Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 539

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 539 (NJ DDR 1960, S. 539); den Kameradschaftsgerichten bed der Vorbereitung auf die Verhandlung dieser Sachen die nötige Hilfe geben. 6. Den Volksrichtern wird empfohlen, bei der Prü- fung des Materials, das bei ihnen nach den Bestimmungen der Erlasse der Präsidien der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken eingeht und das sich auf die Verantwortlichkeit für geringfügiges Rowdytum und geringfügige Spekulation bezieht, zu berücksichtigen, daß die Möglichkeit besteht, gegenüber den Schuldigen Maßnahmen der gesellschaftlichen erzieherischen Einwirkung zu treffen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Rechtsverletzers und des Charakters der Straftat, ist dieses Material der Öffentlichkeit am Arbeitsplatz oder am Wohnort des Rechtsverletzers zur Verhandlung an die Kameradschaftsgeirichte oder an die Versammlungen der Kollektive der Werktätigen zu übergeben. i 7. Es wird klargestellt, daß über die Teilnahme des gesellschaftlichen Anklägers oder des gesellschaftlichen Verteidigers an der Hauptverhandlung durch Beschluß des Gerichts zu entscheiden ist, wobei ein dahinlautender Antrag von sei ten der gesellschaftlichen Organisationen als Grundlage zu dienen hat. Die Zulassung eines gesellschaftlichen Anklägers oder gesellschaftlichen Verteidigers auf Antrag der Betriebs- oder Institutionsverwaltung ist nicht möglich, weil im Gesetz nicht vorgesehen. Die Teilnahme eines gesellschaftlichen Anklägers und eines gesellschaftlichen Verteidigers von ein und derselben Organisation für ein und denselben Angeklagten ist falsch, weil in derartigen Fällen die tatsächliche Meinung der gesellschaftlichen Organisation nicht zum Ausdruck kommt. 8. Die Gerichte haben die gesellschaftlichen Ankläger und die gesellschaftlichen Verteidiger über die ihnen durch die Gesetze der UdSSR und der Unionsrepubliken eingeräumten Prozeßrechte bei der Teilnahme an der Verhandlung von Strafsachen vor dem Gericht erster Instanz aufzuklären und ihnen alle Möglichkeiten für die Wahrnehmung dieser Rechte zu garantieren. Während der Gerichtssitzung haben der gesellschaftliche Ankläger und der gesellschaftliche Verteidiger das Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, vor Gericht Anträge zu stellen und sich an den Plädoyers zu beteiligen. 9. Es ist notwendig, die Aufmerksamkeit der Gerichte weiterhin darauf zu lenken, die Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR über die Verhängung der im Gesetz vorgesehenen strengen Strafmaßnahmen gegenüber Personen, die schwere Verbrechen begangen haben, sowie gegen besonders gefährliche Rückfällige, unnachgiebig durchzuführen. Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR weist die Gerichte auf die Notwendigkeit hin, die Gerichtstätigkeit weiter zu verbessern, die Kontakte der Gerichtsorgane mit den gesellschaftlichen Organisationen zu festigen sowie die Strafzumessung mit den Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung richtig zu verbinden, damit die Aufgaben der zunehmenden Verminderung und späterhin der Ausmerzung der Kriminalität sowie der Verletzungen der Gesellschaftsordnung in unserem Land erfolgreich erfüllt werden können. - Prof. em. ARTHUR RANGER 17. April 1875 - 9. August 1960 Am 9. August ist nach kurzer Krankheit der bekannte Gelehrte Prof. em. mag. pharm. Arthur Kanger im Alter von 85 Jähren verstorben. Für alle, die das Werk und die Persönlichkeit Prof. Arthur Kangers kennen, ist sein Hinscheiden ein schmerzlicher Verlust. Das Leben Prof. Kangers, insbesondere sein akademisches Wirken, war davon erfüllt, die Kriminalistik als Wissenschaft an den Hochschulen zu fundieren. Bereits in den ersten Jahren der Sowjetmacht trug er als Leiter der Chemisch-Toxikologischen Sektion des Kabinetts für wissenschaftliche Gerichtsexpertise in hervorragender Weise zur Entwicklung der kriminalistischen Wissenschaft bei. Sein erfolgreiches Schaffen fand auch im internationalen Rahmen Anerkennung und bewirkte seine Mitgliedschaft in der Internationalen Akademie für kriminalistische Wissenschaften (Academie Internationalere Criminalistique). Nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus half Prof. Kanger trotz hohen Alters beim Aufbau eines demokratischen Staatsapparates im Gebiet der heutigen DDR mit. Durch sein Wirken in hohen Justizfunktionen als Präsident des Berliner Kammergerichts und später als Vortragender Rat bei der Deutschen Justizverwaltung trug er zur Entwicklung einer demokratischen Rechtsprechung bei. Im Jahre 1951 gründete Prof. Arthur Kanger an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Institut für Kriminalistik, das in seiner Art erstmalig in Deutschland war. Mit dem Namen Prof. Kangers ist die kriminalistische Ausbildung der Angehörigen der deutschen Volkspolizei, der Sicherheitsorgane sowie der Studenten der Staats- und Rechtswissenschaft untrennbar verbunden. Eines der großen Verdienste dieses Mannes besteht zweifellos darin, daß er die Kriminalistik nicht ausschließlich auf die Verbrechensaufklärung orientierte, sondern vornehmlich auch auf die Verhütung und schließliche Überwindung der Kriminalität, die nur im Sozialismus Kommunismus möglich sind. Die Regierung der DDR hat das Lebenswerk Prof. Kangers anläßlich seines 85. Geburtstages durch die Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber gekrönt. Wir werden diesem fortschrittlichen, vielseitigen Gelehrten stets ein ehrendes Andenken bewahren. 539;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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