Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 500

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 500 (NJ DDR 1960, S. 500); sehen nicht tief genug ging, so daß sieh der Täter dem Einfluß rückständiger Denk- und Lebensgewohnheiten oder gar feindlicher Ideologien nicht entzogen hat. Die schrittweise Liquidation der Kriminalität aber verlangt die Beseitigung all dieser begünstigenden Faktoren und Bedingungen, verlangt die allumfassende und bis in die letzten Beziehungen der Menschen untereinander gehende Entfaltung einer Atmosphäre sozialistischen Lebens. Unbeschadet der Verantwortung desjenigen, der eine Straftat begangen hat, kann daher von einer restlosen und wirklichen Klärung der Schuld des einzelnen nur dann die Rede sein, wenn auch diejenigen Bedingungen in seinem Lebens- und Wirkungsbereich aufgedeckt sind, die ihn in seiner ideologischen Haltung auf diese oder jene Wßise bestärkt haben. Nur eine solche gründliche Auseinandersetzung mit allen ideologischen Wurzeln der Tat kann ein wirksamer Ausgangspunkt für die vielfältigen Aufgaben der Straforgane sein. Solange diese Fragen nicht genügend Beachtung finden, solange die Fragen der Schuld individualistisch, formal und ohne Beziehungen zu den Ursachen und Bedingungen der Tat behandelt werden, solange werden die Straforgane auch nicht den richtigen ideologischen Ausgangspunkt für die Verbindung ihres Kampfes gegen die Kriminalität mit dem Kampf der Partei, des Staates und der Massenorganisationen für die sozialistische Umwälzung finden. Obwohl sich die Wirkungen der Kriminalität weitgehend in ökonomischen Schäden zeigen, kann die Verbindung des Kampfes gegen die Kriminalität mit dem Kampf der Werktätigen für die Erfüllung der Aufgaben des Siebenjahrpianos nicht unmittelbar und direkt auf ökonomischer Ebene gefunden, sondern muß sie auf ideologischem Gebiet hergestellt werden. Die exakte, konkrete Auseinandersetzung mit dem Verschulden des Täters und den Bedingungen, die es zuließen, daß er in seiner schädlichen Einstellung entweder verharrte, sich eine solche gar erst erwarb oder darin bestärkt wurde, zeigt uns die Situation in einem bestimmten Lebensbereich, bringt die ideologische Rückständigkeit ans Tageslicht, die notwendig zu überwinden ist, um nicht nur die Kriminalität zu beseitigen, sondern zugleich auch größere Erfolge in der sozialistischen Umgesaltung der Gesellschaft zu erzielen. In neuester Zeit sind die Straforgane mehr und mehr dazu übergegangen, zusammen mit den örtlichen Organen der Staatsmacht Analysen über die Bewegung und die Ursachen der Kriminalität auf bestimmten Gebieten anzufertigen, um dadurch eine wichtige Voraussetzung für ein fruchtbringendes Zusammenwirken der örtlichen Machtorgane und der Justiz- und Sicherheitsorgane bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie der Bekämpfung von Verbrechen zu schaffen. In diesen Analysen wird die bisherige Enge der Betrachtungsweise gesprengt und werden insbesondere als Ursachen der Kriminalität immer wieder bestimmte ideologische Mängel angeführt, die sehr eng mit dem Verschulden des Täters verbunden sind. So wird z. B. in einer dieser Analysen festgestellt, daß Arbeiter in einem volkseigenen Baubetrieb einige Sack Zement entwendet hatten. Die Auseinandersetzungen mit diesen Arbeitern ergaben einerseits, daß ihre ideologische Einstellung zum sozialistischen Eigentum schlecht war, andererseits aber wurde gerade von diesen Arbeitern hervorgehoben, daß ihre schädliche Einstellung zum sozialistischen Eigentum durch eine ebenso wenig gute Einstellung der Betriebsleitung genährt wurde, die bedeutende Mengen Zement verkommen ließ, daß mithin die Plandisziplin und die Achtung des sozialistischen Eigentums in diesem Betrieb zwar in Worten verkündet, aber in der Tat mißachtet wurde. Diese Ergebnisse der Auseinandersetzungen über das Verschulden der Arbeiter führten zu einigen wesentlichen Veränderungen in den Baubetrieben. Ähnliche Feststellungen wurden in bezug auf den Arbeitsschutz