Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 477

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 477 (NJ DDR 1960, S. 477); sie auch in dieser Frage völlig dem Ermessen und der Willkür der Behörden ausgeliefert. Damit sind die Möglichkeiten des Entzuges bzw. der Beschränkung der bäuerlichen Eigentumsrechte für Zwecke der Aufrüstung und Kriegsvorbereitung noch nicht erschöpft. Die unmittelbaren Eingriffe in das Privateigentum am Grund und Boden gehen weit über die zur Anlage von Kriegsobjekten direkt erforderlichen Flächen hinaus. Noch weitaus größere Flächen werden zur Abschirmung und Tarnung bestimmter kriegswichtiger Objekte Eigentumsbeschränkungen unterworfen, die bis zur faktischen Enteignung reichen können. Diese Kategorie von Eingriffen wird durch das „Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung“ (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I S. 899) geregelt. Die Erklärung bestimmter Gebiete zu sog. Schutzbereichen, die „zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit von Verteidigungsanlagen dienen“ sollen (§ 1), erfolgt durch das Bonner Kriegsministerium und wird als Geheimsache behandelt. Die Anordnung von Schutzbereichen hat automatisch zur Folge, daß innerhalb dieses Gebietes alle baulichen Veränderungen, alle Veränderungen der Bodengestaltung sowie von Gewässern, Küsten und Inseln genehmigungspflichtig sind (§ 3). Daneben kann sowohl die landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beschränkt als auch die Benutzung von Grundstücken und Gewässern überhaupt ausgeschlossen werden. Damit handelt es sich faktisch um eine Enteignung. Schließlich können die Grundeigentümer gezwungen werden zu dulden, daß „bauliche und andere Anlagen errichtet, unterhalten oder beseitigt werden, Wald oder anderer Aufwuchs angepflanzt oder beseitigt wird“ (§ 6). Das ist die juristische Grundlage für die Verwirklichung des NATO-Geheimplanes MC/70, an dessen Ausarbeitung neben dem Bonner Kriegsministerium auch das Landwirtschaftsministerium beteiligt war und nach dem im Laufe der nächsten Jahre rd. 4 Millionen Hektar Grund und Boden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und auf geforstet werden sollen. Durch dieses Projekt sollen alle bedeutenden strategischen Objekte, wie Raketenbasen, Munitionsdepots, Flugplätze usw., abgeschirmt und Übungsplätze bewaldet werden. Der Umfang der damit verbundenen Eingriffe in das Grundeigentum ist nicht übersehbar, da nur die unmittelbar davon Betroffenen von den Einschränkungen Mitteilung erhalten. Neben der Geheimhaltung soll damit zugleich der Widerstand der Bauern und ihr Zusammenschluß zu gemeinsamen Aktionen erschwert werden. Der immer gefährlichere Kriegskurs und die damit verbundenen zwangsweisen Eingriffe in das Grundeigentum, insbesondere der Umfang der Landbeschlagnahmen, haben jedoch die Kampfbereitschaft und -ent-schlossenheit immer breiterer Kreise der ländlichen Bevölkerung gestärkt, um ihr Eigentum und gegen die Atomaufrüstung zu kämpfen. Ausdruck der Verschärfung dieses Widerspruches ist der offizielle Protest, zu dem sich der Präsident des westdeutschen Bauernverbandes, Rehwinkel, nach dem Bekanntwerden des Hallstein-Planes genötigt sah, obwohl er selbst zutiefst mit dieser Entwicklung übereinstimmt. In sei- -nem Telegramm an Adenauer schreibt Rehwinkel: „Der auf rein politischen Motiven beruhende Beschluß der Bundesregierung, der Verkürzung der Übergangszeit zur EWG zuzustimmen, bedeutet eine schwere Gefährdung der westdeutschen Landwirtschaft.