem an die Stelle des Makels des Ausbeuters die volle, auch moralische Gleichberechtigung tritt.“13 Gerade in den letzten Sätzen ist zugleich auch ausgedrückt, welchen Inhaltswandel das Eigentum erfährt. Die persönliche Leistung bestimmt den Platz und den Lebensstandard und damit auch das persönliche Eigentum. Wenn z. B. in der Sowjetunion die Steuern aufgehoben werden und sich .die realen Einkünfte der Arbeiter und Angestellten je Beschäftigten bis Ende des Siebenjahrplanes um 40 Prozent steigern, so bedeutet das gleichfalls eine beständige Steigerung des persönlichen Eigentums. Nach Enderlein würden die sozialistischen Länder und die auf den Kommunismus zuschreitende Sowjetunion mit dieser Art der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse über das persönliche Eigentum eine Form gewählt haben, die „privat“ erfolgt, die „jeder für sich, isoliert von der Gesellschaft, über das persönliche Eigentum“ vornimmt14. Schon Marx und Engels wiesen nachdrücklich darauf hin, daß der Kommunismus niemandem die Möglichkeit nimmt, sich einen bestimmten Teil des Produkts der gesellschaftlichen Arbeit anzueignen. Aufgehoben wird jedoch die dem Kapitalismus eigene, elende, auf der Ausbeutung und der Klassenspaltung beruhende Natur der Aneignung. Eine andere Auffassung wäre Anarchismus. Selbstverständlich entwickeln sich bereits frühzeitig, und zwar schon in der ersten Phase der sozialistischen Entwicklung, Keimformen einer solchen Bedürfnisbefriedigung, die direkt aus gesellschaftlichen Fonds erfolgt. Deren Rolle und Bedeutung wird im Laufe der Entwicklung immer mehr wachsen, weil sich die „gesellschaftliche Seite des Menschenlebens“ im Verlaufe des kommunistischen Aufbaus immer mehr und vollständiger offenbart, wie Chruschtschow auf dem XXI. Parteitag der KPdSU ausführte15. Und er knüpfte daran die Schlußfolgerung: „Deshalb muß die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse eines jeden Menschen mit der Zunahme der materiellen und kulturellen Güter in der Gesellschaft einhergehen. Sie darf nicht allein durch Erhöhung des Arbeitslohnes erfolgen, sondern muß auch über die gesellschaftlichen Fonds durchgeführt werden, deren Rolle und Bedeutung immer mehr zu- \ nehmen wird.“16 Hier sind also die Relationen zwischen dem gesellschaftlichen und persönlichen Eigentum in ihrer Bedeutung für die Bedürfnisbefriedigung in der weiteren 12 Walter Ulbricht, Der Sieben jahrplan des Friedens, des Wohlstandes und des Glücks des Volkes, Berlin 1959, S. 138. 13 ebenda, S. 139. 14 Enderlein, a. a. O., S. 607. 15 Chruschtschow, Uber die Kontrollziffern für die Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR in den Jahren 1959 bis 1965, Berlin 1959, S. 55. 16 ebenda. Entwicklung verallgemeinert. Diejenigen, die im persönlichen Eigentum eine von der Gesellschaft isolierte und damit überholte Form der Bedürfnisbefriedigung sehen, müßten in der Konsequenz annehmen, daß der Mensch in der kommunistischen Gesellschaft keine komfortable Wohnungseinrichtung innehaben, und seine vielfältigen Bedürfnisse nicht auch sonst zunehmend über die persönliche Aneignung befriedigen wird. Es heißt im Lehrbuch der Politischen Ökonomie: „Der Kommunismus garantiert die vielseitige Befriedigung der verschiedenen persönlichen Bedürfnisse der Gesellschaftsmitglieder sowohl durch Vervielfachung der Konsumgüter, darunter auch der Gegenstände der häuslichen Einrichtung, die in das persönliche Eigentum eingeh en (von den Verf. gesperrt), als auch durch den weiteren Ausbau der gesellschaftlichen Formen der Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung (kulturelle und soziale Einrichtungen, Wohnungen, Sanatorien, Theater usw “17 Wo liegen nun die Ursachen dafür, daß das persönliche Eigentum als eine solche egoistische Kategorie aufgefaßt wird? Sie liegen ganz einfach in den durch das kapitalistische Privateigentum erzeugten Vorstellungen und Gewohnheiten der Menschen, die sich ihre Beziehungen auf Grund dieser Vergangenheit nicht anders als in der Isolierung voneinander vorstellen können. Da das persönliche Eigentum mit dem Begriff des Persönlichen verbunden ist, also der Aneignung durch den einzelnen, gerät es leicht in den Verruf, eine solche überlebte individualistische Beziehung zu sein. Wenn man sich nicht von der Vorstellung, daß das persönliche Eigentum eine individualistische Übergangserscheinung ist, freimacht, wird man auch nicht in der Lage sein, eine solche gesetzliche Regelung zu finden, die dem Wesen des sozialistischen Rechts entspricht. Dieses Wesen besteht bekanntlich darin; daß es den Schutz der Interessen der Bürger gewährleistet und ihnen hilft, den engen bürgerlichen Rechtshorizont zu überschreiten, aus ihrem Bewußtsein und ihren Lebensgewohnheiten die Überreste des kapitalistischen Bewußtsein auszurotten und sie auf die Höhe der bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu heben18. II Welche Aufgaben ergeben sich für die gesetzliche Regelung des persönlichen Eigentums im künftigen ZGB? Die grundlegende Aufgabe besteht darin, das persönliche Eigentum in seinem direkten Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Eigentum sichtbar zu machen. Das ist der Knotenpunkt für das Verständnis des Wesens und der Rolle des persönlichen Eigentums. Dadurch, daß dem Bürger dieser Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen und persönlichen Eigentum mit Hilfe der Regelung des persönlichen Eigentumsrechts entsprechend bewußt gemacht wird, soll durch das ZGB zugleich auch eine erzieherische Wirkung zum Schutz und zur Entwicklung des gesellschaftlichen Eigentums als dem grundlegenden materiellen Verhältnis ausgehen. Die Bürger müssen erkennen, daß die Existenz und die Entwicklung des persönlichen Eigentums von dem Bestand und der Entwicklung des gesellschaftlichen Eigentums abhängen. Es muß jedem Bürger klar werden, daß er aktiv zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht beitragen und alle Kraft zur Steigerung 17 Lehrbuch der Politischen Ökonomie, Berlin 1959, S. 752. 18 vgl. Walter Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat, Berlin 1958, S. 31. 5 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 542 (NJ DDR 1960, S. 542) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 542 (NJ DDR 1960, S. 542)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Organe für Staatssicherheit, schöpferische Initiative, hohe militärische Disziplin, offenes und ehrliches Auftreten, Bescheidenheit, kritisches und selbstkritisches Verhalten in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X