Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 473 (NJ DDR 1960, S. 473); Die Bonner Agrarpolitik zielt bereits seit 1953 mit Hille des von Lübke entwickelten „Strukturprogramms“ darauf ab, durch die Beseitigung der Klein-und Mittelbetriebe eine Elite kapitalistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe zu schaffen, die ökonomisch den Konkurrenzbedingungen des „Gemeinsamen Marktes“ gewachsen sein und politisch eine sichere Reserve des Adenauer-Regimes darstellen soll. Schon frühzeitig wurde daher ein Programm zur radikalen Veränderung der Besitzstruktur in der westdeutschen Landwirtschaft entwickelt, da hier die Hauptursache für die ungenügende internationale Konkurrenzfähigkeit (sowie für die. daraus sich ergebenden Schutzmaßnahmen und für die Beschränktheit des Marktes für industrielle Erzeugnisse) gesehen wurde. Außerdem bildete die trotz oder gerade wegen der niedrigen Arbeitsproduktivität hohe Flächenproduktivität das Ergebnis der Überarbeit in den Kleinbetrieben eine Schranke zur Erweiterung des Exports bestimmter Monopolgruppen, die wesentlich von der Hereinnahme ausländischer Agrarerzeugnisse abhängig wurde. Wenn das Tempo der Auflösung der Klein- und Mittelbetriebe in den vergangenen Jahren nicht noch höher gewesen ist, dann ist das vor allem das Resultat des wachsenden Widerstandes der Bauern, an dem auch die Existenz der Deutschen Demokratischen Repu-bilk wesentlichen Anteil hat.' Die jüngsten Beschlüsse der EWG sind Beweis dafür, daß dieser Prozeß den Monopolen zu langsam gegangen ist und sie ihn nunmehr durch den beschleunigten Abbau der noch bestehenden nationalen Schutzmaßnahmen verstärken wollen. Diese kapitalistische Methode internationaler „Arbeitsteilung“ ist für die deutschen Monopole noch mit eiper Reihe weiterer Vorteile verbunden. Der Abbau der Subventionen schafft zusätzliche Mittel für die Aufrüstung und die massenhafte Freisetzung von Klein-und Mittelbauern billige Arbeitskräfte für die Industrie und Nachschub für die Bundeswehr. Vom militärstrategischen Aspekt sind die ländlichen Gebiete Westdeutschlands wichtigstes Übungsfeld und Aufmarschbasis der NATO. Zur Anlage von Ubungs-, Schieß- und Flugplätzen, von Kasernen, Munitions-depots, Raketenabschußrampen und anderen militärischen Objekten wurden bis 1960 von den Besatzungstruppen und der Bonner Wehrmacht fast eine halbe Million Hektar Land beschlagnahmt. Ein Element der strategischen Konzeption der NATO ist auch das MC/70-Projekt, das die Aufforstung von rd. 4 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche vorsieht. An diesem Vorhaben ist die Unterordnung der westeuropäischen Agrarpolitik und mit ihr der gesamten EWG unter die NATO-Politik besonders deutlich, denn fast zur gleichen Zeit, als dieser Plan bekannt wurde, setzte der jetzige Bundespräsident Lübke in Stresa auf der Agrarkonferenz der EWG-Länder durch, daß die Flächen der aufzulösenden Grenzbetriebe aufgeforstet werden sollen. Das hier von der ökonomischen und militärischen Seite her skizzierte Programm des deutschen Imperialismus für die Landwirtschaft ist natürlich nur mit Hilfe des Bonner Staatsapparates realisierbar. Allerdings genügt heute nicht mehr das agrarpolitische Instrumentarium der Vergangenheit, mit dessen Hilfe diese oder jene der herrschenden Klasse nicht genehmen Folgen von der Landwirtschaft ferngehalten wurden. Eines der Merkmale des gegenwärtigen staatsmonopolistischen Kapitalismus kommt gerade darin zum Ausdruck, daß von staatlicher Seite ein umfassendes Programm zur vollständigen Unterwerfung der Landwirtschaft unter die Interessen des Monopolkapitals entwickelt und mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen durchgesetzt wird. Es kann nicht Aufgabe dieses Beitrags sein, die diesbezüglichen