Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 491

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 491 (NJ DDR 1960, S. 491); Die neue Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken löst die Fragen der Verantwortlichkeit und der Organisierung des Kampfes gegen die Jugendkriminalität auf neue Art. Der Art. 10 der Grundlagen legt die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Personen fest, die das 16. Lebensjahr erreicht haben. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit ab 14 Jahre tritt bei' Tötung, vorsätzlicher Körperverletzung, die eine Gesundheitsschädigung verursacht hat, Vergewaltigung, Raubüberfall, Diebstahl, böswilligen rowdyhaften Handlungen, vorsätzlicher Zerstörung oder Beschädigung staatlichen, gesellschaftlichen oder persönlichen Eigentums, die mit schweren Folgen verbunden sind, sowie für die vorsätzliche Begehung von Handlungen, die einen Eisenbahnunfall herbeiführen können, ein. Darüber hinaus kann von der Bestrafung eines Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr abgesehen werden, wenn er ein Verbrechen begangen hat, das keine-erhebliche Gesellschaftsgefährlichkeit aufweist, und seine Besserung ohne Anwendung einer Strafe möglich ist. In diesem Fall finden erzieherische Zwangsmaßnahmen Anwendung; die Bestimmung der Arten dieser Maßnahmen obliegt der Gesetzgebung der Unionsrepubliken. Nach dem neuen Strafgesetzbuch der Kasachischen SSR vom 22. Juli 1959 gehören zu den erzieherischen Zwangsmaßnahmen (Art. 10) folgende: a) Der Jugendliche wird der Fürsorge der Eltern, des Vormunds, der Pflegeeltern, der Verwandten unterstellt, wenn diese den Unterhalt und die Erziehung des Minderjährigen gewährleisten können; b) Unterbringung des Minderjährigen in einer besonderen Erziehungsanstalt; c) Unterbringung des Minderjährigen in einer Heil-und Erziehungsanstalt; d) Unterbringung des Minderjährigen in einer Erzie-hungskolonie für Jugendliche8. Nach dem Entwurf des Gesetzes über die Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzungen der sowjetischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens kann nicht nur das Gericht, sondern auch das Ermittlungsorgan (in Abstimmung mit dem Staatsanwalt) das Verfahren einstellen und die Person, die ein Verbrechen begangen hat, das keine besondere Gesellschaftsgefährlichkeit besitzt, zur Umerziehung gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, überantworten (Art. 5)9. Nach dem Entwurf des Musterstatuts über die Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger können diese an die Gerichtsorgane mit Anträgen herantreten. Diese Anträge können auf Absehen von einer Bestrafung, auf Anwendung einer milderen Strafe, auf bedingte Verurteilung, vorfristige Entlassung und vorfristige Tilgung der Strafe des Minderjährigen lauten (Art. 5 Abs. 3)10. Die Hauptaufgabe der Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger, die bei den Exekutivkomitees der Sowjets organisiert wurden, besteht in der Vorbeugung von Rechtsverletzungen sowie in der Verwirklichung von Maßnahmen zum Kampf gegen das Unbeaufsichtigtlassen Minderjähriger. Diese Kommissionen verhandeln selbst einige Fälle von Rechtsverletzungen Minderjähriger, und nach dem Entwurf wird ihnen das Recht eingeräumt, selbständig erzieherische Zwangsmaßnahmen anzuwenden11. 8 Tagung des Obersten Sowjets der Kasachischen SSR (2. Sitzung), Stenographischer Bericht, Alma-Ata 1959, S. 186 (russ.). 9 vgl. NJ 1960 S. 45 ff. 10 vgl. Iswestija vom 23. Oktober 1959. 