Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 536

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 536 (NJ DDR 1960, S. 536); ob und wie sich die Zusammenarbeit mit diesen auswirkt und in welcher Form sie noch verbessert werden muß. Dieser Hinweis ist m. E. erforderlich, weil in kurzer Zeit von den Volksvertretungen der Kreis- und Bezirksebene unsere Richter gewählt werden. Aus all diesen Fragen ergeben sich auch die zahlreichen Berührungspunkte für die ständige enge und komplexe Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, um unter Einbeziehung der Werktätigen die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die gemeinsame Direktive des Ministers des Innern, des Ministers der Justiz, des Generalstaatsanwalts und des Staatssekretärs für die Anleitung der örtlichen Räte vom 17. Mai 1960 muß in diesem Zusammenhang beachtet werden. * Aus den weiteren Darlegungen der Abgeordneten Keller und der Aussprache sollen da es im Rahmen dieses Beitrages nicht möglich ist, auf alle behandelten Probleme einzugehen folgende Fragen besonders erwähnt werden: Dem Wesen unserer sozialistischen Demokratie entspricht es, daß jeder Abgeordnete vor seinen Wählern Rechenschaft ablegt. Deshalb schlug der Ständige Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen vor, diese Rechenschaftslegungen sofort zu organisieren und sie zu einer umfassenden Aussprache über die Erfüllung der Pläne 1960 und die Erreichung höherer Ziele für das Jahr, 1961 zu machen. Auch Matern behandelte diese bedeutsame Frage. Er schätzte ein, daß die Rechenschaftslegungen z. T. vernachlässigt wurden. Es kommt auf eine laufende und nicht formale Rechenschaftslegung an. Deshalb so betonte er sind sie unter zwei Gesichtspunkten durchzuführen. Es ist Rechenschaft a) über die politisch-ideologische Erziehung der Menschen und b) über die Mobilisierung der Menschen zur Teilnahme an der Lösung aller Aufgaben, die vor unserem Staat stehen, abzulegen. Die Durchführung der Rechenschaftslegungen hat in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front zu erfolgen. In der Zeit vom 15. Oktober 1960 bis zum 30. November 1960 wird in der DDR die Richterwahl durchgeführt. Die unmittelbare Wahlvorbereitung hat am 1. September 1960 zu beginnend Deshalb ist m. E. eine planmäßige Zusammenarbeit bei der Durchführung der Rechenschaftslegungen durch die Abgeordneten und Richter nicht nur zweckmäßig, sondern auch notwendig. Von dieser Erkenntnis gingen auch die Schöffen des Bezirksgerichts Leipzig in ihrer Schöffenkonferenz aus. Sie legten fest, bei der Vorbereitung und Durchführung der Richterwahl eng mit der Nationalen Front, dem FDGB sowie den Abgeordneten zusammenzuarbeiten. Die für den Inhalt der Rechenschaftslegung von Matern gegebenen Hinweise sind auch für die Durchführung der Rechenschaftslegungen der Richter beachtlich. i Um die komplexe Leitung durchzusetzen, orientierte der Ständige Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen die Abgeordneten auf den in bestimmten Zeitabständen vom Vorsitzenden des Rates mit den Vorsitzenden der ständigen Kommissionen durchzuführenden Erfahrungsaustausch. Auf diese Form der Arbeit der ständigen Kommissionen wurde bereits in der Richtlinie für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen vom 5 vgl. Beschluß des Ministerrats über die Zeit der Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen vom 24. März 1960, NJ 1960 S. 220. 28. August 1957® hingewiesen. Als falsch wurde die im Kreis Fürstenwalde durchgeführte Praxis eingeschätzt, wo der Sekretär des Rates des Kreises diese Beratung durchführt. Für die Arbeit des Sekretärs war in diesem Zusammenhang der Hinweis des Abgeordneten Hem-p e 1 aus dem Kreis Perleberg beachtlich. Er forderte, daß beim Sekretär eine ständige und genaue Übersicht über die Tagungen der Gemeindevertretungen vorhanden sein muß. Die Durchführung dieser Aufgaben ist mit den Erfahrungen des 1. Stellvertreters des Ratsvorsitzenden, die er besonders aus der gemeinsamen Beratung mit den Leitern der Organe der Volkspolizei, der Justiz und den anderen Sicherheits- und Kontrollorganen gewinnt, abzustimmen. Dadurch wird erreicht, daß alle ständigen Kommissionen in ihrer Tätigkeit auch von den Schwerpunkten in ihrer Arbeit ausgehen und den Fragen der Ordnung und Sicherheit größere Aufmerksamkeit schenken. In diesem Zusammenhang schätzte der Ständige Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen auch die Vorbereitung der Tagungen der Volksvertretungen ein und schlug vor, die Tagungen der Volksvertretungen in unserer Republik langfristiger vorzubereiten, damit die zu behandelnden Probleme vorher der Öffentlichkeit unterbreitet werden können. Auch für die Arbeit der Abgeordneten mit ihren Wählern ist das erforderlich. Für die Mitwirkung der Vertreter der Justizorgane wird sich eine langfristigere Vorbereitung ebenfalls fruchtbringend auswirken. Die Erfahrungen der Justizorgane sei es aus der Rechtsprechung, der Allgemeinen Aufsicht und der politischen Massenarbeit können dann ebenfalls besser von den örtlichen Volksvertretungen berücksichtigt werden. Um die Arbeit der Räte der Volksvertretungen und der Fachabteilungen zu verbessern, forderte der Abgeordnete Maschewski alle Abgeordneten auf, energischer und konsequenter von ihrem Recht Gebrauch zu machen, während und außerhalb der Tagungen der Volksvertretungen Anfragen an die Mitglieder des Rates und an die Leiter der Fachorgane zu richten. Dieses in § 21 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht geregelte Fragerecht der Abgeordneten wird viel zu wenig genutzt. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß sich die Abgeordneten viel mehr mit den für ihre Arbeit wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen müssen. Der Ständige Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen hat mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Tagung ein Beispiel geschaffen, wie der in den in der Volkskammer beschlossenen Gesetzen zum Ausdruck kommende Wille der Arbeiterklasse durchgesetzt werden muß. Wenn die örtlichen Volksvertretungen, von den Beschlüssen von Partei und Regierung ausgehend, das Gesetz über die örtlichen Organe und die hierzu erlassenen Verordnungen und Beschlüsse kennen, deren Inhalt und Ziel verstehen, dann wird es ihnen leichter fallen, die Qualität der Leitungstätigkeit zu verbessern. Aus den Schlußfolgerungen der Tagung ergibt sich für die Tätigkeit der Justizorgane die Verpflichtung, den Abgeordneten bei der Aneignung dieser Kenntnisse zu helfen. Hierbei kommt es natürlich nicht auf eine formale Erläuterung dieser gesetzlichen Bestimmungen an. Vielmehr ist zu zeigen, wie diese Bestimmungen in der praktischen Arbeit durchzusetzen sind. Besonders wichtig ist das m. E. deshalb, weil mit der klassenmäßigen Stärkung der örtlichen Volksvertretungen durch die Ergänzung der Gemeindevertretungen und Kreistage Menschen in die Tätigkeit unserer staatlichen 6 536 6 vgl. § 6 Abs. 2 dieser Richtlinie, GBl. 1957 I S. 477.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 536 (NJ DDR 1960, S. 536) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 536 (NJ DDR 1960, S. 536)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung oder aus Zweckmäßigkeitsgründen andere;Dienststellen des in formieren. Bei Erfordernis sind Dienststellen Angehörige dar Haltung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen.

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