legislativen und exekutiven Maßnahmen zu erfassen und allseitig einzuschätzen. Es kann hier nur am Beispiel einiger der wichtigsten Gesetze gezeigt werden, wie Gewalt und Zwang untrennbare Attribute einer Agrarpolitik sind, die der Militarisierung, der atomaren Aufrüstung und Kriegsvorbereitung untergeordnet ist. II Die erste Etappe der Unterwerfung der westdeutschen Landwirtschaft unter das Expansionsprogramm des deutschen Imperialismus begann mit dem Inkrafttreten des Landpachtgesetzes vom 25. Juni 1952 (BGBl. I S. 343). Nicht zufällig wurde der Hebel zur Veränderung der bäuerlichen Besitzstruktur bei den Pachtverhältnissen angesetzt, denn 82 Prozent aller Pachtland besitzenden Betriebe entfielen nach der letzten landwirtschaftlichen Betriebszählung von 1949 auf die Betriebsgrößenklassen bis 10 Hektar. Das waren immerhin über 940 000 Betriebe mit rd. 1,2 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der Entzug des Pachtlandes bzw. die Erhöhung der Pachtzinsen mußte für die überwiegende Mehrheit dieser schwächsten der landwirtschaftlichen Betriebe die Existenzfrage stellen. Gerade das war das Ziel des Gesetzes, denn es sollte der Gesetzgeber pflegt die Zielsetzung positiv auszudrücken die Zersplitterung der Pachtflächen beseitigen und eine „gesunde, volkswirtschaftlich und sozial erwünschte“ Bodenwanderung erreichen. Diesem Zweck dienten als ökonomischer Hebel die Aufhebung des Pachtpreisstopps und als juristischer Hebel die nahezu vollständige Beseitigung des Pachtschutzes. Zugleich wurde die bis dahin bestehende, durch das Kontroll-ratsgesetz Nr. 45 begründete staatliche Kontrolle über den Pachtmarkt, deren Inhalt vor allem im Schutz der Pächter vor dem ökonomischen Übergewicht der Verpächter bestand, im wesentlichen aufgehoben. Indem das Gesetz den Verpächtern alle Freiheit zur Sicherung eines höheren Grundrentenbezuges gab, schaffte es zugleich die Bedingungen für die Zentralisation des Grund und Bodens. Der Verlust des bis dahin bestehenden gesetzlichen Schutzes zwang die nunmehr in ihrer bäuerlichen Existenz auf das äußerste gefährdeten Pächter, in viel stärkerem Maße um die Gewährung von Pachtschufz nachzusuchen, als das bis dahin notwendig war. Die Landwirtschaftsgerichte (Amtsgerichte in der Besetzung mit zwei landwirtschaftlichen Beisitzern) erhielten damit eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der agrarpolitischen Zielsetzung des Gesetzes. Von ihrer Rechtsprechung hing wesentlich ab, in welchem Tempo die „gesunde, volkswirtschaftlich und sozial erwünschte Bodenwanderung“ vonstatten ging. Wie sieht die Möglichkeit der Beeinflussung dieses Prozesses durch die Gerichte aus? Nach § 8 des Landpachtgesetzes kann das Gericht auf Antrag ,,a) eine Kündigung für unwirksam erklären und, soweit erforderlich, die Dauer des Vertrages auf angemessene Zeit festsetzen, b) einen ohne Kündigung fristgemäß ablaufenden Vertrag auf angemessene Zeit verlängern, c) einen aus einem anderen Grunde abgelaufenen Vertrag wieder in Kraft setzen und seine Dauer für angemessene Zeit festsetzen, wenn die Verlängerung dringend geboten erscheint und bei Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Gründe für eine Verlängerung überwiegen. Das Gericht soll insbesondere in Betracht ziehen, ob die wirtschaftliche Lebensgrundlage eines Vertragsteils von dem Fortbestehen oder von der Beendigung des Pachtverhältnisses abhängt und ob bei dessen Verlängerung eine bessere Bewirtschaftung der Pachtfläche zu erwarten ist als bei der Auflösung “ 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 473 (NJ DDR 1960, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 473 (NJ DDR 1960, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland haben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X