Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 504

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 504 (NJ DDR 1960, S. 504); Verkehrsdisziplin der Verkehrsteilnehmer der DDR gegenüber den Verkehrsteilnehmern im faschistischen Deutschland des Jahres 1935 gekommen. So lagen die Verkehrsunfälle allein im Stadtgebiet von Halle im Jahre 1935 gegenüber den Verkehrsunfällen des Jahres 1958 im Stadtgebiet und im Saalkreis Halle um 19 % höher; wobei noch anzumerken wäre, daß die Zahl des Jahres 1958 sich auf ein größeres Vergleichsgebiet mit größerer Einwohnerzahl und höherer Verkehrsdichte bezieht. Dieses eine Beispiel zeigt, daß selbst auf dem Gebiet der Verkehrsdelikte die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaft gegenüber der kapitalistischen immer klarer hervortritt. Die Strafpolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht bei der Bekämpfung fahrlässig begangener Straftaten muß diesen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen unterstützen. Die gesetzliche Charakterisierung des Fahrlässigkeitsbegriffs spielt dabei eine bedeutende Rolle, denn sie umreißt die Grenzen des fahrlässigen Verschuldens und gibt gewissermaßen die Zielrichtung des Einsatzes der staatlichen Strafgewalt im Kampf gegen die fahrlässigen Taten an. Die althergebrachte Formel über das fahrlässige Verschulden, die ihre Wurzeln in der bürgerlichen Ideologie hat, kann diesen Ansprüchen nicht genügen; aber auch die neueren, 1958 und 1959 unterbreiteten Vorschläge werden ihnen noch nicht voll gerecht. Die Unzulänglichkeit dieser neuen Vorschläge bedeutet jedoch nicht, daß wir zu der aus der bürgerlichen Ära übernommenen Fahrlässigkeitsauffassung zurückkehren können, wie Sah re, Koch und Linaschk dies meinen, wenn sie schreiben, daß es „im Grunde genommen zwar einer Präzisierung der Voraussetzungen für die Fahrlässigkeit, jedoch keiner grundsätzlich neuen Konzeption der Fahrlässigkeit“ bedarf. Wie wenig die alte, bürgerliche Konzeption der sozialistischen Wirklichkeit gerecht werden kann, ist hinreichend nachgewiesen. Dies wird auch nicht durch die in einer Reihe von Punkten durchschlagende Kritik an den neuen Vorschlägen zur Bestimmung der Fahrlässigkeit aufgehoben. Die neue Fahrlässigkeitskonzeption, die darin bestehen muß, die für die sozialistische Umwälzung notwendige bewußte gesellschaftliche Disziplin der Bürger auch mittels des Strafrechts durchsetzen zu helfen, wenn durch ihre Nichtachtung für die Gesellschaft Schäden oder Gefahren erwachsen, kann nicht durch alte, eingefahrene und vielleicht etwas verbesserte Formeln zum Ausdruck gebracht werden, sondern bedarf einer klaren Darstellung durch das Strafgesetz, daß sich von diesen alten Formeln bewußt löst. Ausgehend von der o. g. Grundposition über die Rolle der Bekämpfung von fahrlässigen Taten im Prozeß der Erziehung zur bewußten sozialistischen Disziplin, wird daher folgender Vorschlag unterbreitet, der bestrebt ist, die an den bisherigen Vorschlägen von Wissenschaftlern und Praktikern geübte Kritik fruchtbringend zu verarbeiten: 1. Fahrlässig handelt, wer dadurch ungewollt eine strafbare Handlung begeht, daß er einer ihm auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder den objektiven Umständen und seiner gesellschaftlichen Stellung nach obliegenden Pflicht, sich im gesellschaftlichen Leben vorsichtig und achtsam zu verhalten, bewußt zuwiderhandelt oder nicht die erforderlichen Anstrengungen unternimmt, sich seiner Pflichten bewußt zu werden und danach zu handeln. 2. Fahrlässig handelt nicht, wer durch ein von ihm nicht zu verantwortendes persönliches Versagen oder Unvermögen, die Umstände und Folgen seines Handelns zu erfassen und zu beurteilen, daran ge- 3 vgl. NJ 1959 S. 492. hindert wurde seinen Pflichten bewußt nachzukommen. 