getroffen. In einer Analyse wurden eine ganze Reihe ideologischer Mängel festgestellt, die zu Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen und zu Unfällen führten bzw. deren Zustandekommen begünstigten. Es wurde herausgearbeitet, daß in manchen Betrieben die Forderungen des Arbeitsschutzes mißachtet werden, daß Reste bürgerlicher Leitungsmethoden vorhanden sind, daß manche Betriebsleitungen der Theorie des Selbstlaufes huldigen, daß vielfach schädliche Meinungen vom „überwiegenden Selbstverschulden“ der Arbeiter die Beseitigung der wirklichen Mängel verhindern, daß die Arbeiter nicht über das „Wie“ der Verhinderung von Unfällen belehrt werden, daß die Arbeiter zu wenig in die Aufdeckung der Ursachen von Unfällen einbezogen werden, daß die Arbeitsschutzinspektoren sich oft mit bürokratischer Arbeitsweise zufriedengeben usw. usw., daß aber umgekehrt dort, wo eine Bewegung zu unfallfreiem Arbeiten und eine breite Aufklärung über die damit zusammenhängenden ideologischen Probleme entfaltet wurde, die Fahrlässigkeit mehr und mehr aus dem Leben dieser Betriebe verschwindet, die schöpferischen Kräfte der Arbeiter dieser Betriebe, vom Ballast alter, rüdeständiger Beziehungen und Vorstellungen befreit, großartige Leistungen zur Erhöhung der Sicherheit und damit zur Erfüllung der Aufgaben des Siebenjahrplanes erbrachten. Die Analysen zeigten aber auch, daß es notwendig ist, nicht nur den Rahmen der einzelnen Tat, sondern auch die Enge des Betriebes oder Ortes zu sprengen und die guten wie schlechten Erfahrungen allen Werktätigen zugänglich zu machen, um sie zur bewußten gesellschaftlichen Disziplin zu mobilisieren. Das aber erfordert von den Straforganen, unbeschadet der anderen Formen der breitesten Wirksamkeit der Justiztätigkeit, daß sie die Anfertigung eben solcher Analysen, die die materiellen und ideologischen Ursachen und Bedingungen von bestimmten Kategorien von Straftaten oder von verschiedenen Straftaten in einem bestimmten Bereich des gesellschaftlichen Lebens aufdecken und die mit Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Arbeit aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe (einschl. der Straforgafie selbst) verbunden sind, zur ständigen Arbeitsmethode erheben. Dabei kann es jedoch nicht genügen, diese Analysen lediglich zur Selbstverständigung und eigenen Verwendung anzufertdgen, sondern die in engster Zusammenarbeit mit den übrigen Staatsorganen und den Massenorganisationen erarbeiteten Erkenntnisse müssen in die Tätigkeit der Volksvertretungen und über diese in die breiteste gesellschaftliche Praxis einfließen. Erst wenn die aus der gesellschaftlichen Praxis gewonnenen Erfahrungen auf diesem Wege wieder in die Praxis zurückkehren und zur Mobilisierung der Massen führen, kann man ernsthaft davon sprechen, daß die Straforgane von der bloßen „Abstrafung“ des Einzelfalles wegkommen und wirklich tätigen Anteil an der sozialistischen Umwälzung der Gesellschaft nehmen. Diese analytische Tätigkeit beweist mehr als alles andere, daß die Auseinandersetzungen mit den ideologischen Wurzeln der Kriminalität und die Verschuldensproblematik hängt hiermit auf das engste zusammen ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit unserer Straforgane sein muß und daß es ohne eine solche zielbewußte Arbeit gar nicht möglich ist, die Zusammenhänge zwischen dem Kampf gegen die Kriminalität und dem Kampf für die sozialistische Umwälzung, für die Erfüllung des Siebenjahrplanes sichtbar zu machen. Es genügt jedoch nicht, wenn dies nur in Analysen geschieht, bei der Aburteilung von Einzelfällen aber die Ansatzpunkte für eine derartige umfassende Klärung der Fragen fehlen. Die formale und positivistische Behandlung der Schuldfrage muß daher aus der Recht- 500;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 500 (NJ DDR 1960, S. 500) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 500 (NJ DDR 1960, S. 500)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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