Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 537

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 537 (NJ DDR 1960, S. 537); Organe einbezogen werden, die sich bisher mit diesen Fragen überhaupt nicht oder nur wenig beschäftigt haben. Das ist eine Seite, die bei der Qualifizierung der Abgeordneten, auf deren Notwendigkeit in der Diskussion mehrfach hingewiesen wurde, mit beachtet werden muß. Die Tagung des Ständigen Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen muß von allen Abgeordneten ausgewertet werden, um die Erfahrungen der Besten breit zu nutzen7. Auch zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht und zur Verbesserung der politischen Massenarbeit der Justizorgane ist die Auswertung dieser Tagung durch die Justizorgane notwendig. 7 Eine wichtige Hilfe hierbei wird das Publikationsorgan des Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen, die „Sozialistische Demokratie“, leisten, das in den Nummern 31 ff. umfassend über die Tagung selbst und die weiteren Schlußfolgerungen berichten wird, die besonders auch vom Ständigen Ausschuß in Auswertung dieses Erfahrungsaustausches gezogen werden. Ein bedeutsamer Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR 0 Ausgehend von den Beschlüssen des XXI. Parteitags der KPdSU über die weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen Rechtsverletzer und in Übereinstimmung mit den neuen sowjetischen Gesetzen vom Dezember 1958*, forderte das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR in seinen Richtlinien vom 19. Juni 1959 „Über die Praxis der Anwendung von Strafmaßnahmen durch die Gerichte“ und vom 19. Dezember 1959 „Über die Tätigkeit der Gerichtsorgane im Zusammenhang mit der Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verbrechen“ von den Gerichten, ihre Arbeit neu zu gestalten. Die gesellschaftlichen Organisationen und die Kollektive der Werktätigen sollten in höherem Maße in den Kampf gegen die Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens einbezogen und die Strafmaßnahmen sollten richtiger und sinnvoller angewandt werden. Die Ergebnisse dieser Umgestaltung der Arbeit der sowjetischen Justizorgane auf der Grundlage der genannten Richtlinien wurden auf der Tagung des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 22. bis 26. März 1960 überprüft. Das Resultat dieser Untersuchungen hat das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR in seinem Beschluß Nr. 2 vom 26. März 1960 niedergelegt, dessen Inhalt wir im folgenden auszugsweise wiedergeben**. Die Red. Dtie von den Partei- und Staatsorganen sowie von anderen Organisationen durchgeführten Maßnahmen zur Durchsetzung der Beschlüsse des XXI. Parteitags der KPdSU über die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen die Rechtsverletzer und über den Schutz der Gesellschaftsordnung sowie über die Umgestaltung der Arbeit der Gerichte und der Unter-suchungs- und Staatsanwaltsschaftsorgane haben zu einem weiteren Rückgang der Kriminalität und der Straffälligkeit in unserem Land geführt. Bedeutend öfter übertragen die Gerichte solche Angelegenheiten, die keine große Gesellschaftsgefährlichkeit besitzen, den Kameradschaftsgerichten zur Erledigung. In Strafverfahren haben die Gerichte begonnen, die Rolle jedes Angeklagten bei der Begehufig von Verbrechen sorgfältiger zu analysieren und nicht nur die seine Verantwortlichkeit erhöhenden, sondern auch die sie vermindernden Umstände aufzuklären, die Ursachen des Verbrechens und die Motive des Täters festzustellen und diejenigen Angaben, welche die Vergangenheit des Angeklagten charakterisieren sowie andere konkrete Umstände, die für die richtige Strafzumessung von Bedeutung sind, zu berücksichtigen. * vgl. hierzu u. a.: Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken; Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken, RID 1959, Nr. 2, Sp. 43 ff. und 86 ff. ** Der Beschluß ist abgedruckt in der Zeitschrift „Sowjetskaja justizija“ 1960, Nr. 5, S. 32 ff. Dem bedeutsamen Beschluß ist ferner der Leitartikel des Heftes 5 gewidmet. In der Rechtsprechung wurde in größerem Umfang die bedingte Verurteilung angewandt. Die bedingt Verurteilten wurden den gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven der Werktätigen auf deren Antrag zur Besserung und Umerziehung übergeben. Die Gerichte haben ihre Kontakte mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Kollektiven der Werktätigen erweitert. Sie verhandelten die Strafsachen öfter unmittelbar in dem Betrieben, auf den Bauplätzen, in den Sowchosen und Kolchosen und in den Institutionen am Arbeitsplatz des Angeklagten; desgleichen verhandelten sie auch oft Strafsachen unter Teilnahme gesellschaftlicher Ankläger und gesellschaftlicher Verteidiger. Eine große Hilfe haben die Volksgerichte den Kameradschaftsgerichten und den freiwilligem Einheiten der Volksmiliz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuteil werden lassen. Die Volksrichter haben ihren Wählern öfter über die Gerichtsarbeit Bericht erstattet und Vorträge über juristische Themen ge-- halten. Viele Gerichte fanden neue, sich bewährende Arbeitsmethoden bei der Besserung und Umerziehung des bedingt Verurteilten (wie z. B. in bestimmten Zeitabständen stattfindende Gespräche der Richter mit den bedingt Verurteilten, die Mitwirkung der Volksbeisitzer bei der Umerziehung der bedingt Verurteilten usw.). Gleichzeitig hebt das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR hervor, daß bei der Durchführung der Beschlüsse des Plenums vom 19. Juni und vom 19. Dezember 1959 in der Rechtsprechung auch noch ernste Mängel vorhanden sind. Viele Gerichte nützen den Einfluß der Öffentlichkeit für den Kampf gegen die Kriminalität und für die vorbeugende Tätigkeit noch ungenügend aus. Immer noch nehmen die Gerichte Sachen zur Verhandlung im Wege des Strafverfahrens an und verhängen Strafmaßnahmen gegen Personen, die Handlungen von geringer Geselischaftsgefährlichkeit begangen haben, anstatt solche Strafsachen der Gesellschaft zur Verhandlung zu übergeben. Die Volksgerichte führten in einer großen Zahl von Fällen der Verletzung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens, in denen Privatklage erhoben worden war (z. B. wegen Beleidigungen, Schlägereien usw.) Strafverfahren durch, obwohl die Erweiterung der Tätigkeit der Kameradschaftsgerichte in den Betrieben, Institutionen, Kolchosen und in Wohnbereichen große Möglichkeiten bietet, um den Kampf gegen derartige Rechtsverletzungen überwiegend mit den Mitteln des gesellschaftlich-erzieherischen Einflusses und nicht mit Strafmaßnähmen zu führen. Die erhöhte Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens wird von den Volksrichtern bei der Anwendung der Erlasse der Präsidien der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken über die Verantwortlichkeit für geringfügiges Rowdytum und geringfügige Spekulation unterschätzt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 537 (NJ DDR 1960, S. 537) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 537 (NJ DDR 1960, S. 537)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der mißbrauchten. Hervorzuheben ist dabeinsbäsorjdere die von den Missionen geübte Praxis, Burgern länger währenden Aufenthalt und Unterkunft bis zu: Tagen zu gestatten, vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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