3. Bei der Bestrafung fahrlässig begangener Straftaten ist zu unterscheiden, ob die Tat aus rücksichtsloser Einstellung zu den werktätigen Menschen, gleichgültigem oder verantwortungslosem Verhalten des Täters zu seinen Pflichten oder aus gelegentlicher Unachtsamkeit und Oberflächlichkeit begangen wurde. Unter Beachtung der gekennzeichneten Ausgangsposition wird mit dieser Regelung der Fahrlässigkeit versucht, den in den Vorschlägen des Jahres 1958 und 1959 enthaltenen Grundgedanken klarer und eindeutiger zu verwirklichen, nach Möglichkeit den Kern des fahrlässigen Verschuldens sowohl in der positiven Beschreibung der Fahrlässigkeit und in der Charakterisierung der Situation, in der kein fahrlässiges Verschulden vorliegt, als auch in der Anleitung zur differenzierten Behandlung fahrlässiger Taten deutlich hervorzuheben. Es ist die Absicht dieses Vorschlages, den bei jedem fahrlässigen Handeln gegebenen ideologischen Widerspruch zu unseren sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnissen, in den der Täter sich gesetzt hat, so zu charakterisieren, daß der Kampf gegen fahrlässig begangene Straftaten als eine besondere Seite des Kampfes für sozialistische Disziplin und Bewußtheit begriffen werden kann. Von den bisherigen Vorschlägen weicht dieser neue jedoch in einer Reihe wichtiger Punkte ab. Die erste Veränderung besteht darin, daß der Gesichtspunkt, der Täter müsse sich bei der Fahrlässigkeit immer in einem subjektiven Widerspruch zu bestimmten Rechtspflichten befinden, als zu eng aufgegeben werden mußte. In der Diskussion zu diesen Fragen wurde richtig herausgearbeitet, daß dies zu einer nicht vertretbaren Einengung des Strafrechts führen würde. Infolge der mannigfaltigen Bedingungen von Ort und Zeit ist es*ausgeschlossen, alle Lebenslagen, in denen ein Bürger durch die bestehenden sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, zum Staat und zu anderen Bürgern dazu verpflichtet ist, sich im gesellschaftlichen Leben vorsichtig und achtsam zu verhalten, rechtlich zu normieren. Man denke hierbei nur an den Umgang mit offenem Feuer, mit gefährlichen Geräten usw. Diese Pflichten ergeben sich einerseits aus den sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnissen und anderereits aus der konkreten Situation des Handelns, die zur Vermeidung von Gefahren oder Schäden ein bestimmtes Handeln oder das Unterlassen gefährlicher Verhaltensweise verlangt. Der zur Diskussion gestellte Vorschlag bezieht sich in seiner Formulierung ausdrücklich auf eine solche gesellschaftliche Verpflichtung und erkennt sie neben den in besonderen Rechtsnormen formulierten Pflichten als eine rechtliche Basis für die Bestrafung wegen Fahrlässigkeit an. Damit wird nunmehr den Gerichten durch das Gesetz eine Aufgabe übertragen, die sie bisher ohne eine solche ausdrückliche Bestimmung wahrnehmen mußten. Die Straforgane haben, ausgehend von den genannten gesetzlichen Kriterien, herauszuarbeiten, inwieweit eine solche Verpflichtung zu vorsichtigem und achtsamem Verhalten im gesellschaftlichen Leben Vorgelegen hat und verletzt worden ist. Wie bisher, so werden sie auch fernerhin darum ringen müssen, die Grenzen der Fahrlässigkeit im Einzelfall richtig zu bestimmen. Sie wei-den dabei überspannte Anforderungen an das Verhalten der Bürger ebenso vermeiden müssen wie jeden Liberalismus. Das ist eine schwierige Aufgabe, aber die Justizorgane haben sie nicht nur in Fahrlässigkeitsfragen, sondern auch in allen anderen Fällen zu lösen. Letztlich fordert das Gesetz von unseren sozialistischen Gerichten immer die eigene verantwortungsbewußte Entscheidung; denn das Geset? vermag, auch wenn es noch so detaillierte Bestimmungen zu Einzelproblemen ent- 504;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 504 (NJ DDR 1960, S. 504) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 504 (NJ DDR 1960, S. 504)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen. Von wesentlicher Bedeutung für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinhei,ten der Linie und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit anderen operativen wurden die Ermittlungen zum. Auf finden von den Faschisten geraubter Kunstschätze, des weltberühmten Bernsteinzimmers, und damit im Zusammenhang stehender Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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