Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 485

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 485 (NJ DDR 1960, S. 485); NUMMER 15 JAHRGANG 14 ZEITSCHRIF NfUfJustiz r FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1960 5. AUGUST UND RECHTSWISSENSCHAFT Gedanken über den Düsseldorfer Prozeß gegen Repräsentanten der westdeutschen Friedensbewegung Von Kronanwa.lt D. N. PRITT, London, Präsident der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen Der Prozeß gegen sechs Bürger der Bundesrepublik wegen der „Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“, „Geheimbündelei in staatsgefährdender Absicht“ und „Gründung bzw. Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung in staatsgefährdender Absicht“ (§§ 90a, 128, 129, 94 des westdeutschen StGB), der nach nahezu acht Jahren vorbereitender Untersuchungen vor dem Düsseldorfer Landgericht vom November 1959 bis April 1960 stattfand, war ein' großer politischer Skandalprozeß, der typisch für die gegenwärtige Entwicklung in der Bundesrepublik ist.* Ich hatte die Ehre, dem Gremium der Verteidiger anzugehören, und auf diese Weise reichlich Gelegenheit, mir ein Urteil zu bilden über das Verfahren sowie über die Bedingungen und die Atmosphäre, in der es vorbereitet und durchgeführt wurde. Es war ein politischer Prozeß im wahrsten und schlimmsten Sinne des Wortes ein erbarmungsloses Benutzen der Justizmaschine als Waffe im kalten Krieg im allgemeinen und insbesondere in dem langen Kampf der herrschenden Kreise einer reaktionären Minderheit gegen das Volk und jene, die versuchen, das Volk im Kampf um den Frieden, um die Freundschaft mit ihren Nachbarn und die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands zu führen . Der Prozeß unterschied sich von manchen anderen Verfahren, die in der Bundesrepublik durchgeführt worden waren, dadurch, daß der Vorsitzende des Gerichts sich äußerlich höflich benahm und, offen gesagt, formelle Höflichkeit war auch das einzige, das den Gerichtshof in fast jedem Verfahrensstadium aus-zeichnete. Die Einstellung des Staatsanwalts z. B. eines jungen arroganten Mannes, dessen Auftreten an einen Hitlerjugendführer erinnerte war die, daß alles, was er selbst in bezug auf politische Anschauungen dachte oder sagte, richtig, unstreitig und natürlich verfassungsmäßig sei und daß jeder, der eine andere Ansicht vertrat, ein Verräter der Verfassung sei. So charakterisierte er in seinem Plädoyer einen der Angeklagten, der in seinem kleinen Finger mehr politischen Verstand und Erfahrung hatte als der Staatsanwalt in seinem ganzen Körper, als „politisch unklar“ (auf der Grundlage natürlich, daß jeder, der anderer Meinung als der Staatsanwalt war, „unklar“, wenn nicht etwas Schlimmeres sein mußte). Die Tatsache, daß es sich hier um eine politische Verfolgung handelte, in der bereits vor Beginn der Beweisaufnahme vereinbart und beschlossen war, alle Angeklagten zu verurteilen, wurde im Verlauf der Beweisaufnahme mehr und mehr sichtbar, so daß * vgl. hierzu die Veröffentlichungen in NJ 1959 S. 738, 808, 843; NJ 1960 S. 95, 138, 216, 243, 283. Eine Analyse der mündlichen Urteilsbegründung enthält der Beitrag von Henker Noack in NJ 1960 S. 349. D. Red. sich schließlich einer der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Posser, zu Recht mit folgenden Worten an das Gericht wandte: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt, verhindern Sie durch die Ablehnung der Beweisanträge, die alle auf das Zentrum dieses Prozesses gerichtet sind. Ich will Ihnen offen gestehen, daß ich den Eindruck habe, es würde besser sein, solche Prozesse nicht in justizförmigen Verfahren durchzuführen, sondern die Angeklagten auf dem Verwaltungswege an Hand und nach Lage der Akten und nach den Diensten der Zuträger in ein Lager zu sperren. Es wäre ehrlicher Was sollen wir (die Verteidiger) denn eigentlich noch machen? Nur, daß wir hier in der Robe auf-treten, daß wir hier das Dekor geben zur Abrundung? In einem anderen Strafverfahren, das nicht einen eindeutigen politischen Hintergrund hat, sind solche Vorkommnisse völlig ausgeschlossen . Wenn Sie erklären: für uns reicht es, daß vier Angeklagte Mitglieder der KPD waren, so ist die Sache klar; dann brauchen wir keine Beweisanträge mehr. Wenn Sie aber feststellen wollen, ob hier der § 90a oder der § 129 (des westdeutschen StGB) erfüllt ist, dann müssen wir hier Beweise erheben. Dann müssen wir auch die Möglichkeit haben, das auszuräumen, was an Vorwürfen in der Anklageschrift enthalten ist. Das ist unsere Absicht, und sie ist wahrhaftig eine Verpflichtung und auch eine rechtstreue Absicht.“ Das Gericht aber lehnte weiterhin entscheidende Beweisanträge der Verteidigung ab. Unter solchen Umständen war es nur folgerichtig und ist in der Tat auch nicht ausgeblieben, daß das Recht der freien Meinungsäußerung, welches das Grundgesetz den westdeutschen Bürgern in Worten zusichert und das, wortgetreu angewandt, allein schon genügt haben würde, um einen Freispruch zu sichern , vom Gericht beiseite geschoben wurde. Und es war gleichermaßen folgerichtig, wenn auch moralisch und politisch beschämend, daß eine Regierung, die selbst tatsächlich mit einer Unbarmherzigkeit, die ihresgleichen nur in dem verstorbenen John Foster Dulles findet, auf einen Krieg hinwirkt, Bürger, die nichts anderes getan haben, als für den Frieden einzutreten, gerichtlich verfolgen ließ, um sie für angebliche Verstöße gegen die Verfassung zu verurteilen, während diese Verfassung (die erst vor einigen Jahren ausgearbeitet worden ist) schon auf den ersten Blick ausdrücklich der Erhaltung des Friedens und der Entwicklung internationaler Verständigung gewidmet ist. Gleichermaßen war es wenig überraschend, daß die Qualität der „Belastungszeugen“ fast einheitlich schlecht war und daß die Entlastungszeugen einheitlich gut waren was allerdings wiederum ohne Einfluß 485;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 485 (NJ DDR 1960, S. 485) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 485 (NJ DDR 1960, S. 485)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren oftmals komplizierten Probleme zu lösen. Sie rufen in ihm den berechtioten. Die Begriffe Emotionen und Gefühle werden synonym verwendet.

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