“ Die selbst in der Spitze der Bauernverbandsführung nicht mehr übersehbare Unruhe unter der Bauernschaft ist das Resultat der der Bonner Atomaufrüstung unter- geordneten Agrarpolitik. Die Widerstandsaktionen der Bauern gegen die Anschläge auf ihr Eigentum werden immer organisierter. Zahlreiche Bürgermeister und Kommunalvertretungen unterstützen diesen Kampf und heben ihn auf ein höheres Niveau. So heißt es in einer vor einigen Wochen vom Kreistag Monschau einstimmig angenommenen Resolution: „Der Kreistag des Landkreises Monschau, Reg.-Be-zirk Aachen, wehrt sich im Namen seiner Bevölkerung entschieden gegen den Plan des Bundesverteidigungsministeriums, der die Verlegung oder Erweiterung des Truppenübungsplatzes Vogelsang in große Gebietsteile des Grenzkreises Monschau vorsieht. Dieser Plan, der bisher nur in verkleinertem Maße jedes Jahr wieder auftauchte, würde die Existenz des Grenzkreises Monschau in kommunalpolitischer und wirtschaftlicher Beziehung zerstören.“ Und in einer Protestresolution der Stadt Aachen heißt es: „Rat und Verwaltung der Stadt Aachen sind besorgt über den Plan des Bundesverteidigungsministeriums, weiteres Gelände im Einzugsgebiet der Eifeltalsperren für militärische Zwecke in Anspruch zu nehmen Immer wieder hat die Grenzbevölkerung politischen und militärischen Zwecken große Opfer bringen müssen. Kaum sind schlimmste Kriegsschäden beseitigt, da entsteht durch die beabsichtigte Veränderung des Truppenübungsplatzes eine erneute Gefahr für die Bevölkerung unserer Stadt Die Bevölkerung Aachens erwartet zuversichtlich von der Landesregierung, daß sie in ihrer ablehnenden/Haltung gegenüber den Plänen des Bundesverteidigungsministeriums unterstützt wird.“ (aus: „Das Land“, Frankfurt am Main, vom 4. Mai 1960) Unter diesen Bedingungen der Zuspitzung des Widerspruchs zwischen den demokratischen, friedliebenden Kräften in Stadt und Land und den militaristischen Kreisen des deutschen Monopolkapitals ist der Verrat der rechten SPD-Führung, die jetzt eine gemeinsame außenpolitische Plattform mit Adenauer sucht, besonders schändlich. Noch am 18. April 1958 ließ die SPD durch ihren Bundestagsabgeordneten Schmidt-Vockenhausen vor dem Bundestag erklären, daß die Landbeschlagnahmen und Anforderungen einen solchen Umfang erreicht haben, „daß man später einmal mit Recht sagen wird, die größten Landenteignungen in der deutschen Geschichte sind unter der Bundesregierung Dr. Adenauer vorgenommen worden.“ In der Praxis aber verzichtete die SPD-Führung darauf, die westdeutschen Bauern in die Anti-Atomkriegsbewegung einzubeziehen, weil sie diese Bewegung fürchtete und sie deshalb zu ersticken bemüht war. Auf kaum einem Gebiet trat nach 1945 die verräterische Rolle der rechten SPD-Führung so klar in Erscheinung, wie in der Frage der Bündnispolitik mit der Bauernschaft. Die Bündnisfrage abejjist für die Arbeiterklasse neben der Aktionseinheit die Hauptfrage eines erfolgreichen Kampfes zur Bändigung des deutschen Militarismus. Deshalb stellt die KPD in ihrem Beschluß über die Lage in der Bundesrepublik auf der letzten Parteidelegiertenkonferenz fest: „Jetzt muß man alle Kräfte vereinen, jetzt muß man jede Spaltung überwinden, jetzt gilt es, die geschlossene Einheit aller friedliebenden Menschen herzustellen.“ Obenstehender Beitrag ist eine Überarbeitung des Artikels „Westdeutsche Agrarpolitik und Agrargesetzgebung im Dienste der Banner Aufrüstung“, der als Beilage in Sozialistische Demokratie“ 1960 Nr. 17 veröffentlicht ist. D. Red. 477;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 477 (NJ DDR 1960, S. 477) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 477 (NJ DDR 1960, S. 477)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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