11 Zu diesen Maßnahmen zählen: 1. Die Verpflichtung zur Entschuldigung gegenüber dem Geschädigten; 2. Rüge oder Auf diese Art und Weise können gegenüber minderjährigen Rechtsverletzern vom Gericht angewandt werden: a) strafrechtliche Maßnahmen; b) erzieherische Zwangsmaßnahmen; c) eine Reihe von Maßnahmen erzieherischen Charakters, mit denen die Kommissionen für die Angelegenheiten Minderjähriger arbeiten. Diese verschiedenartigen Möglichkeiten des Reagie-rens auf Rechtsverletzungen gewährleisten ein diffe-renzierteres und individuelleres Herangehen an jugendliche Rechtsverletzer, sichern ein tieferes Einfühlen in die Besonderheiten der Jugendlichen und die Beteiligung breiter Kreise der Bevölkerung an der Umerziehung. Die Vervollkommnung des Kampfes gegen Verbrechen Minderjähriger fordert auch eine qualifiziertere Verhandlung der gerichtlichen Verfahren; deshalb stellen die sowjetischen Rechtswissenschaftler die Schaffung von speziellen Jugendkammern in den Vordergrund12. Die Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf gegen die Kriminalität Eine der wichtigsten und grundsätzlichen Besonderheiten der Grundlagen für die Strafgesetzgebung kommt in Normen zum Ausdruck, die die Formen der Verbindung der gerichtlichen Tätigkeit mit der breiten sowjetischen Öffentlichkeit bestimmen. So wird im Art. 38 festgelegt, daß angesichts der Tatumstände, der Persönlichkeit des Schuldigen sowie der Anträge auf bedingte Verurteilung des Schuldigen, die von einer gesellschaftlichen Organisation oder dem Kollektiv der Arbeiter, Angestellten und Kolchosbauern am Arbeitsplatz des Schuldigen gestellt werden, diese Organisationen oder das Kollektiv vom Gericht verpflichtet werden können, den bedingt Verurteilten umzuerziehen und zu bessern. In Art. 47 Abs. 2 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung heißt es ferner, daß, wenn der zu Freiheitsentzug Verurteilte nach Verbüßung der Strafe durch vorbildliche Führung und eine positive Einstellung zur Arbeit seine Besserung bewiesen hat, das Gericht auf Ersuchen von gesellschaftlichen Organisationen die Vorstrafe vor Ablauf der im Artikel genannten Frist tilgen kann. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des XXI. Parteitags und einer Vielzahl von Wünschen der Werktätigen über die breite Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen die Verletzung der sowjetischen Rechtsordnung arbeitete die Kommission für die Gesetzgebungsvorbereitung des Obersten Sowjets der UdSSR den Gesetzentwurf „Über die Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzung der sowjetischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens“ und die Entwürfe „Musterordnung für die Kameradschaftsgerichte“ strenge Rüge; 3. Verwarnung mit einer Bewährungsfrist bis zu einem Jahr; 4. Schadensersatz, wenn der Jugendliche ein eigenes Einkommen hat, bzw. Beseitigung der Folgen durch eigene Arbeit, wenn sich der Schaden auf nicht mehr als 200 Rubel beläuft; 5. Übergabe des Materials über den Jugendlichen an gesellschaftliche Organisationen zur Anwendung entsprechender Maßnahmen; 6. Übergabe des Jugendlichen gegen Bürgschaft an die Eltern oder solche Personen, die diese ersetzen; 7. Übergabe des Jugendlichen gegen Bürgschaft an Kollektive der Werktätigen oder Bürger auf Antrag; 8. Unterbringung in besonderen Heil- und Erziehungsanstalten; 9. Bei der Begehung schwerer gesellschaftsgefährlicher Handlungen oder böswilliger und systematischer Verletzung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens erfolgt bei Vollendung des elften Lebensjahres die Erziehung in Jugendkolonien für die Dauer bis zu drei Jahren. 12 vgl. K. P. Gorschenin, Über die Grundlagen für die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und autonomen Republiken, Thesen zum Referat, Moskau 1959; S. 5; D. S. Karew, Die weitere Vervollkommnung des sowjetischen Gerichtssystems, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1959, Nr. 2, S. 65 (russ.). 491;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 491 (NJ DDR 1960, S. 491) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 491 (NJ DDR 1960, S. 491)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und die Wahrung der Geheimhaltung gelegt. Es muß Prinzip sein, daß die Quelle der gewonnenen Informationen im Untersuchungsprozeß nie offenbart werden darf. Eine Verletzung der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung fordert in allen Phasen der Sicherung Inhaftierter bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungon ein enges und abgestitamtea Zusammenwirken mit den Vorsitzenden dos Gerichtes.

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